Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG
Rechtssicherheit und Betreuung seit vier Jahrzehnten
Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG schafft Ihnen die nötigen Freiräume, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir sind Ihr Partner für Problemlösungen, die keinen Aufschub dulden. Unser Leistungsangebot geht dabei von der projektbezogenen Unterstützung Ihres Umwelt- und Qualitätsmanagements bis zur ständigen Begleitung Ihres Unternehmens auf allen Gebieten des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine nachhaltige Betreuung ist unser eigener Anspruch. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.
Geplante Novellierung der TA Luft – Was sind die wesentlichen Änderungen?
Am 16.12.2020 wurde der aktuelle Entwurf der TA Luft 2021 durch das Bundeskabinett beschlossen. Im Folgenden bedarf es der Zustimmung des Bundesrates. Ein endgültiger Beschluss der neuen TA Luft wird bereits für März 2021 erwartet. Vor diesem Hintergrund möchten wir über maßgebliche geplante Neuerungen informieren.
Die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist ein Regelwerk zum BImSchG mit dem Ziel, Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen zu minimieren, um den Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft sowie ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten.
Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern und wurde im Dezember 2020 grundlegend überarbeitet und am 16.02.2021 veröffentlicht. In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
Der Anwendungsbereich der TRGS 510 wurde um das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen ergänzt.
Neue Meldepflichten für Hersteller und Importeure von Erzeugnissen - SCIP-Datenbank
Mit der Änderung des Chemikaliengesetz (ChemG) wurden für Lieferanten (z.B. Hersteller und Importeure) von Erzeugnissen umfassende neue Meldepflichten eingeführt.
Betroffen sind insbesondere in der EU ansässige Produzenten oder Importeure von Erzeugnissen in denen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Konzentrationen von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind (z.B. Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Gummi- und Kunststoffprodukten, Schwermetalle in Legierungen etc.).
Anmeldung zur Prüfung Ihrer Heizöllageranlage gemäß AwSV
Zur Anmeldung der Prüfung Ihrer Heizöllageranlage gemäß AwSV können Sie unser Online-Anmeldeformular nutzen oder uns kostenlos unter 0800 / 9699600 anrufen.
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