BfU AG

Betreuungsgesellschaft für
Umweltfragen Dr. Poppe AG

Rechtssicherheit und Betreuung seit über vier Jahrzehnten

Die Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG schafft Ihnen die nötigen Freiräume, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wir sind Ihr Partner für Problemlösungen, die keinen Aufschub dulden. Unser Leistungsangebot geht dabei von der projektbezogenen Unterstützung Ihres Umwelt- und Qualitätsmanagements bis zur ständigen Begleitung Ihres Unternehmens auf allen Gebieten des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes.

Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit. Eine nachhaltige Betreuung ist unser eigener Anspruch. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.

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Neue Entwicklungen in der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament beschlossen, die Anwendung der neuen Regelungen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zeitlich zu verschieben.

Die CSRD ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeitspolitik und regelt die Offenlegungspflichten von Unternehmen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Diese Richtlinie, die als Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dient, soll mit europäischen Mindestanforderungen für eine standardisierte, transparente und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgen.

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PFAS in Feuerlöschschäumen: Ende weiterer Übergangsfristen am 04. Juli 2025

Wie bereits in unserem Newsletterbeitrag zur Verbotshistorie der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances, PFAS) vom 03. September 2024 dargestellt, enden am 04. Juli diesen Jahres wichtige Übergangsfristen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Feuerlöschschäumen, die Stoffe aus der Gruppe der PFAS enthalten.

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Novelle der IED Richtlinie bringt die Pflicht zur Einführung eines Umweltmanagementsystems mit sich

Durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 vom 15.07.2024 wurden Änderungen für die Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie) bekanntgegeben. Entsprechend des neuen Art. 14a ist die Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) für Betreiber von Anlagen, die in den Geltungsbereich des Kapitels II der Industrieemissions-Richtlinie fallen, verpflichtend.

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Online-Vortrag: Die neue Lösemittelverordnung, geänderte Anforderungen und Sachverständigenprüfpflicht

25.04.2025
 Online kostenfrei

Online-Vortrag: Stoffverbote im betrieblichen Umfeld

09.05.2025
 Online kostenfrei

Online-Vortrag: Betreuung im Bereich des Explosionsschutzes

13.05.2025
 Online kostenfrei

Veranstaltungen

 

 

Fortbildungen/Info-Veranstaltungen - Workshop/Schulungen - CertLex Lunch mit Impulsvorträgen

 

Karriere bei der BfU AG

 

Aktuelle Stellenangebote finden Sie hier. Gerne können Sie uns auch eine Initiativbewerbungen zukommen lassen. 

 

Anmeldung zur Prüfung Ihrer
Heizöllageranlage gemäß AwSV

Zur Anmeldung der Prüfung Ihrer Heizöllageranlage gemäß AwSV können Sie unser Online-Anmeldeformular nutzen oder uns kostenlos unter 0800 / 9699600 anrufen.

Leistungsverzeichnis Umweltschutz

 

Ein umfassendes Verzeichnis unserer Leistungen im Bereich Umweltschutz finden Sie hier

 

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E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0