Neue Arbeitsschutzregel: Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert die Anforderungen an den Arbeitsschutz
Nachdem bisher lediglich Empfehlungen für den Arbeitsschutz in den Betrieben vorlagen, wurde nun die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht.
Die Regel konkretisiert den veröffentlichten Arbeitsschutzstandard des BMAS (siehe auch BfU-Newsletter vom 20.04.2020). Es werden konkrete Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann genannt. Dabei bleibt die AHA-Formel (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) das wichtigste Instrument, solange es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt.