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Lagerung und Umgang mit Desinfektionsmitteln

Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Nachfrage an Desinfektionsmitteln von vielen Unternehmen, zur Einhaltung vorgeschriebener Hygienekonzepte, rasant gestiegen. Neben zahlreichen gesundheitlichen Nebenwirkungen stellt der gestiegene Gebrauch von Desinfektionsmitteln ebenso eine erhebliche logistische Herausforderung dar. Ein Desinfektionsmittel wird grundlegend als Gefahrgut eingestuft, da es eine potenzielle Gesundheitsgefahr für Mensch und Umwelt darstellen kann. Zudem bestehen Desinfektionsmittel aus leicht entzündbaren bis extrementzündbaren Inhaltstoffen, z.B. Alkohol bzw. Ethanol oder ähnlichen Ethanol-Substituten, aber auch abweichende Stoffgemische können zum Einsatz kommen.

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EMAS – eine Alternative zum Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001

Energieaudits und Energiemanagementsysteme sind ein wichtiger Bestandteil der Energieeffizienzstrategien der EU und der Bundesregierung. Dabei wird in der betrieblichen Energieeffizienz ein wichtiger Hebel in der Energiewende gesehen.

Aus diesem Grund sind Entlastungsmöglichkeiten bei den Energiekosten teilweise auch an die Implementierung eines Energiemanagementsystems oder die Durchführung von Energieaudits geknüpft.

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KAS-55

Gemäß § 9 der 12.BImSchV sind Sicherheitsberichte (SIB) für Betriebsbereiche (BB) der oberen Klasse nach § 2 Nr. 2 der 12.BImSchV zu erstellen und wiederkehrend zu überprüfen bzw. soweit erforderlich zu aktualisieren. Sie bilden ein wesentliches Instrument, um darzulegen, dass

  • von den Anlagen des BB ausgehende Gefahren von Störfällen vernünftigerweise auszuschließen sind,
  • die Auswirkungen von dennoch auftretenden Störfällen so gering wie möglich gehalten werden und
  • die Anlagen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen (Betreiberpflichten nach § 3 Abs.1, 12.BImSchV).

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Neuregelung der TA Luft beschlossen - das kommt auf Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen zu

Die TA Luft regelt als zentrale Verwaltungsvorschrift die Reduzierung von Emissionen und Immissionen aus immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die aktuelle Fassung der TA Luft aus 2002 entspricht nicht mehr vollständig dem Stand der Technik und bildet auch nicht mehr die europäischen Anforderungen an den Emissions- und Immissionsschutz (IED-Richtlinie) ab. Seit 2014 befasst sich die Bundesregierung daher mit einer Novellierung der TA Luft und wollte diese ursprünglich bereits in 2017 einführen, jedoch kam es zu entsprechenden Verzögerungen. Die aktuellen Entwicklungen lassen eine baldige Einführung der novellierten TA Luft, voraussichtlich im Herbst diesen Jahres, vermuten.

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Vermeidung von Carbon-Leakage im BEHG – Unternehmen bestimmter Branchen sollen finanziell entlastet werden

Zeitgleich mit der Änderung des BEHG Ende 2020 und der damit einhergehenden Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems sowie einer CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe (vorerst der Sektoren Wärme und Verkehr), hatte die Bundesregierung bereits am 23. September 2020 ein Eckpunktepapier beschlossen. Maßgebliches Ziel des Eckpunktepapiers und der darauf begründeten BEVC ist die finanzielle Entlastung betroffener Unternehmen bestimmter Branchen, um deren Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten und das Carbon-Leakage Risiko zu minimieren. Im Zuge dessen soll den von der CO2-Bepreisung betroffenen Unternehmen eine finanzielle Entlastung gewährt werden, die jedoch als Gegenleistung zu einem Großteil in klimafreundliche Projekte investiert werden muss.

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