Für unsere Kunden beobachten wir fortlaufend die Entwicklung der Rechtsvorschriften sowie neue Aufgabenstellungen im Bereich Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Energie und Datenschutz. Themen, die von besonderer Bedeutung sind oder aus unserer Sicht einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen, werden aufbereitet und als Newsletter versandt.
Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie nach der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) verpflichtet, Ihre Anlage regelmäßig durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Die Novellierung der Lösungsmittelverordnung (31. BImSchV), die bereits im Januar 2024 erfolgt ist, hatte im Wesentlichen auch das Ziel, die Anforderungen an den Stand der Technik bei bestimmten Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IED-Anlagen) anzupassen (BVT-Schlussfolgerungen nach Durchführungsverordnung 2020/2009 für IE-Anlagen zur Behandlung von Oberflächen unter Verwendung organischer Lösungsmittel).
Hydrogenated oder Hydrotreated Vegetable Oils (HVO) sind paraffinische Dieselkraftstoffe nach DIN EN 15940. Sie sind nahezu frei von Aromaten und Schwefelbestandteilen und vollständig mit mineralischen Dieselkraftstoffen mischbar. Da die HVO aus Pflanzenölen oder tierischen Fetten hergestellt werden und damit nicht aus fossilen Ressourcen stammen, werden HVO als erneuerbare Brennstoffe betrachtet. Außerdem reduzieren HVO Treibhausgasemissionen um 90 % im Vergleich zu fossilem Diesel. Seit Ende Mai 2024 sind HVO an Tankstellen frei verkäuflich und nehmen zunehmenden auch eine größere Rolle bei Eigenverbrauchstankstellen in allen Industriesektoren ein.
Am 22. Januar 2025 wurde die neue Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese sogenannte Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – mit gestaffelten Übergangsfristen für verschiedene Regelungsbereiche.
Am 04. Juli diesen Jahres enden wichtige Übergangsfristen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Feuerlöschschäumen, die bestimmte Stoffe aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (per-and polyfluoroalkyl substances, PFAS) enthalten. Dies betrifft PFOA, ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen und C9-C14-PFCA und C-9-C14-PFCA verwandte Stoffe.
Durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden in Deutschland zahlreiche überwachungspflichtige Anlagen (z.B. Krane, Aufzugsanlage, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) geregelt. Unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen in prominentem Maße auch Druckanlagen. Darunter werden zum Beispiel Druckbehälter, einfache Druckbehälter und Rohrleitungsanlagen zusammengefasst.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen und zugehörigen Produkten wurden innerhalb der Europäischen Union bislang über die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) abgebildet. Diese Richtlinie wird nun durch die am 19.07.2023 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2023/1230 abgelöst, die auch als EU-Maschinenverordnung bekannt ist. Nachfolgend legen wir die relevantesten Neuerungen dieser Verordnung dar.
Am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament beschlossen, die Anwendung der neuen Regelungen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zeitlich zu verschieben.
Die CSRD ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeitspolitik und regelt die Offenlegungspflichten von Unternehmen im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Diese Richtlinie, die als Weiterentwicklung der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dient, soll mit europäischen Mindestanforderungen für eine standardisierte, transparente und vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgen.
Wie bereits in unserem Newsletterbeitrag zur Verbotshistorie der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances, PFAS) vom 03. September 2024 dargestellt, enden am 04. Juli diesen Jahres wichtige Übergangsfristen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Feuerlöschschäumen, die Stoffe aus der Gruppe der PFAS enthalten.
Durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 vom 15.07.2024 wurden Änderungen für die Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie) bekanntgegeben. Entsprechend des neuen Art. 14a ist die Einführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) für Betreiber von Anlagen, die in den Geltungsbereich des Kapitels II der Industrieemissions-Richtlinie fallen, verpflichtend.
Aus der historischen Entwicklung von Baumaterialien muss im Rahmen von Umbauten, Renovierungen oder Rückbauten von Gebäuden mit verbauten Schadstoffen gerechnet werden. So stellen Baumaterialien wie z.B. Asbest, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Polychlorierte Biphenyle (PCB) ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Beschäftigte dar.
Wir freuen uns sehr darüber, dass unser Kollege und Teamleiter am Standort Kassel, Stefan Hüsemann, am 13.02.2025 mit einem Vortrag zum Thema "Chancen und Hürden bei der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren aus Sicht eines Beratungsbüros" im Regierungspräsidium Kassel vertreten ist.
Photovoltaikanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der modernen Energieversorgung und tragen entscheidend zur nachhaltigen Energiewende bei. Ein zentraler Baustein dieser Systeme sind Lithium-Ionen-Batterien, die es ermöglichen überschüssige Solarenergie effizient zu speichern und bei Bedarf abzurufen. Der Einsatz dieser innovativen Technologien bringt jedoch auch regulatorische Anforderungen mit sich, welche von den Betreibern beachtet werden müssen.
Nach aktuellen Angaben auf dem Berichtsportal „BUBE-online“ gibt es Probleme bei der Aktualisierung und Bereitstellung des Online-Portals. Davon betroffen sind folgende Berichtspflichten:
Für eine Vielzahl von Gebäuden im Bestand, insbesondere Sonderbauten, besteht kein Brandschutzkonzept, obwohl Brandschutzkonzepte und -nachweise auf Grundlage der Muster-Bauordnung (MBO), respektive der Landesbauordnungen, für diese verpflichtend zu erstellen sind. Gebäude im Bestand sind davon jedoch nicht betroffen, sofern der Brandschutz geltend gemacht werden kann. An Sonderbauten können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt werden, welche Umfang und Inhalt des Brandschutzkonzepts betreffen, sowie die Frage der Bestellung und Qualifikation eines Brandschutzbeauftragten.
Zum 09.09.2024 ist die Neufassung der TRGS 520 „Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“ in Kraft getreten.
Die Neufassung entspricht nun dem Stand der Technik und wurde an die derzeit geltenden Rechtsvorschriften angepasst. Darüber hinaus wurde die neue Vorschrift wesentlich erweitert, konkretisiert und neu strukturiert.
Durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 vom 15.07.2024 wurden Änderungen für die Richtlinie 2010/75/EU vom 17.12.2010, verantwortlich für Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie, IE-RL), bekanntgegeben. Hierbei wurden Änderungen an Genehmigungsauflagen und Umweltmanagementsystemen sowie die Einführung von Umweltleistungswerten und Transformationsplänen beschlossen.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 430 beschreibt den Stand der Technik für den Umgang mit Isocyanaten und umfasst die Verpflichtungen für Arbeitgeber sowie mögliche Schutzmaßnahmen. Typische Tätigkeiten, bei denen mit Isocyanaten umgegangen wird, sind beispielsweise die Herstellung sowie Lagerung noch nicht ausgehärteter Produkte auf Polyurethanbasis, thermische Zersetzung von Polyurethanen, Anwendung isocyanathaltiger Klebstoffe, Lacke und Beschichtungen sowie die Freisetzung von Isocyanaten durch Pyrolyse oder Reaktionsprodukte.
Der Verband der Sachversicherer gibt regelmäßig aktuelle Erkenntnisse zum sicheren Anlagenbetrieb in Verbindung mit Schadensverhütungsmaßnahmen aus. Daraus ergeben sich auch regelmäßig neue Anforderungen an den Betrieb von Batterieladeeinrichtungen. Dabei sind einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um das Sicherheitsrisiko für Beschäftigte zu minimieren. Durch die Batterien ist das Brandrisiko erhöht und durch ausgasende Batterien kann es zur Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre kommen. Geeignete Schutzmaßnahmen wie Be- und Entlüftungsanlagen, Maßnahmen zur Brandprävention, Schutzausrüstung und Schulungen im Umgang mit den Batterien und Ladeeinrichtungen für Beschäftigte sind damit unerlässlich.
PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances). Es handelt sich um eine nicht natürlich vorkommende Chemikaliengruppe, die aus einer Vielzahl von chemischen Stoffen besteht. PFAS werden bereits seit den späten 1940er Jahren industriell hergestellt und aufgrund ihrer wasser-, fett- sowie schmutzabweisenden Eigenschaften vielfältig eingesetzt. Darüber hinaus hat ihre chemische und thermische Stabilität den Einsatz von PFAS in industriellen Prozessen und Produkten vorangetrieben.
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