Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG schafft Ihnen die nötigen Freiräume, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir sind Ihr Partner für Problemlösungen, die keinen Aufschub dulden. Unser Leistungsangebot geht dabei von der projektbezogenen Unterstützung Ihres Umwelt- und Qualitätsmanagements bis zur ständigen Begleitung Ihres Unternehmens auf allen Gebieten des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine nachhaltige Betreuung ist unser eigener Anspruch. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.

Seit dem 17. April 2026 gilt in Deutschland die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Mit der Neufassung wurde die bisherige Verordnung an die Anforderungen der europäischen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 angepasst sowie bestehende Regelungen hierzu neu geordnet und ergänzt. Die Verordnung erweitert unter anderem die Sachkundeanforderungen auf Tätigkeiten mit alternativen Kältemitteln wie Propan, Kohlendioxid (CO2) oder Ammoniak. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Qualifikation, Dokumentation und den sicheren Betrieb entsprechender Anlagen.
Die rechtlichen Anforderungen an Biozide und Rodentizide entwickeln sich kontinuierlich weiter. Regelmäßige Änderungen von Wirkstoffen, Zulassungen und Anwendungs-bestimmungen machen es erforderlich, bestehende Schädlingsbekämpfungskonzepte regelmäßig zu überprüfen. Besonders betroffen sind aktuell antikoagulante Rodentizide (blutgerinnungshemmende Nagerbekämpfungsmittel), beispielsweise Produkte mit dem Wirkstoff Brodifacoum.
Stress, Termindruck, ständige Erreichbarkeit: Psychische Belastung gehört unabhängig von Branche oder Betriebsgröße zum Arbeitsalltag. Die Fehlzeiten aufgrund psychischer Belastungen sind seit dem Jahr 2000 um mehr als 150 Prozent gestiegen. Für Unternehmen wird das Thema damit zu einer Aufgabe, die sich nicht länger ignorieren lässt.
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