Verschiedene Gesetze und Verordnungen sehen vor, dass bestimmte Prüfaufgaben nur durch zugelassene Umweltgutachter oder Umweltgutachterinnen durchgeführt werden dürfen. Dabei haben sich die Tätigkeitsbereiche in den vergangenen Jahren stark erweitert.
Umweltgutachter/Umweltgutachterinnen und Umweltgutachterorganisationen bedürfen nach dem Umweltauditgesetz (UAG) einer speziellen Zulassung durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU). Nach dem Zulassungsregister bzw. der Datenbank der DAU (Zulassungsregister) sind in Deutschland lediglich ca. 250 Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen zugelassen, die jeweils über andere Branchenzulassungen gemäß NACE-Code verfügen.
Unsere Leistungen:
Neben den inzwischen klassischen Auditierungen und Zertifizierungen von Umweltmanagementsystemen und der Validierung von Umwelterklärungen (EMAS) sind inzwischen diverse Aufgaben im Bereich Abfallwirtschaft, Energie und Klimaschutz auf die Umweltgutachter übertragen worden. Hierzu gehören insbesondere:
Bezüglich Umweltgutachterleistungen arbeiten wir mit der Energon AG Umweltgutachterorganisation als Partnerunternehmen zusammen. Die Energon AG Umweltgutachterorganisation ist eine selbständige Schwestergesellschaft der BfU AG. Gern verbinden wir Sie auch direkt mit einem für Ihre Prüfaufgabe zugelassenen Umweltgutachter.