Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG schafft Ihnen die nötigen Freiräume, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir sind Ihr Partner für Problemlösungen, die keinen Aufschub dulden. Unser Leistungsangebot geht dabei von der projektbezogenen Unterstützung Ihres Umwelt- und Qualitätsmanagements bis zur ständigen Begleitung Ihres Unternehmens auf allen Gebieten des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine nachhaltige Betreuung ist unser eigener Anspruch. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.
Am 22. Januar 2025 wurde die neue Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese sogenannte Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – mit gestaffelten Übergangsfristen für verschiedene Regelungsbereiche.
Am 04. Juli diesen Jahres enden wichtige Übergangsfristen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Feuerlöschschäumen, die bestimmte Stoffe aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (per-and polyfluoroalkyl substances, PFAS) enthalten. Dies betrifft PFOA, ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen und C9-C14-PFCA und C-9-C14-PFCA verwandte Stoffe.
Durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden in Deutschland zahlreiche überwachungspflichtige Anlagen (z.B. Krane, Aufzugsanlage, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) geregelt. Unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen in prominentem Maße auch Druckanlagen. Darunter werden zum Beispiel Druckbehälter, einfache Druckbehälter und Rohrleitungsanlagen zusammengefasst.
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