Durch unsere Leistungen als Sachverständige nach § 29b BImSchG unterstützen wir den Auftraggeber und dessen Planungsbüros bei der Sicherstellung von bzw. der Übereinstimmung mit sicherheitstechnischen Vorschriften und technischen Regelwerken. Dies ist bei der Planung und Errichtung sowie wesentlichen Änderungen der Baukonzeption, Anlagentechnik sowie den Prozessen zu berücksichtigen, um den jeweiligen Stand der (Sicherheits-)Technik zu berücksichtigen und umzusetzen.
Eine Bewertung Ihrer Planungen fußt bereits auf verwaltungsrechtlichen Anforderungen, welche in betrieblichen Dokumentationen niederzuschreiben sind. Hier wären folgende, essenzielle Dokumentationen zu nennen:
Durch eine Beteiligung von Sachverständigen nach § 29b BImSchG ergibt sich neben dem offensichtlich nachgewiesenen Expertenwissen eine erhöhte Akzeptanz bei Behördenvertretern sowie eine signifikante Beschleunigung in Genehmigungsverfahren und sicherheitstechnischen Prüfungen und damit eine zielorientierte Umsetzung der bestehenden Planungen bzw. bindenden Betreiberpflichten.
Stefan Hüsemann
Telefon: +49 (0)561 96996-24
E-Mail: huesemann(at)bfu-ag.de
Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
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Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
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Hans-Ulrich Terme
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Stefan Bender
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Benjamin Harms
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Aufgabenstellung
Anlagen vieler Industriezweige sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. In diesem Fall müssen für diese Anlagen bei einer Neuerrichtung oder Anlagenänderung Genehmigungsanträge gestellt werden, welche zumeist auch von zusätzlichen Gutachten oder Konzepten begleitet werden. Eine enge Zeitplanung ist häufig ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg von Projekten.
Ein Hauptproblem umweltrechtlicher Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren liegt häufig darin, dass für Unternehmen kaum absehbar ist, welche Unterlagen einzureichen sind und wieviel Zeit bis zum Vorliegen der Genehmigung vergeht.
Um bereits im Vorfeld der Antragstellung Zielkonflikte zwischen diesen Genehmigungsbehörden und Anlagenbetreibern zu verhindern, um ein Genehmigungsverfahren so bestmöglich zu beschleunigen unterstützen unsere Ingenieure und Juristen das Genehmigungsverfahren durch die präzise Prüfung der Genehmigungserfordernisse, dem Erstellen eines passgenauen Genehmigungsantrags mit zugehörigen Gutachten (z. B. Staub- und Lärmprognosen) um bereits im Vorfeld Sachverhalte mit der zuständigen Behörde einvernehmlich zu klären. Eingereichte Antragsunterlagen können so seitens der Behörden zügig und ohne Aufschub geprüft und beschieden werden.
Unsere Leistungen
Die beiden nachfolgenden Beispiele geben Ihnen einen Eindruck unserer Leistungen bei der Betreuung entsprechender Bauvorhaben.
Beispiel 1: Neuerrichtung einer Anlage
Beispiel 2: Änderung einer bestehenden Anlage
Die besondere Herausforderung bei vergleichsweise alten Betriebsstandorten besteht in der Vielzahl unterschiedlichster Genehmigungen und der Einhaltung von Auflagen aus einer Vielzahl von behördlichen Bescheiden. Die BfU unterstützt das Genehmigungsverfahren in folgenden Punkten:
Christoph Franken
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Marco Kühn
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Dr. Antonia Goldner
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Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
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Ein Unternehmen, das nach Best Practice vorgeht, setzt zur Zielerreichung innovative und bewährte Systeme oder Prozesse ein, die auch unter Kostengesichtspunkten einem erfolgreichen Vorbild folgen.
Problem
Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG müssen ihre Anlagen grundsätzlich nach dem Stand der Technik betreiben (vgl. § 5), um einen rechtskonformen Betrieb sicherzustellen. Dabei gewinnt ein betriebliches Auflagenmanagement, die Auswertung neuer Rechtsquellen inkl. Veröffentlichung von BVT-Merkblättern und BVT-Schlussfolgerungen nicht zuletzt durch behördliche Umweltinspektionen und die Veröffentlichung von Inspektionsberichten zunehmend an Bedeutung.
Der aus der Wirtschaftslehre geprägte Begriff "Best Practice" ähnelt damit sehr dem technischen Begriff des Standes der Technik bzw. dem vergleichbaren europäischen Begriff der besten verfügbaren Technik - BVT (englisch: best available techniques - BAT). Im Umweltschutz bedeutet „Best“ regelmäßig, dass durch konkrete Vorsorgeanforderungen (z. B. durch Emissionsgrenzwerte) insgesamt ein hohes Schutzniveau für die Umwelt erreicht werden soll. „Verfügbar“ bedeutet, dass die Techniken/Betriebsweisen in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung in dem betreffenden industriellen Sektor ermöglicht.
Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert den Betreiber umweltrelevanter oder genehmigungsbedürftiger Anlagen regelmäßig dazu auf, Alternativen zu überprüfen wie die Auswahl der Verfahrenstechnik, der Einsatzstoffe oder der Art der Abwasser- und Abluftbehandlung.
Ziel
Ziel ist es die Produktion auch unter umweltrechtlichen Gesichtspunkten effizient und kostengünstig zu gestalten. Gleichzeitig ist ein rechtskonformer Betrieb sicherzustellen. Nur so führen Sie Ihr Unternehmen mit "best practice" zum angestrebten Erfolg.
Best Practice
Die BfU AG hat mit zahlreichen Kunden unterschiedlicher Branchen best practice-Lösungen entwickelt, um den Anforderungen aus dem Immissionsschutz zu begegnen, die mit IE-Richtlinie und BVT-Merkblättern/-Schlussfolgerungen eine starke Dynamisierung erfahren haben.
Einige Best Practice-Methoden und Vorgehensweisen wollen wir Ihnen hier kurz vorstellen:
Christoph Franken
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Marco Kühn
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Hans-Ulrich Terme
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Stefan Bender
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Axel Dreyer
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Aufgabenstellung:
Die Rohstoffindustrie, insbesondere der Steine/Erden-Bereich, leistet einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Bedeutung des Standortes Deutschland. Durch die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung ermöglicht sie eine standortnahe Versorgung der Industrie, des Gewerbes und der Kommunen. Bis zur Bereitstellung der verkaufsfähigen Produkte haben die produzierenden Unternehmen vielfältige Frage- und Aufgabenstellungen zu bewältigen, die insbesondere das Planungs- und Genehmigungsrecht betreffen. Nach der Lagerstättenerkundung sind raumplanungsrechtliche Verfahren zur Ausweisung der Lagerstätten durchzuführen, denen die berg-, immissions-, wasser-, bau- oder naturschutzrechtlichen Verfahren folgen bis eine Lagerstätte und die nachgeschalteten Aufbereitungsanlagen die Rohstoffsicherung gewährleisten.
Neben den fachbezogenen Fragestellungen zu den Bereichen Lärm, Luft und Geruch durch die Rohstoff gewinnenden Tätigkeiten und deren Auswirkungen auf die Umwelt, sind diese im speziellen Genehmigungsverfahren als auch in der, falls erforderlichen, Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantworten.
Durch die EU-Gesetzgebung ist die Rohstoff verarbeitende Industrie in jüngster Zeit auch mit Fragestellungen des Naturschutzes z. B. durch die Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten befasst. Teilweise sind komplexe Fragestellungen zum Artenschutz im Zusammenhang mit den Lagerstätten zu beantworten.
Hierdurch hat sich in den letzten Jahren die genehmigungsrechtliche Antragsbearbeitung gewandelt zu einem komplexen Genehmigungsmanagement, in welchem auch die abfall-, bodenschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Fragestellungen zu behandeln sind.
Unsere Leistungen
Seit 1976 bieten wir unseren Kunden Unterstützung und Rat an, die sich von der Antragserstellung bis zur Strategieberatung erstreckt.
Hierbei begleiten wir unsere Kunden von der Lagerstättenerkundung über die raumplanerische Ausweisung bis zur Betriebsgenehmigung in allen Fragestellungen.
Die betrifft insbesondere die Erstellung und Durchführung von:
Durch die interdisziplinäre Ausrichtung unseres Mitarbeiterteams, bestehend aus Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Juristen, wird unseren Kunden eine umfassende Beratung geboten. Wir verstehen uns als Partner der Rohstoffindustrie und als deren Interessenvertreter und –mittler. Ziel ist es, immer im Zuge der gesamtheitlichen Vorhabensbegleitung eine rechtskonforme, für den Betreiber aber auch praktikable und kostengünstige Lösung zu erzielen.
Andreas Baumgart
Telefon: +49 (0)561 96996-44
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Marco Kühn
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Axel Dreyer
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Aufgabenstellung
Durch eine Vielzahl von europäischen und bundesdeutschen Regelungen, wie etwa die REACH-Verordnung, die RoHS-Richtlinie, die Ökodesign-Richtlinie, das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz, etc. werden die Produzenten u. a. aufgefordert, neben der Produktsicherheit und der Anwendersicherheit sicherzustellen, dass keine verbotenen Stoffe in ihren Produkten verarbeitet werden bzw. Stoffbeschränkungen beachtet werden. Kunden fordern immer häufiger Erklärungen der Lieferanten bzw. Vorproduzenten, dass ihre Produkte u. a. frei von Schadstoffen sind bzw. die derzeit zulässigen Grenzwerte einhalten und sparsam im Energieverbrauch sind.
In der Vergangenheit reichte es aus, pauschal Kundenanfragen hinsichtlich Schadstoffgehalt und Stoffanforderungen zu beantworten. Heute fordert der Markt eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesen Anfragen und selbst der Hinweis auf eine Umweltzertifizierung (Öko-Audit/ISO 14001, etc.) wird von Industrie und Handel nicht mehr als ausreichend erachtet, da diesen eine Eigenhaftung für die Abgabe von Schadstoff-/Produktgarantien droht. Die Produzenten müssen daher solche Anfragen gewissenhaft beantworten und auch Einkauf und Verkauf müssen sich ständig auf die neuen Anforderungen derartiger Regelungen einstellen, um nicht Kunden bzw. Marktanteile zu verlieren.
Unsere Leistungen
Die BfU unterstützt den Auftraggeber bei der Erarbeitung eines Produkt-Compliance-Management-Systems, mit dem er gewährleisten kann, dass er Umwelt- und Arbeitsschutz sowie produktrechtliche Anforderungen auf europäischer und Bundesebene für seine Produkte sicherstellen kann. Die oben genannten Regelungen geben einen Teil des aktuellen Handlungsbedarfs der Produzenten im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen hinsichtlich der Stoffanforderungen und der Energie-/Produktsicherheitsrelevanz seiner Produkte wieder. Diese und ggf. weitere Regelungen bis hin zu einschlägigen DIN-Normen werden zusammen mit dem Auftraggeber identifiziert und bilden die Grundlage einer Überprüfung der Produktkomponenten des Kunden im Hinblick auf die gegenüber Dritten abzugebenden Schadstofffreiheitserklärungen.
Zielsetzung
Der Kunde wird bei seinen Bemühungen unterstützt, ein betriebliches Instrumentarium aufzubauen, welches Kunden und Lieferanten und ggf. Überwachungsorganisationen vorgelegt werden kann, um den genannten bundesdeutschen und europäischen bzw. globalen Stoff- und Produktsicherheitsanforderungen Genüge zu leisten.
Ergebnis für unsere Kunden
Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
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Marco Kühn
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Unsere Leistungen
Zur effektiven betrieblichen Umsetzung der Anforderungen des Brandschutzes arbeitet die BfU AG risikoorientierte Betriebsstandards aus. Ziel ist die Definition angemessener einheitlicher Unternehmensvorgaben zum baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Erst durch einheitliche Betriebsstandards lässt sich der betriebliche Brandschutz in Unternehmen mit mehreren Standorten gezielt überwachen und verbessern.
Die Betriebsstandards werden dabei unter Compliance-Gesichtspunkten, vorbeugenden Brandschutz, Brandrisiken und den Folgewirkungen auf Mensch und Umwelt erarbeitet.
Anforderungen an den Brandschutz ergeben sich insbesondere aus der Genehmigungssituation, den Bestimmungen von Sachversicherern (z.B. nach VdS-Richtlinien oder von FM Global) sowie den gesetzlichen Regelungen.
Erst unter Kenntnis dieser Anforderungen lassen sich angemessene Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes sinnvoll umsetzen.
Weitere Anforderungen, z.B. durch die Lagerung von Gefahrstoffen oder Verarbeitung brennbarer Stoffe, werden durch Brandrisikoanalysen vor Ort identifiziert
Unter Berücksichtigung der ermittelten Anforderungen werden erforderliche anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen festgelegt. Hierzu bietet die BfU AG auf allen Ebenen des betrieblichen Brandschutzes Unterstützung an:
- Erstellung von Brandmelde- und Alarmierungskonzepten nach DIN 14675
- Grundlagen für Löschanlagenkonzepte nach VdS und FM Global
- Grundlagen an die Sicherheitsbeleuchtung
Die Kontrolle der Umsetzung entwickelter Betriebsstandards (z.B. einheitlicher Vorgaben für anlagenbezogene Lagerung von Gefahrstoffen oder Verarbeitung brennbarer Stoffe) wird durch die Fachkräfte der BfU AG im Rahmen von regelmäßigen Audits überwacht.
Tobias Porkristl
Telefon: +49 (0)561 96996-15
E-Mail: porkristl(at)bfu-ag.de
Christian Schmidt
Telefon: +49 (0)345 686977-15
E-Mail: schmidt(at)bfu-ag.de
Dr. Antonia Goldner
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Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag..de
Stefan Bender
Tel: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de
Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de
Problem:
Durch Auflagen und Nebenbestimmungen in Genehmigungsbescheiden, Erlaubnissen oder Anordnungen, entstehen für Unternehmen Pflichten die es mindestens genauso zu berücksichtigen gilt wie Anforderungen aus dem stattlichen Umweltrecht. Insbesondere Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen mit einer langen Betriebshistorie stehen dabei vor der Herausforderung, die gesamte Genehmigungshistorie zu betrachten und daraus relevante Pflichten zu identifizieren.
Über Jahrzehnte können dabei zahlreiche Bescheide und zugehörige Dokumente zusammenkommen. Darüber einen Überblick zu behalten ist ohne ein geeignetes System kaum möglich. Neue Bescheide können ganz oder teilweise alte Regelungen ersetzen und so muss ständig ein Abgleich erfolgen. Gleichzeitig müssen die bestehenden Pflichten delegiert und nachverfolgt werden.
Ziel:
Unternehmerisches Ziel ist es hier, Auflagen und Nebenbestimmungen aus Genehmigungen, Erlaubnissen oder behördlichen Anordnungen systematisch zu beherrschen, Verantwortlichkeiten festzulegen und zu überwachen und so einen rechtskonformen Anlagenbetrieb zu ermöglichen.
Best-Practice:
CertLex bietet hierzu eine intelligente und komfortable Unterstützung. Neben dem Rechtsmodul – dem individuellen Rechtskataster zur laufenden Überwachung von Rechtsänderungen – können mit dem Genehmigungsmodul alle behördlichen Unterlagen strukturiert und nachverfolgt werden. Hierbei können Sie auch unsere Experten unterstützen.
Dabei sind folgende Leistungen verfügbar:
Damit behalten Sie ständig den Überblick über Ihre Pflichten und können jederzeit der Behörde die rechtskonforme Umsetzung nachweisen!
Weitere Informationen finden Sie unter www.certlex.de.
Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
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Marco Kühn
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Dr. Antonia Goldner
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Stefan Bender
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Energiekosten bilden häufig einen großen Teil der Ausgaben eines Unternehmens. Bei diesen handelt es sich jedoch nicht, wie häufig kalkuliert, um Fixkosten. Energiekosten lassen sich z.B. durch den Einsatz von Anlagen auf dem Stand der Technik, effizientem Verbraucherverhalten, Energiemanagement und entsprechenden Fördermöglichkeiten entscheidend senken.
Ein Beispiel ist ein Unternehmen, welches für seine Produktion große und konstante Dampfmengen benötigt. Viele Unternehmen erzeugen die benötigten Dampfmengen bisher über mehrere Gas-Dampfkessel, während sie ihren Strombedarf aus dem Stromnetz beziehen.
Als Unternehmen, welches nach "Best Practice" vorgeht, um seine Energiekosten zu senken, empfiehlt sich eine technische Optimierung der Energieversorgung. Eine Möglichkeit bietet dabei der Einsatz einer Gegendruckdampfturbine. Über diese wird einen Teil des in den Dampfkesseln erzeugten Dampfes geleitet. Die Turbine ist an einen Generator gekoppelt und erzeugt so elektrische Energie. Die Dampfentnahme erfolgt im Überdruckbereich und überhitzt, so dass der Dampf weiterhin als Prozessdampf zur Verfügung steht. Durch die Stromerzeugung kann je nach Größenauslegung der Strombedarf gedeckt und überschüssiger Strom in das Stromnetz einspeist werden.
Für diesen ins Netz eingespeisten Strom ist eine Vergütung nach KWKG möglich, und damit sinken die Stromkosten durch die Eigenerzeugung im Vergleich zum Stromeinkauf. Es lassen sich zudem Steuerentlastungen realisieren, da in KWK-Anlagen eingesetzte Brennstoffe steuerbegünstigt sind.
Durch diese Optimierung wird die eigene, nachhaltige Energieversorgung gesichert und als Energielieferant werden Zuverdienste realisiert, sowie rechtliche Vergütungen und Steuerentlastungen in Anspruch genommen.
Stefan Hüsemann
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Stefan Bender
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Aufgabenstellung
Ein Unternehmen möchte in einer der Betriebshallen eine Anlage zur Lagerung wassergefährdender Stoffe errichten. Dafür muss nach § 63 WHG behördlich festgestellt werden, dass die geplante Lageranlage samt der dazugehörigen Anlagenteile so gestaltet ist, dass den wasserrechtlichen Anforderungen der §§ 62, 63 WHG Rechnung getragen wird und damit eine nachteilige Veränderung von Gewässereigenschaften nicht zu besorgen ist.
Ziel
Best Practice
Vorprüfung, Behördenabstimmung
Die BfU Dr. Poppe AG bereitet seinen Kunden eine erste Einschätzung vor, welche rechtlichen Bestimmungen anlagenspezifisch zum Tragen kommen und welche baulichen Maßnahmen zur Rechtskonformität erforderlich sind. Gleichzeitig stellt die BfU Dr. Poppe AG frühzeitig den Kontakt zu der zuständigen Behörde her, um dortige Rechtsauslegungen und fachliche Vorgaben zu klären. So können mögliche Fallstricke früh erkannt und der Prozess der Eignungsfeststellung effizient gestaltet werden.
Zusammenstellung der Antragsunterlagen und hausinternes Gutachten
Die BfU Dr. Poppe AG stellt nach Beauftragung die für die Eignungsfeststellung notwendigen Antragsunterlagen zusammen. Hierfür sind anlagenspezifische Informationen notwendig, die kundenseitig zur Verfügung gestellt werden. Nach Fertigstellung übergibt die BfU Dr. Poppe AG dem Kunden einen fertigen Antrag zur Kontrolle und Freigabe.
Zusätzlich bietet die BfU Dr. Poppe AG das für den Eignungsfeststellungsantrag erforderliche Gutachten eines Sachverständigen gem. § 42 AwSV an. Die BfU Dr. Poppe AG beschäftigt mehrere AwSV-Sachverständige, sodass mit der Erstellung des Gutachtens die Person beauftragt wird, die bis dato nicht in die Antragserstellung eingebunden war. So sichern wir die notwendige Unabhängigkeit und gewährleisten, dass eine objektive fachtechnische Stellungnahme erstellt wird.
Eignungsfeststellungsbescheid
Durch die proaktive Planung und der engen Kooperation mit der Behörde kann ein Eignungsfeststellungsbescheid zügig erlangt werden und umfangreiche Nebenbestimmungen vermieden werden. Somit kann die geplante Lageranlage alsbald errichtet werden.
Ergebnis für den Kunden
Christoph Franken
Telefon: +49 (0)561 96996-34
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Marco Kühn
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Dr. Antonia Goldner
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Hans-Ulrich Terme
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Stefan Bender
Tel: +49 (0)6441 96305-12
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Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de
E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0