Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG schafft Ihnen die nötigen Freiräume, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir sind Ihr Partner für Problemlösungen, die keinen Aufschub dulden. Unser Leistungsangebot geht dabei von der projektbezogenen Unterstützung Ihres Umwelt- und Qualitätsmanagements bis zur ständigen Begleitung Ihres Unternehmens auf allen Gebieten des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine nachhaltige Betreuung ist unser eigener Anspruch. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.
Biogasanlagen erzeugen regenerative Energie und leisten daher einen wertvollen Beitrag zu der von der Bundesregierung angestrebten Energiewende hin zu einer klimaneutralen Energieerzeugung. Die in den Prozessen gehandhabten Stoffe sind häufig wassergefährdend und unterliegen daher den Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Biogasanlagen sind gemäß § 37 Abs. 3 AwSV mit einer Umwallung zu versehen, sofern Leckagen oberhalb der Geländeoberkante auftreten können. Die Umwallung dient somit als Rückhaltereinrichtung im Sinne des § 18 AwSV.
Wir freuen uns, Ihnen unseren neuesten Newsletter vorstellen zu dürfen, der sich mit unserem neuen Leistungsangebot rund um die "Akustische Kamera" beschäftigt. Diese innovative Technologie bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Lärmbereich und ermöglicht eine präzise Lokalisierung von Schallquellen sowie eine detaillierte Analyse des Schallfeldes.
Die Akustische Kamera ist ein leistungsstarkes Instrument zur Visualisierung von Schallquellen. Mit Hilfe eines Mikrofonarrays werden Schallwellen erfasst und auf einem Bildschirm als Schallkarte dargestellt. Dadurch können Sie genau sehen, wo der Lärm herkommt und wie er sich im Raum ausbreitet. Dies ermöglicht eine gezielte Identifizierung von Lärmquellen und erleichtert die Planung von Maßnahmen zur Lärmminderung.
Seit Juli 2017 setzt die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) Maßstäbe für den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.
Diese Anlagen können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können. Erklärtes Ziel der 42. BImSchV ist der Schutz der Mitarbeiter und der Bevölkerung vor diesen Auswirkungen und Folgen einer möglichen Legionellenausbreitung aufgrund des unkontrollierten Anlagenbetriebs von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.
Zur Anmeldung der Prüfung Ihrer Heizöllageranlage gemäß AwSV können Sie unser Online-Anmeldeformular nutzen oder uns kostenlos unter 0800 / 9699600 anrufen.
Fortbildungen/Info-Veranstaltungen - Workshop/Schulungen - CertLex Lunch mit Impulsvorträgen
Ein umfassendes Verzeichnis unserer Leistungen im Bereich Umweltschutz finden Sie hier
E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0