Best Practice

In unseren Best Practice Cases finden Sie eine Auswahl unserer Projekte. Die Beispiele zeigen, welche Themen wir bearbeiten und welche Ergebnisse unsere Kunden durch uns erzielen.

Sachverständige § 29b BImSchG

Durch unsere Leistungen als Sachverständige nach § 29b BImSchG unterstützen wir den Auftraggeber und dessen Planungsbüros bei der Sicherstellung von bzw. der Übereinstimmung mit sicherheitstechnischen Vorschriften und technischen Regelwerken. Dies ist bei der Planung und Errichtung sowie wesentlichen Änderungen der Baukonzeption, Anlagentechnik sowie den Prozessen zu berücksichtigen, um den jeweiligen Stand der (Sicherheits-)Technik zu berücksichtigen und umzusetzen.

Eine Bewertung Ihrer Planungen fußt bereits auf verwaltungsrechtlichen Anforderungen, welche in betrieblichen Dokumentationen niederzuschreiben sind. Hier wären folgende, essenzielle Dokumentationen zu nennen:

  • Aufbau und betriebliche Umsetzung eines Sicherheitsmanagements entsprechend Anhang III StörfallV und KAS-19
  • Integrierung des Sicherheitsmanagementssystems in bestehende Managementsysteme und damit Reduzierung von Revisionsbedarfen und gezielter Verweis auf bestehende Prozesse
  • Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen unter Aufzeigung betriebsorganisatorischer Belange
  • Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände unter Einbeziehung bekannter Konventionen, wie KAS 18 als eigenständige Gutachten oder im Rahmen von Sicherheitsberichten
  • Bewertung von bauplanungsrechtlichen Auswirkungen der angemessenen Sicherheitsabstände im Rahmen von Standort- bzw. Umgebungsplanungen
  • Ermittlung sicherheitsrelevanter Anlagenteile und Bewertung dieser hinsichtlich ihrer störfallverhindernden bzw. auswirkungsvermindernden Schutzfunktionen
  • Systematische Gefahrenanalyse anhand der sicherheitsrelevanten Anlagenteile und Bewertung deren Verfügbarkeit der gewählten Schutzfunktionen (HAZOP, PAAG, etc.)
  • Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG und damit Beschleunigung in der Genehmigungs-/Inbetriebnahmephase
  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Einbeziehung von Sachverständigen nach § 29b BImSchG und deren Begutachtung von genehmigungsrelevanten Dokumentationen (vgl. § 13 der 9. BImSchV)

Durch eine Beteiligung von Sachverständigen nach § 29b BImSchG ergibt sich neben dem offensichtlich nachgewiesenen Expertenwissen eine erhöhte Akzeptanz bei Behördenvertretern sowie eine signifikante Beschleunigung in Genehmigungsverfahren und sicherheitstechnischen Prüfungen und damit eine zielorientierte Umsetzung der bestehenden Planungen bzw. bindenden Betreiberpflichten. 

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Stefan Hüsemann
Telefon: +49 (0)561 96996-24
E-Mail: huesemann(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Benjamin Harms
Telefon: +49 (0)561 96996-25
E-Mail: harms(at)bfu-ag.de

Genehmigungsmanagement

Aufgabenstellung

Anlagen vieler Industriezweige sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. In diesem Fall müssen für diese Anlagen bei einer Neuerrichtung oder Anlagenänderung Genehmigungsanträge gestellt werden, welche zumeist auch von zusätzlichen Gutachten oder Konzepten begleitet werden. Eine enge Zeitplanung ist häufig ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg von Projekten.

Ein Hauptproblem umweltrechtlicher Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren liegt häufig darin, dass für Unternehmen kaum absehbar ist, welche Unterlagen einzureichen sind und wieviel Zeit bis zum Vorliegen der Genehmigung vergeht.

Um bereits im Vorfeld der Antragstellung Zielkonflikte zwischen diesen Genehmigungsbehörden und Anlagenbetreibern zu verhindern, um ein Genehmigungsverfahren so bestmöglich zu beschleunigen unterstützen unsere Ingenieure und Juristen das Genehmigungsverfahren durch die präzise Prüfung der Genehmigungserfordernisse, dem Erstellen eines passgenauen Genehmigungsantrags mit zugehörigen Gutachten (z. B. Staub- und Lärmprognosen) um bereits im Vorfeld Sachverhalte mit der zuständigen Behörde einvernehmlich zu klären. Eingereichte Antragsunterlagen können so seitens der Behörden zügig und ohne Aufschub geprüft und beschieden werden.

Unsere Leistungen

Die beiden nachfolgenden Beispiele geben Ihnen einen Eindruck unserer Leistungen bei der Betreuung entsprechender Bauvorhaben.

Beispiel 1: Neuerrichtung einer Anlage

  • Prüfung der grundsätzlichen Eignung des Anlagenstandortes unter umweltrelevanten Gesichtspunkten.
  • Identifikation der Genehmigungsbedürftigkeit und den erforderlichen verwaltungsrechtlichen Anforderungen in verschiedenen umweltrelevanten Bereichen als Grundlage eines rechtskonformen Betriebs.
  • Abstimmung der notwendigen Unterlagen und konkrete Erüllung der Anforderungen unter Beteiligung der zuständigen Genehmigungsbehörde sowie aller Fachbehörden
  • Erarbeitung der vollständigen immissionsschutzrechtlichen Antragsunterlagen
  • Erfolgsfaktor: Gewährleistung einer ganzheitlichen Vorhabensbegleitung im Sinne des Betreibers durch das interdisziplinäre Know-how der BfU.

Beispiel 2: Änderung einer bestehenden Anlage

Die besondere Herausforderung bei vergleichsweise alten Betriebsstandorten besteht in der Vielzahl unterschiedlichster Genehmigungen und der Einhaltung von Auflagen aus einer Vielzahl von behördlichen Bescheiden. Die BfU unterstützt das Genehmigungsverfahren in folgenden Punkten:

  • Prüfung, ob alte Vorgaben erneuert bzw. dem aktuellen Stand der Technik anzupassen sind– dies führte in der Folge häufig zu Betriebserleichterungen.
  • Nach eingehender juristischer Prüfung kann der Aufwand bei Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung auf ein rechtssicheres Minimum begrenzt werden.
  • Die enge Abstimmung mit den Behörden ermöglicht eine kooperative Zusammenarbeit im Genehmigungsverfahren, wodurch die Erarbeitung einer praktikablen Lösung gewährleistet wird.
  • Erfolgsfaktor: Eine mit aktuellem und umfassendem Sachverstand erarbeitete und behördlich abgestimmte, praxisorientierte Lösung im Sinne des Kunden.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Christoph Franken
Telefon: +49 (0)561 96996-34
E-Mail: franken(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
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Dr. Antonia Goldner
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E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag..de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Stand der Technik

Ein Unternehmen, das nach Best Practice vorgeht, setzt zur Zielerreichung innovative und bewährte Systeme oder Prozesse ein, die auch unter Kostengesichtspunkten einem erfolgreichen Vorbild folgen.

Problem

Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG müssen ihre Anlagen grundsätzlich nach dem Stand der Technik betreiben (vgl. § 5), um einen rechtskonformen Betrieb sicherzustellen. Dabei gewinnt ein betriebliches Auflagenmanagement, die Auswertung neuer Rechtsquellen inkl. Veröffentlichung von BVT-Merkblättern und  BVT-Schlussfolgerungen nicht zuletzt durch behördliche Umweltinspektionen und die Veröffentlichung von Inspektionsberichten zunehmend an Bedeutung.

Der aus der Wirtschaftslehre geprägte Begriff "Best Practice" ähnelt damit sehr dem technischen Begriff des Standes der Technik bzw. dem vergleichbaren europäischen Begriff der besten verfügbaren Technik - BVT (englisch: best available techniques - BAT). Im Umweltschutz bedeutet „Best“ regelmäßig, dass durch konkrete Vorsorgeanforderungen (z. B. durch Emissionsgrenzwerte) insgesamt ein hohes Schutzniveau für die Umwelt erreicht werden soll. „Verfügbar“ bedeutet, dass die Techniken/Betriebsweisen in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung in dem betreffenden industriellen Sektor ermöglicht.

Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert den Betreiber umweltrelevanter oder genehmigungsbedürftiger Anlagen regelmäßig dazu auf, Alternativen zu überprüfen wie die Auswahl der Verfahrenstechnik, der Einsatzstoffe oder der Art der Abwasser- und Abluftbehandlung.

Ziel

Ziel ist es die Produktion auch unter umweltrechtlichen Gesichtspunkten effizient und kostengünstig zu gestalten. Gleichzeitig ist ein rechtskonformer Betrieb sicherzustellen. Nur so führen Sie Ihr Unternehmen mit "best practice" zum angestrebten Erfolg.

Best Practice

Die BfU AG hat mit zahlreichen Kunden unterschiedlicher Branchen best practice-Lösungen entwickelt, um den Anforderungen aus dem Immissionsschutz zu begegnen, die mit IE-Richtlinie und BVT-Merkblättern/-Schlussfolgerungen eine starke Dynamisierung erfahren haben.

Einige Best Practice-Methoden und Vorgehensweisen wollen wir Ihnen hier kurz vorstellen:

  • Auswertung neuer Rechtsquellen im Hinblick auf den Stand der Technik (CertLex)
    Nach Vorlage von Gesetzesentwürfen, der Veröffentlichung neuer Rechtsquellen, BVT-Merkblättern, BVT-Schlussfolgerungen, einer Aufhebung der Bindungswirkung der TA Luft oder der Veröffentlichung von Vollzugsempfehlungen des LAI (z. B. zu Formaldehyd) und behördlichen Erlassen prüfen wir, ob sich Änderungen zum Stand der Technik bei verschiedenen Branchen ergeben. Wir informieren unsere Kunden und geben entsprechende Handlungsempfehlungen.
  • Prüfung von Anlagen und Projekten auf Einhaltung des Standes der Technik
    Wir prüfen Anlagen auf den rechtskonformen Betrieb (Compliance-Prüfungen). Wir prüfen Projekte und Vorhaben auch auf deren Genehmigungsfähigkeit (inkl. Umsetzung rechtlicher Anforderungen zum Stand der Technik)
  • Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung des Standes der Technik inkl. Variantenbetrachtung
    - Konzepte zur Umsetzung der Lösemittelverordnung (31. BImSchV),
    - Erstellung von Ausgangszustandsberichten (AZB),
    - Erstellung eines Berichts zur Abluftreinigung (TA Luft, 13. BImSchV, 17. BImSchV)
  • Unterstützung bei Anzeigen und Genehmigungsverfahren
    Im Antrag ist die Einhaltung rechtlicher Anforderungen, insbesondere zum Stand der Technik, in vollständiger und verständlicher Form darzustellen, um es für die Behörde schneller möglich zu machen, die Genehmigung zu erteilen.
  • Vorbereitung und Begleitung von Umweltinspektionen (insbesondere bei IE-Anlagen)
    Im Vorfeld einer Umweltinspektion prüfen wir den Betrieb der Anlage gemäß Anforderungen aus den vorliegenden Genehmigungen und gemäß rechtlicher Anforderungen insbesondere an den Stand der Technik und unterstützen bei der Umsetzung eines rechtskonformen Betriebs. Hierdurch kann der Veröffentlichung von Inspektionsberichten mit Mängeln vorgebeugt werden.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Christoph Franken
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Hans-Ulrich Terme
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Axel Dreyer
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Kompetenz Steine / Erden

Aufgabenstellung:
Die Rohstoffindustrie, insbesondere der Steine/Erden-Bereich, leistet einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Bedeutung des Standortes Deutschland. Durch die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung ermöglicht sie eine standortnahe Versorgung der Industrie, des Gewerbes und der Kommunen. Bis zur Bereitstellung der verkaufsfähigen Produkte haben die produzierenden Unternehmen vielfältige Frage- und Aufgabenstellungen zu bewältigen, die insbesondere das Planungs- und Genehmigungsrecht betreffen. Nach der Lagerstättenerkundung sind raumplanungsrechtliche Verfahren zur Ausweisung der Lagerstätten durchzuführen, denen die berg-, immissions-, wasser-, bau- oder naturschutzrechtlichen Verfahren folgen bis eine Lagerstätte und die nachgeschalteten Aufbereitungsanlagen die Rohstoffsicherung gewährleisten.

Neben den fachbezogenen Fragestellungen zu den Bereichen Lärm, Luft und Geruch durch die Rohstoff gewinnenden Tätigkeiten und deren Auswirkungen auf die Umwelt, sind diese im speziellen Genehmigungsverfahren als auch in der, falls erforderlichen, Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantworten.

Durch die EU-Gesetzgebung ist die Rohstoff verarbeitende Industrie in jüngster Zeit auch mit Fragestellungen des Naturschutzes z. B. durch die Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten befasst. Teilweise sind komplexe Fragestellungen zum Artenschutz im Zusammenhang mit den Lagerstätten zu beantworten.

Hierdurch hat sich in den letzten Jahren die genehmigungsrechtliche Antragsbearbeitung gewandelt zu einem komplexen Genehmigungsmanagement, in welchem auch die abfall-, bodenschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Fragestellungen zu behandeln sind.

Unsere Leistungen
Seit 1976 bieten wir unseren Kunden Unterstützung und Rat an, die sich von der Antragserstellung bis zur Strategieberatung erstreckt.

Hierbei begleiten wir unsere Kunden von der Lagerstättenerkundung über die raumplanerische Ausweisung bis zur Betriebsgenehmigung in allen Fragestellungen.

Die betrifft insbesondere die Erstellung und Durchführung von:

  • Raumordnungsverfahren
  • Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Berggesetz / Bundes-Immissionsschutzgesetz / Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Umweltverträglichkeitsstudien
  • Lärm- und Staubprognosen
  • Abbau- und Rekultivierungsplanung
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie deren Kostenbeurteilung
  • Naturschutzfachliche Stellungnahmen
  • Sicherheitsmanagement
  • Prüfung von Bescheiden und Anordnungen

Durch die interdisziplinäre Ausrichtung unseres Mitarbeiterteams, bestehend aus Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Juristen, wird unseren Kunden eine umfassende Beratung geboten. Wir verstehen uns als Partner der Rohstoffindustrie und als deren Interessenvertreter und –mittler. Ziel ist es, immer im Zuge der gesamtheitlichen Vorhabensbegleitung eine rechtskonforme, für den Betreiber aber auch praktikable und kostengünstige Lösung zu erzielen.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Andreas Baumgart
Telefon: +49 (0)561 96996-44
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Marco Kühn
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Dr. Antonia Goldner
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Hans-Ulrich Terme
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Wuppertal

Axel Dreyer
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Product Compliance

Aufgabenstellung
Durch eine Vielzahl von europäischen und bundesdeutschen Regelungen, wie etwa die REACH-Verordnung, die RoHS-Richtlinie, die Ökodesign-Richtlinie, das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz, etc. werden die Produzenten u. a. aufgefordert, neben der Produktsicherheit und der Anwendersicherheit sicherzustellen, dass keine verbotenen Stoffe in ihren Produkten verarbeitet werden bzw. Stoffbeschränkungen beachtet werden. Kunden fordern immer häufiger Erklärungen der Lieferanten bzw. Vorproduzenten, dass ihre Produkte u. a. frei von Schadstoffen sind bzw. die derzeit zulässigen Grenzwerte einhalten und sparsam im Energieverbrauch sind.

In der Vergangenheit reichte es aus, pauschal Kundenanfragen hinsichtlich Schadstoffgehalt und Stoffanforderungen zu beantworten. Heute fordert der Markt eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesen Anfragen und selbst der Hinweis auf eine Umweltzertifizierung (Öko-Audit/ISO 14001, etc.) wird von Industrie und Handel nicht mehr als ausreichend erachtet, da diesen eine Eigenhaftung für die Abgabe von Schadstoff-/Produktgarantien droht. Die Produzenten müssen daher solche Anfragen gewissenhaft beantworten und auch Einkauf und Verkauf müssen sich ständig auf die neuen Anforderungen derartiger Regelungen einstellen, um nicht Kunden bzw. Marktanteile zu verlieren.

Unsere Leistungen 

Die BfU unterstützt den Auftraggeber bei der Erarbeitung eines Produkt-Compliance-Management-Systems, mit dem er gewährleisten kann, dass er Umwelt- und Arbeitsschutz sowie produktrechtliche Anforderungen auf europäischer und Bundesebene für seine Produkte sicherstellen kann. Die oben genannten Regelungen geben einen Teil des aktuellen Handlungsbedarfs der Produzenten im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen hinsichtlich der Stoffanforderungen und der Energie-/Produktsicherheitsrelevanz seiner Produkte wieder. Diese und ggf. weitere Regelungen bis hin zu einschlägigen DIN-Normen werden zusammen mit dem Auftraggeber identifiziert und bilden die Grundlage einer Überprüfung der Produktkomponenten des Kunden im Hinblick auf die gegenüber Dritten abzugebenden Schadstofffreiheitserklärungen.

Zielsetzung

Der Kunde wird bei seinen Bemühungen unterstützt, ein betriebliches Instrumentarium aufzubauen, welches Kunden und Lieferanten und ggf. Überwachungsorganisationen vorgelegt werden kann, um den genannten bundesdeutschen und europäischen bzw. globalen Stoff- und Produktsicherheitsanforderungen Genüge zu leisten.

  • Unterstützung bei der Korrespondenz, insbesondere bei der Beantwortung von Kundenanfragen hinsichtlich der stofflichen und energetischen Produktanforderungen
  • Erarbeitung von Gutachten und Stellungnahmen bei der Bewertung von Produkt- und Stoffanforderungen
  • Durchführung von Lieferantenaudits
  • Kontinuierliche Unterstützung beim Vorschriftenmonitoring
  • Schulung des Personals des Auftraggebers

Ergebnis für unsere Kunden

  • Sicherstellung, dass nur rechtskonforme Produkte in den Markt gelangen, die Schadstoffbeschränkungen und Stoffverbote werden beachtet
  • Risiko von Rückrufaktionen wird minimiert
  • Unsicherheiten beim eigenen Personal hinsichtlich des Umgangs mit neuen europäischen oder bundesdeutschen Anforderungen hinsichtlich der Product Compliance werden minimiert.
  • Fachkompetenz des Unternehmens wird in der Außendarstellung gestärkt, da Kunden und Auftraggeber Fragen zur Product Compliance fachgerecht beantwortet bekommen.

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Kassel

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
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Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
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Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag..de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Risikoorientierter Brandschutz

Unsere Leistungen

Zur effektiven betrieblichen Umsetzung der Anforderungen des Brandschutzes arbeitet die BfU AG risikoorientierte Betriebsstandards aus. Ziel ist die Definition angemessener einheitlicher Unternehmensvorgaben zum baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Erst durch einheitliche Betriebsstandards lässt sich der betriebliche Brandschutz in Unternehmen mit mehreren Standorten gezielt überwachen und verbessern.

Die Betriebsstandards werden dabei unter Compliance-Gesichtspunkten, vorbeugenden Brandschutz, Brandrisiken und den Folgewirkungen auf Mensch und Umwelt erarbeitet.

  1. Identifikation von Anforderungen

Anforderungen an den Brandschutz ergeben sich insbesondere aus der Genehmigungssituation, den Bestimmungen von Sachversicherern (z.B. nach VdS-Richtlinien oder von FM Global) sowie den gesetzlichen Regelungen.
Erst unter Kenntnis dieser Anforderungen lassen sich angemessene Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes sinnvoll umsetzen.

Weitere Anforderungen, z.B. durch die Lagerung von Gefahrstoffen oder Verarbeitung brennbarer Stoffe, werden durch Brandrisikoanalysen vor Ort identifiziert

  1. Umsetzung der anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen

Unter Berücksichtigung der ermittelten Anforderungen werden erforderliche anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen festgelegt. Hierzu bietet die BfU AG auf allen Ebenen des betrieblichen Brandschutzes Unterstützung an:

  • Baulicher Brandschutz
    - Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen
    - Auslegung von Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung
  • Brandschutztechnische Risikobewertungen
    - Erstellung von Lagerkonzepten für Gefahrstoffe, z.B. nach TRGS 510
    - Explosionsschutzkonzepte für Maschinen und Anlagen
  • Anlagentechnischer Brandschutz

- Erstellung von Brandmelde- und Alarmierungskonzepten nach DIN 14675

- Grundlagen für Löschanlagenkonzepte nach VdS und FM Global

- Grundlagen an die Sicherheitsbeleuchtung

  • Organisatorischer Brandschutz
    - Aufstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil 1 bis 3
    - Erstellung von Feuerwehrplänen und Flucht- und Rettungsplänen
    - Erarbeitung von Alarmplänen
  • Abwehrender Brandschutz
    - Überwachungskonzepte
    - Aufbau einer geeigneten Prüforganisation für Gebäude- und Sicherheitstechnik

Die Kontrolle der Umsetzung entwickelter Betriebsstandards (z.B. einheitlicher Vorgaben für anlagenbezogene Lagerung von Gefahrstoffen oder Verarbeitung brennbarer Stoffe) wird durch die Fachkräfte der BfU AG im Rahmen von regelmäßigen Audits überwacht.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Tobias Porkristl
Telefon: +49 (0)561 96996-15
E-Mail: porkristl(at)bfu-ag.de

Halle

Christian Schmidt
Telefon: +49 (0)345 686977-15
E-Mail: schmidt(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag..de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

CertLex-Genehmigungsmodul

Problem:

Durch Auflagen und Nebenbestimmungen in Genehmigungsbescheiden, Erlaubnissen oder Anordnungen, entstehen für Unternehmen Pflichten die es mindestens genauso zu berücksichtigen gilt wie Anforderungen aus dem stattlichen Umweltrecht. Insbesondere Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen mit einer langen Betriebshistorie stehen dabei vor der Herausforderung, die gesamte Genehmigungshistorie zu betrachten und daraus relevante Pflichten zu identifizieren.

Über Jahrzehnte können dabei zahlreiche Bescheide und zugehörige Dokumente zusammenkommen. Darüber einen Überblick zu behalten ist ohne ein geeignetes System kaum möglich. Neue Bescheide können ganz oder teilweise alte Regelungen ersetzen und so muss ständig ein Abgleich erfolgen. Gleichzeitig müssen die bestehenden Pflichten delegiert und nachverfolgt werden.

Ziel:

Unternehmerisches Ziel ist es hier, Auflagen und Nebenbestimmungen aus Genehmigungen, Erlaubnissen oder behördlichen Anordnungen systematisch zu beherrschen, Verantwortlichkeiten festzulegen und zu überwachen und so einen rechtskonformen Anlagenbetrieb zu ermöglichen.

Best-Practice:

CertLex bietet hierzu eine intelligente und komfortable Unterstützung. Neben dem Rechtsmodul – dem individuellen Rechtskataster zur laufenden Überwachung von Rechtsänderungen – können mit dem Genehmigungsmodul alle behördlichen Unterlagen strukturiert und nachverfolgt werden. Hierbei können Sie auch unsere Experten unterstützen.

Dabei sind folgende Leistungen verfügbar:

  • Bestandsaufnahme vor Ort zur Anlagensystematisierung,
  • Dokumentenupload,
  • Einstellung eines Grundstocks an Genehmigungen als Service (ggf. inklusive Einpflege der Nebenbestimmungen),
  • Laufende Einpflege neuer Genehmigungen als Service (ggf. inklusive Einpflege der Nebenbestimmungen),
  • Selbstverwaltung der Plattform,
  • Möglichkeit zur Aufarbeitung von Nebenbestimmungen und Pflichtendelegation.

Damit behalten Sie ständig den Überblick über Ihre Pflichten und können jederzeit der Behörde die rechtskonforme Umsetzung nachweisen!

Weitere Informationen finden Sie unter www.certlex.de.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag..de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Senkung Energiekosten

Energiekosten bilden häufig einen großen Teil der Ausgaben eines Unternehmens. Bei diesen handelt es sich jedoch nicht, wie häufig kalkuliert, um Fixkosten. Energiekosten lassen sich z.B. durch den Einsatz von Anlagen auf dem Stand der Technik, effizientem Verbraucherverhalten, Energiemanagement und entsprechenden Fördermöglichkeiten entscheidend senken.

Ein Beispiel ist ein Unternehmen, welches für seine Produktion große und konstante Dampfmengen benötigt. Viele Unternehmen erzeugen die benötigten Dampfmengen bisher über mehrere Gas-Dampfkessel, während sie ihren Strombedarf aus dem Stromnetz beziehen.

Als Unternehmen, welches nach "Best Practice" vorgeht, um seine Energiekosten zu senken, empfiehlt sich eine technische Optimierung der Energieversorgung. Eine Möglichkeit bietet dabei der Einsatz einer Gegendruckdampfturbine. Über diese wird einen Teil des in den Dampfkesseln erzeugten Dampfes geleitet. Die Turbine ist an einen Generator gekoppelt und erzeugt so elektrische Energie. Die Dampfentnahme erfolgt im Überdruckbereich und überhitzt, so dass der Dampf weiterhin als Prozessdampf zur Verfügung steht. Durch die Stromerzeugung kann je nach Größenauslegung der Strombedarf gedeckt und überschüssiger Strom in das Stromnetz einspeist werden.

Für diesen ins Netz eingespeisten Strom ist eine Vergütung nach KWKG möglich, und damit sinken die Stromkosten durch die Eigenerzeugung im Vergleich zum Stromeinkauf. Es lassen sich zudem Steuerentlastungen realisieren, da in KWK-Anlagen eingesetzte Brennstoffe steuerbegünstigt sind.

Durch diese Optimierung wird die eigene, nachhaltige Energieversorgung gesichert und als Energielieferant werden Zuverdienste realisiert, sowie rechtliche Vergütungen und Steuerentlastungen in Anspruch genommen.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Stefan Hüsemann
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Halle

Marco Kühn
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Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
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Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
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Wuppertal

Axel Dreyer
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E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Eignungsfeststellung nach § 63 WHG i.V.m. §§ 41, 42 AwSV

Aufgabenstellung

Ein Unternehmen möchte in einer der Betriebshallen eine Anlage zur Lagerung wassergefährdender Stoffe errichten. Dafür muss nach § 63 WHG behördlich festgestellt werden, dass die geplante Lageranlage samt der dazugehörigen Anlagenteile so gestaltet ist, dass den wasserrechtlichen Anforderungen der §§ 62, 63 WHG Rechnung getragen wird und damit eine nachteilige Veränderung von Gewässereigenschaften nicht zu besorgen ist.

Ziel

  • Erlangung des behördlichen Eignungsfeststellungsbescheids und damit Rechtskonformität mit den Bestimmungen des WHG und der AwSV
  • Planungssicherheit für den Kunden hinsichtlich Kosten und baulichem Aufwand

Best Practice

Vorprüfung, Behördenabstimmung

Die BfU Dr. Poppe AG bereitet seinen Kunden eine erste Einschätzung vor, welche rechtlichen Bestimmungen anlagenspezifisch zum Tragen kommen und welche baulichen Maßnahmen zur Rechtskonformität erforderlich sind. Gleichzeitig stellt die BfU Dr. Poppe AG frühzeitig den Kontakt zu der zuständigen Behörde her, um dortige Rechtsauslegungen und fachliche Vorgaben zu klären. So können mögliche Fallstricke früh erkannt und der Prozess der Eignungsfeststellung effizient gestaltet werden.

Zusammenstellung der Antragsunterlagen und hausinternes Gutachten

Die BfU Dr. Poppe AG stellt nach Beauftragung die für die Eignungsfeststellung notwendigen Antragsunterlagen zusammen. Hierfür sind anlagenspezifische Informationen notwendig, die kundenseitig zur Verfügung gestellt werden. Nach Fertigstellung übergibt die BfU Dr. Poppe AG dem Kunden einen fertigen Antrag zur Kontrolle und Freigabe.

Zusätzlich bietet die BfU Dr. Poppe AG das für den Eignungsfeststellungsantrag erforderliche Gutachten eines Sachverständigen gem. § 42 AwSV an. Die BfU Dr. Poppe AG beschäftigt mehrere AwSV-Sachverständige, sodass mit der Erstellung des Gutachtens die Person beauftragt wird, die bis dato nicht in die Antragserstellung eingebunden war. So sichern wir die notwendige Unabhängigkeit und gewährleisten, dass eine objektive fachtechnische Stellungnahme erstellt wird.

Eignungsfeststellungsbescheid

Durch die proaktive Planung und der engen Kooperation mit der Behörde kann ein Eignungsfeststellungsbescheid zügig erlangt werden und umfangreiche Nebenbestimmungen vermieden werden. Somit kann die geplante Lageranlage alsbald errichtet werden.

Ergebnis für den Kunden

  • Effiziente Prozessabwicklung
  • Optimaler Kundensupport
  • Rechtskonformität durch Eignungsfeststellungsbescheid

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Christoph Franken
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