Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG
Rechtssicherheit und Betreuung seit vier Jahrzehnten
Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG schafft Ihnen die nötigen Freiräume, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir sind Ihr Partner für Problemlösungen, die keinen Aufschub dulden. Unser Leistungsangebot geht dabei von der projektbezogenen Unterstützung Ihres Umwelt- und Qualitätsmanagements bis zur ständigen Begleitung Ihres Unternehmens auf allen Gebieten des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine nachhaltige Betreuung ist unser eigener Anspruch. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.
Immer wieder berichten Medien über Verbraucherwarnungen und Produktrückrufe von Lebensmitteln, die beispielsweise durch mikrobiologische Gefährdungen oder Verunreinigungen mit Fremdkörpern ausgelöst werden können, auch bei etablierten Firmen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das häufig eine dauerhafte Rufschädigung. Deshalb ist insbesondere im Lebensmittelbereich eine Überprüfung der individuellen Unternehmenssituation mit der aktuellen Rechtslage unerlässlich.
Überblick über die wesentlichen Änderungen des ADR für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Das Jahr 2021 bringt einige Neuerungen mit sich – auch im Gefahrgutrecht. Zum 1. Januar 2021 traten die Änderungen der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft.
In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen des ADR für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Die Übergangsfrist des aktuell noch gültigen ADR 2019 endet am 30. Juni 2021. Spätestens dann muss das ADR 2021 für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße angewendet werden.
Änderung der 4. BImSchV vorgesehen: Anlagen zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von halogenierten Peroxiden sollen in Anhang 1 der 4. BImSchV aufgenommen werden
Am 5. Juni 2020 wurde der Vorschlag zur Änderung der 4. BImSchV vom Bundesrat beschlossen und der Bundesregierung vorgelegt. Diese hat die geplanten Regelungen am 31. August 2020 unverändert in den Referentenentwurf der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“ übernommen. Die 4. BImSchV regelt, welche Anlagen einer Genehmigung bedürfen und welche Genehmigungsverfahren anzuwenden sind. Entsprechende Anlagen sind in Anhang 1 aufgeführt. Die überarbeitete Verordnung über Genehmigungsbedürftige Anlagen wird voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Anmeldung zur Prüfung Ihrer Heizöllageranlage gemäß AwSV
Zur Anmeldung der Prüfung Ihrer Heizöllageranlage gemäß AwSV können Sie unser Online-Anmeldeformular nutzen oder uns kostenlos unter 0800 / 9699600 anrufen.
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