Brennstoffemissionshandel: Pflicht zur Abgabe eines jährlichen Emissionsberichts auf Grundlage des Überwachungsplans

Am 20. Dezember 2019 hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Brennstoffemissions­handelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt. Das BEHG soll ab 2021 als zentrales Klimaschutzinstrument der Bundesregierung CO2-Emissionen insb. in den Bereichen Wärme und Verkehr auf nationaler Ebene bepreisen.

Zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel (nEHS) verpflichtet sind durch den Upstream-Ansatz des BEHG die Inverkehrbringer von bestimmten Brennstoffen nach Anlage 1 BEHG. Demgegenüber bindet der europäische Emissionshandel die direkten Emittenten von Emissionen. Dieser andere Ansatz des BEHG ist den einbezogenen Sektoren geschuldet: Im Sektor Verkehr bspw. würde andernfalls eine große Anzahl an PKW-Fahrern als Emittenten verpflichtet werden müssen.

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Die BfU Dr. Poppe AG ist anerkannte Messstelle nach § 29b BImSchG für Geräuschermittlung

Aktualisierung Dezember 2020:

In Zeiten der städtebaulichen und auch ländlichen Verdichtung tritt das Problem der nachbarschaftlichen Interessenskonflikte zukünftig immer stärker in den Vordergrund. Hier spielt vor allem das Thema Lärm eine zunehmend bedeutendere Rolle. Unternehmen sind angehalten, ihren betrieblichen Lärm intensiv zu managen, beurteilen, bewerten und ggf. zu mindern.

Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG ist vom Land Hessen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) für die in Absatz V (Geräusche) bezeichneten Tätigkeiten als sachverständige Stelle bekannt gegeben worden.

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Artikel in der Zeitschrift QZ: "Stand der Technik - Was Betreiber immissionsschutzrechtlich relevanter Anlagen beachten sollten"

Gern informieren wir Sie, dass in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift QZ – Qualität und Zuverlässigkeit ab Seite 46 (September-Ausgabe 2020) ein in Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft CertLex AG erstellter Artikel zum Thema "Stand der Technik - Was Betreiber immissionsschutzrechtlich relevanter Anlagen beachten sollten" erschienen ist.

Für Fragen zu diesem Thema bzw. zum betrieblichen Anlagenmanagement stehen Ihnen die Autoren Frau Ass.-jur. Anne Geiger sowie Herr Dipl.-Ing. Stefan Hüsemann gern zur Verfügung.

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REACH-Verordnung: Beschränkung für Diisocyanate

Mit der Verordnung (EU) 2020/1149, welche bereits am 24. August 2020 in Kraft getreten ist, ist die Aufnahme von Diisocyanaten in den Anhang XVII der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) verbunden, welche gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse listet, die für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung beschränkt sind. Diisocyanate sind Substanzen, welche Eigenschaften besitzen, die zu einer Sensibilisierung der Atemwege durch Hautkontakt und Einatmen führen. Ferner gelten Diisocyanate bereits bei geringer Exposition als Ursache von Berufsasthma bei Arbeitnehmern. Ziel der Beschränkung ist eben die Zahl der berufsbedingten Erkrankung an Asthma zu reduzieren und einen besseren Schutz für Arbeitnehmer zu gewährleisten.

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Neue Arbeitsschutzregel: Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert die Anforderungen an den Arbeitsschutz

Nachdem bisher lediglich Empfehlungen für den Arbeitsschutz in den Betrieben vorlagen, wurde nun die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel veröffentlicht.

Die Regel konkretisiert den veröffentlichten Arbeitsschutzstandard des BMAS  (siehe auch BfU-Newsletter vom 20.04.2020).  Es werden konkrete Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann genannt. Dabei bleibt die AHA-Formel (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) das wichtigste Instrument, solange es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt.

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