Umwelt­verträglich­keits­analyse

Hans-Ulrich Terme

Hans-Ulrich Terme

Birgit Klumpp

Tel: +49 (0)7151-94588-91
Email: klumpp(at)bfu-ag.de

Birgit Klumpp

Dr. Olaf Kock

Tel: +49 (0)561 96996-51
Email: kock(at)bfu-ag.de

Dr. Olaf Kock

Tel: +49 (0)561 96996-51
Email: kock(at)bfu-ag.de

Dr. Olaf Kock

Wehrtechnische Umweltverträglichkeitsanalysen

Erstellung einer UVA - Sicherstellung eines umweltgerechten Einsatzes

Eine Umweltverträglichkeitsanalyse (UVA) bildet das Fundament bei der Realisierung des Umweltschutzes für wehrtechnische Projekte. In der UVA wird dargestellt und bewertet, welche Umweltbelastungen bei der Entwicklung, Nutzung und Entsorgung eines Produktes zu erwarten sind.

Die Erstellung einer UVA basiert auf der Grundlage des vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) herausgegebenen Leitfadens zur Erstellung von Umweltverträglichkeitsanalysen gemäß der Bereichsvorschrift C1-2030/0-7001 „Umweltschutz im novellierten Customer Product Management“. Durch eine UVA wird sichergestellt, dass das Material sowohl im Ausbildungsbetrieb zu Friedenszeiten als auch unter operationellen Bedingungen sicher und den Umständen entsprechend umweltgerecht eingesetzt werden kann.

Bei der Erstellung der UVA bieten wir Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung an. In der Regel wird die UVA während der Entwicklungsphase bzw. in der Erprobungsphase erstellt und für die Serienreifmachung finalisiert. Die UVA umfasst den kompletten Lebensweg des Produktes und ist über alle Phasen der Nutzung fortzuschreiben.

Auf dem Gebiet der Wehrtechnik bietet die BfU AG folgende Leistungen an:

Umweltverträglichkeitsanalysen mit den Bestandteilen:

  • Relevante Rechtsvorschriften im Umweltschutz
  • Dokumentation eingesetzter Materialien und Gewichte
  • Erarbeitung von Gefahrstofflisten
  • Auswirkungen auf die Schutzgüter in der Nutzungsphase
  • Entsorgungskonzept
  • Bei Bedarf: Ausnahmegenehmigungen

Relevante Rechtsvorschriften im Umweltschutz

Die Hersteller müssen gewährleisten, dass ihre Produkte den gültigen Umweltschutzvorschriften zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens entsprechen. Wir unterstützen Sie im Rahmen der Erstellung der UVA bei der Identifizierung und Überprüfung der Konformität zu allen relevanten Rechtsvorschriften.

Dokumentation eingesetzter Materialien und Gewichte

Eingesetzte Materialien und Gewichte werden bis auf die kleinste schlüssige austauschbare Einheit (LAE) aufgeschlüsselt, um mögliche Gefahrstoffe (z. B. Chrom-VI, Cadmium, SVHC-Stoffe, etc.) identifizieren und im Gesamtsystem bzw. Produkt lokalisieren zu können.

Erarbeitung von Gefahrstofflisten

  • Beschaffung bzw. Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
  • Analyse der umweltrelevanten Eigenschaften von Stoffen und Gemischen (z. B. nach Biozidverordnung, AwSV, GefStoffV)
  • umweltrechtliche Anforderungen ausländischer Staaten bzgl. des Einsatzes von Gefahrstoffen (europäisch und außereuropäisch)

Entsorgungskonzept

  • Erfassung der zu entsorgenden bzw. recyclingfähigen Stoffe im Rahmen der Demontage
  • Prüfung der zulässigen Verwertungs-/Entsorgungswege
  • Massenfeststellung als Grundlage für die Kostenabschätzung

Ausnahmegenehmigung

Zum Schutz der Umwelt ist die Bundeswehr bestrebt, alle umweltrechtlichen Vorschriften zu erfüllen. Dies gilt auch für Vorschriften, die Wehrmaterial oder Produkte ausnehmen. Für die Verwendung von Wehrmaterial, welches die umweltrechtlichen Vorschriften nicht vollumfänglich erfüllt, sind Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Wir unterstützen Sie bei der Argumentation und Beantragung von Ausnahmegenehmigungen.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Dr. Olaf Kock
Telefon: +49 (0)561 96996-51
E-Mail: kock(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Gefährdungsbeurteilung für wehrtechnische Projekte

Gefährdung ermitteln - Risiken bewerten und Maßnahmen ableiten

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) verfolgt das Ziel, dass sich Hersteller von Arbeitsmitteln, die für den militärischen Gebrauch in der Bundeswehr eingeführt werden sollen, dazu verpflichten, Maßnahmen zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsumgebung für die Mitarbeiter festzulegen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine präventive Maßnahme zur Minimierung des Risikos im Arbeitsschutz, um Unfälle, Erkrankungen, Ausfallzeiten und Kosten zu vermeiden. Sie hat stets vor der Inbetriebnahme des Arbeitsmittels zu erfolgen

Die Grundlagen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich aus dem vom BAAINBw herausgegebenen Leitfaden gemäß der Bereichsvorschrift C1-2010/0-7001 „Gefährdungsbeurteilung sowie Feststellung der sicheren Inbetriebnahme im Rahmen des Customer Product Managements“.

Durch unsere umfassende Erfahrung in der Beurteilung von Arbeitsmitteln, verfügt die BfU AG über ein hohes Know-how bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Dieses nutzen wir für eine effektive Betreuung.

 

Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess der dokumentierten Gefährdungsbeurteilung:

  • Produktbeschreibung
  • Ermittlung der Gefährdungen: Analyse der möglichen Gefährdungen in der Nutzungsphase (z. B. bei Betrieb, Instandsetzung, Wartung, vorhersehbaren Fehlanwendungen oder Transport)
  • Beurteilung der Gefährdungen
  • Feststellung des Handlungsbedarfs für Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften, Gutachten sowie Erfahrungswerten
  • Festlegung von Maßnahmen: Festlegung von notwendigen Maßnahmen zur effektiven Beseitigung bestehender Gefährdungen, Festlegung von organisatorischen Vorgaben und personenbezogenen Anforderungen
  • Überprüfung von Maßnahmen (Wirksamkeitskontrolle): Überprüfung der Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation des Gefährdungspotentials: umfassende uns systematische Erfassung des Gefährdungspotentials
  • Dokumentation des Beurteilungsergebnisses

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

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Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

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E-Mail: kock(at)bfu-ag.de

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E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

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E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

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