Für unsere Kunden beobachten wir fortlaufend die Entwicklung der Rechtsvorschriften sowie neue Aufgabenstellungen im Bereich Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Energie und Datenschutz. Themen, die von besonderer Bedeutung sind oder aus unserer Sicht einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen, werden aufbereitet und als Newsletter versandt.
Photovoltaikanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der modernen Energieversorgung und tragen entscheidend zur nachhaltigen Energiewende bei. Ein zentraler Baustein dieser Systeme sind Lithium-Ionen-Batterien, die es ermöglichen überschüssige Solarenergie effizient zu speichern und bei Bedarf abzurufen. Der Einsatz dieser innovativen Technologien bringt jedoch auch regulatorische Anforderungen mit sich, welche von den Betreibern beachtet werden müssen.
Nach aktuellen Angaben auf dem Berichtsportal „BUBE-online“ gibt es Probleme bei der Aktualisierung und Bereitstellung des Online-Portals. Davon betroffen sind folgende Berichtspflichten:
Für eine Vielzahl von Gebäuden im Bestand, insbesondere Sonderbauten, besteht kein Brandschutzkonzept, obwohl Brandschutzkonzepte und -nachweise auf Grundlage der Muster-Bauordnung (MBO), respektive der Landesbauordnungen, für diese verpflichtend zu erstellen sind. Gebäude im Bestand sind davon jedoch nicht betroffen, sofern der Brandschutz geltend gemacht werden kann. An Sonderbauten können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt werden, welche Umfang und Inhalt des Brandschutzkonzepts betreffen, sowie die Frage der Bestellung und Qualifikation eines Brandschutzbeauftragten.
Zum 09.09.2024 ist die Neufassung der TRGS 520 „Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“ in Kraft getreten.
Die Neufassung entspricht nun dem Stand der Technik und wurde an die derzeit geltenden Rechtsvorschriften angepasst. Darüber hinaus wurde die neue Vorschrift wesentlich erweitert, konkretisiert und neu strukturiert.
Durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 vom 15.07.2024 wurden Änderungen für die Richtlinie 2010/75/EU vom 17.12.2010, verantwortlich für Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie, IE-RL), bekanntgegeben. Hierbei wurden Änderungen an Genehmigungsauflagen und Umweltmanagementsystemen sowie die Einführung von Umweltleistungswerten und Transformationsplänen beschlossen.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 430 beschreibt den Stand der Technik für den Umgang mit Isocyanaten und umfasst die Verpflichtungen für Arbeitgeber sowie mögliche Schutzmaßnahmen. Typische Tätigkeiten, bei denen mit Isocyanaten umgegangen wird, sind beispielsweise die Herstellung sowie Lagerung noch nicht ausgehärteter Produkte auf Polyurethanbasis, thermische Zersetzung von Polyurethanen, Anwendung isocyanathaltiger Klebstoffe, Lacke und Beschichtungen sowie die Freisetzung von Isocyanaten durch Pyrolyse oder Reaktionsprodukte.
Der Verband der Sachversicherer gibt regelmäßig aktuelle Erkenntnisse zum sicheren Anlagenbetrieb in Verbindung mit Schadensverhütungsmaßnahmen aus. Daraus ergeben sich auch regelmäßig neue Anforderungen an den Betrieb von Batterieladeeinrichtungen. Dabei sind einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um das Sicherheitsrisiko für Beschäftigte zu minimieren. Durch die Batterien ist das Brandrisiko erhöht und durch ausgasende Batterien kann es zur Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre kommen. Geeignete Schutzmaßnahmen wie Be- und Entlüftungsanlagen, Maßnahmen zur Brandprävention, Schutzausrüstung und Schulungen im Umgang mit den Batterien und Ladeeinrichtungen für Beschäftigte sind damit unerlässlich.
PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances). Es handelt sich um eine nicht natürlich vorkommende Chemikaliengruppe, die aus einer Vielzahl von chemischen Stoffen besteht. PFAS werden bereits seit den späten 1940er Jahren industriell hergestellt und aufgrund ihrer wasser-, fett- sowie schmutzabweisenden Eigenschaften vielfältig eingesetzt. Darüber hinaus hat ihre chemische und thermische Stabilität den Einsatz von PFAS in industriellen Prozessen und Produkten vorangetrieben.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtpflichten gemäß der CSR-Richtlinie beschlossen. Die CSR-Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftsaktivitäten hinsichtlich ökonomischer, sozialer und ökologischer Kriterien berichten müssen. Zusätzlich wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen stark ausgeweitet.
In § 20 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist bundeseinheitlich festgelegt, dass bereits bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen das Erfordernis einer Löschwasser-Rückhaltung berücksichtigt werden muss. Diese Forderung wird damit begründet, dass auch bei Brandereignissen eine Gewässerschädigung durch freigesetzte wassergefährdende Stoffe bzw. kontaminiertes Löschwasser vermieden werden muss. Allerdings enthält die AwSV keine konkreten Hinweise hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer Löschwasser-Rückhaltung. Insoweit soll auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgegriffen werden, die bisher anhand der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) bestimmt wurden (vgl. § 15 AwSV i.V.m. Nr. 5.4. Abs. 2 TRwS 779). Da die LöRüRL inzwischen nach Meinung vieler Experten nicht mehr den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt, wurde sie bereits am 01.01.2020 außer Kraft gesetzt.
Zur Erreichung der Klimaziele und zum Schutz von Ressourcen wurde am 03.07.2024 ein neues Rahmengesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz beschlossen. Als wesentliches Ziel sollen Genehmigungsverfahren, insbesondere für Anlagen zur Herstellung erneuerbarer Energien und Wasserstoff beschleunigt und das Repowering von Windkraftanlagen gefördert werden. Darüber hinaus werden höhere Umweltstandards für Anlagen und eine größere Unabhängigkeit Deutschlands hinsichtlich Energieimporten aus Drittstaaten verfolgt.
Die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen regelt die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen und wurde am 16.02.2024 novelliert. Mit den Änderungen wurden die luftseitigen Anforderungen der BVT-Schlussfolgerung für die Abfallverbrennung vom 12.11.2019 umgesetzt.
Mit der Einführung der Richtlinie (EU) 2024/1275 vom 24.04.2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird die Richtlinie 2010/31/EU novelliert und an die Klimaschutzziele der EU angepasst. 75 % der Gebäude in der EU sind immer noch energieineffizient, verursachen 40 % des Endenergieverbrauchs der EU und 36 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat die EU-Kommission die Strategie "Eine Renovierungswelle für Europa" vorgestellt. Die umfassende Überarbeitung der bereits 2018 novellierten EPBD hat die Kommission im Rahmen des Legislativpakets „Fit for 55“ angestoßen.
Bioenergie soll nicht zuletzt mit der RED II-Richtlinie der EU einen zunehmenden Anteil an der Deckung unseres Energiebedarfs liefern. Dies gilt für die Strom und Wärmeproduktion aus Biogas, Altholz oder Reststoffen und Abfällen genauso wie die Nutzung von Energieträgern wie Biomethan für den Strom- Wärme- oder Kraftstoffmarkt. Nach der nationalen Umsetzung von RED II fordern in diesem Zusammenhang aber insbesondere das EEG aber auch das TEHG und BEHG (Emissionshandel) für eine Privilegierung von Biomassebrennstoffen die Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien.
BVT-Schlussfolgerungen sind nach § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für bestehende Anlagen innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in nationales Recht umzusetzen und von den Einleitern einzuhalten. Mit der Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Strahlenschutzverordnung werden die BVT- Schlussfolgerung für die Nahrungsmittel-, Getränke-, und Milchindustrie in deutsches Recht übernommen.
Unter anderem gibt der Verband der Sachversicherer regelmäßig aktuelle Erkenntnisse zum sicheren Anlagenbetrieb in Verbindung mit Schadensverhütungsmaßnahmen aus. Daraus ergeben sich auch regelmäßig neue Anforderungen an den Betrieb von Batterieladeeinrichtungen. Dabei sind einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um das Sicherheitsrisiko für Beschäftigte zu minimieren. Durch die Batterien ist das Brandrisiko erhöht und durch ausgasende Batterien kann es zur Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre kommen. Geeignete Schutzmaßnahmen wie Be- und Entlüftungsanlagen, Maßnahmen zur Brandprävention, Schutzausrüstung und Schulungen im Umgang mit den Batterien und Ladeeinrichtungen für Beschäftigte sind damit unerlässlich.
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft – ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von luftgetragenen Schadstoffen. Sie ist vor allem relevant, wenn eine Anlage, welche nach dem BImSchG einer besonderen umweltrechtlichen Prüfung bei der Genehmigung bedarf, errichtet oder geändert wird. Seit dem 01. Dezember 2021 gilt sie in einer neuen Fassung. Die TA Luft ist eine Verwaltungsvorschrift und gibt vor, wie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden die Vorgaben des BImSchG umzusetzen haben.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften von Unternehmen schließen und die Nutzung einheitlicher europäischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) verbessern um die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen. Hintergrund ist das Pariser Klimaabkommen und das Ziel, den Anstieg der durchschnittlichen globalen Temperaturerhöhung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf höchstens 2° oder vorzugsweise 1,5° Celsius zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU-Kommission 2019 den Green Deal auf den Weg gebracht. Dieser enthält 50 konkrete Maßnahmen, um Klimaneutralität zu erreichen und die EU langfristig wettbewerbsfähig auszurichten. Die CSRD-Richtlinie ist Teil dieses Maßnahmenpakets und muss bis zum 06. Juli 2024 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Am 22. März 2024 hat das Bundesministerium für Justiz einen Referentenentwurf für die Umsetzung der Corporate (CSRD) in Deutschland veröffentlicht.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Abgabe von Berichtsdaten für PRTR und Großfeuerungsanlagen (GFA) auch im Jahr 2024 wieder über das Portal BUBE-Online abgewickelt. Nach einer zwischenzeitlichen Überarbeitung des Portals steht BUBE nun wieder vollständig für die anstehende Berichtskampagne zur Verfügung (erreichbar unter https://bube-portal.de/).
Die Bedrohung durch Eingriffe Unbefugter auf die IT-Infrastruktur gewerblicher und industrieller Anlagen hat in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen. Betriebsbereiche nach 12. BImschV (Störfall-Verordnung) stellen dabei ein besonders kritisches Ziel dar, da sich hier ein erhöhtes Potenzial für Mensch und Umwelt durch die Auswirkungen solcher Eingriffe ergibt.
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