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Neue Arbeitsschutzregel: Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert die Anforderungen an den Arbeitsschutz

Nachdem bisher lediglich Empfehlungen für den Arbeitsschutz in den Betrieben vorlagen, wurde nun die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht.

Die Regel konkretisiert den veröffentlichten Arbeitsschutzstandard des BMAS  (siehe auch BfU-Newsletter vom 20.04.2020).  Es werden konkrete Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann genannt. Dabei bleibt die AHA-Formel (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) das wichtigste Instrument, solange es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt.

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Die Novellierung des UVPG - Erfahrungen mit der Gesetzesanpassung

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) wurde im Juli 2017 durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPModG) umfassend geändert. Mit dem am 28.07.2017 im Bundesgesetzblatt verkündeten und einen Tag später in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurden die bundesrechtlichen Vorschriften über die UVP an die Vorgaben der UVP-Änderungsrichtlinie (Richtlinie 2014/52/EU) angepasst.

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Treibhausgasemissionshandel: Überwachungspläne 4. Handelsperiode Frist 31.07.2020

Die Überwachungspläne der 3. Handelsperiode können zwar im FMS der DEHSt in Überwachungspläne für die 4. Handelsperiode überführt werden, allerdings sind diverse zusätzliche Angaben notwendig und „neue Spielregeln“ zu beachten.

Gemäß dem letzten Mailing der DEHSt vom 07.05.2020 „Emissionshandel: Überwachungspläne 2021-2030 - FMS-Software und Informationsmaterial“ müssen die Überwachungspläne emissionshandelspflichtiger Anlagen für die 4. Handelsperiode bis zum 31.07.2020 bei der DEHSt eingereicht werden.

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Compliance-Check Schornsteinmindesthöhen TA Luft

Nur Kaminhöhen, die nachweislich dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (TA Luft 2002) müssen nach der neuen TA Luft nicht nach behördlicher Anordnung angepasst werden!

Unternehmen, die Emissionen aus Produktionsprozessen oder Verbrennungsanlagen ableiten und Vorsorgegrenzwerten nach dem Immissionsschutzrecht unterliegen (BImSchG-Anlage), müssen hierfür Schornsteine oder Kamine nach dem Stand der Technik errichten. In Genehmigungsverfahren oder im Rahmen der behördlichen Überwachung ist jeweils zu prüfen, ob die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Kaminhöhen, Abluftgeschwindigkeiten, Abstände, usw. entsprechend berücksichtigt sind. Behörden fordern dementsprechend häufig die Vorlage von entsprechenden Gutachten.

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Einführung einer Datenbank für Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen - Meldepflichten für die Hersteller / Händler / Importeure

Nach der europäischen Abfallrahmenrichtlinie muss das bestehende Kreislaufwirtschaftsgesetz noch in 2020 novelliert werden. Aus dem aktuellen Referentenentwurf geht hervor, dass das Abfallrecht enger mit dem Chemikalienrecht verknüpft werden soll. Die Verbindung mit dem Chemikalienrecht verfolgt das Ziel, u.a. die Erzeugung von Abfällen mit gefährlichen Inhaltsstoffen zu verringern, Entsorgern und Verwertern das Recycling und die Sortierung zu erleichtern.

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