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Compliance-Check Schornsteinmindesthöhen TA Luft

Nur Kaminhöhen, die nachweislich dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (TA Luft 2002) müssen nach der neuen TA Luft nicht nach behördlicher Anordnung angepasst werden!

Unternehmen, die Emissionen aus Produktionsprozessen oder Verbrennungsanlagen ableiten und Vorsorgegrenzwerten nach dem Immissionsschutzrecht unterliegen (BImSchG-Anlage), müssen hierfür Schornsteine oder Kamine nach dem Stand der Technik errichten. In Genehmigungsverfahren oder im Rahmen der behördlichen Überwachung ist jeweils zu prüfen, ob die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Kaminhöhen, Abluftgeschwindigkeiten, Abstände, usw. entsprechend berücksichtigt sind. Behörden fordern dementsprechend häufig die Vorlage von entsprechenden Gutachten.

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Treibhausgasemissionshandel: Überwachungspläne 4. Handelsperiode Frist 31.07.2020

Die Überwachungspläne der 3. Handelsperiode können zwar im FMS der DEHSt in Überwachungspläne für die 4. Handelsperiode überführt werden, allerdings sind diverse zusätzliche Angaben notwendig und „neue Spielregeln“ zu beachten.

Gemäß dem letzten Mailing der DEHSt vom 07.05.2020 „Emissionshandel: Überwachungspläne 2021-2030 - FMS-Software und Informationsmaterial“ müssen die Überwachungspläne emissionshandelspflichtiger Anlagen für die 4. Handelsperiode bis zum 31.07.2020 bei der DEHSt eingereicht werden.

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Coronakrise: Verzögerungen in Genehmigungsverfahren sollen vermieden werden – „Planungssicherheitsgesetz“ im Bundestag vorgestellt

Die negativen Auswirkungen der COVID-19 -Pandemie auf die öffentliche Verwaltung soll insbesonders in Bereichen, in denen Entscheidung mit langfristigen und deutlichen finanziellen Auswirkungen für die Beteiligten getroffen werden, so gering wie möglich gehalten werden. Vor diesem Hintergrund haben die Regierungsfraktionen am Donnerstag, den 07.05.2020 einen ersten Entwurf eines „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie im Bundestag" vorgelegt.

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Einführung einer Datenbank für Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen - Meldepflichten für die Hersteller / Händler / Importeure

Nach der europäischen Abfallrahmenrichtlinie muss das bestehende Kreislaufwirtschaftsgesetz noch in 2020 novelliert werden. Aus dem aktuellen Referentenentwurf geht hervor, dass das Abfallrecht enger mit dem Chemikalienrecht verknüpft werden soll. Die Verbindung mit dem Chemikalienrecht verfolgt das Ziel, u.a. die Erzeugung von Abfällen mit gefährlichen Inhaltsstoffen zu verringern, Entsorgern und Verwertern das Recycling und die Sortierung zu erleichtern.

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