Compliance-Check Schornsteinmindesthöhen TA Luft
Nur Kaminhöhen, die nachweislich dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (TA Luft 2002) müssen nach der neuen TA Luft nicht nach behördlicher Anordnung angepasst werden!
Unternehmen, die Emissionen aus Produktionsprozessen oder Verbrennungsanlagen ableiten und Vorsorgegrenzwerten nach dem Immissionsschutzrecht unterliegen (BImSchG-Anlage), müssen hierfür Schornsteine oder Kamine nach dem Stand der Technik errichten. In Genehmigungsverfahren oder im Rahmen der behördlichen Überwachung ist jeweils zu prüfen, ob die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Kaminhöhen, Abluftgeschwindigkeiten, Abstände, usw. entsprechend berücksichtigt sind. Behörden fordern dementsprechend häufig die Vorlage von entsprechenden Gutachten.