Aufgabenstellung
Unterstützung des Auftraggebers und des Planungsbüros bei Baukonzeption, Baubegleitung und Ansiedlung eines Chemikalienlagers durch
einen Sachverständigen nach § 29b BImSchG. Zielsetzung war die Sicherstellung der Übereinstimmung mit sicherheitstechnischen Vorschriften
und technischen Regeln.
Unsere Leistungen
Ergebnis für unseren Kunden
Stefan Hüsemann
Telefon: +49 (0)561 96996-24
E-Mail: huesemann(at)bfu-ag.de
Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de
Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de
Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag..de
Stefan Bender
Tel: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de
Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de
Aufgabenstellung
Untersuchung der Netzsicherheit von Energieträgern und Hilfsmedien an zwei Standorten in einem Industriepark aus folgenden Gründen:
Folgende Versorgungsnetze für Energieträger und Hilfsmedien wurden untersucht:
Unsere Leistungen
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Stefan Hüsemann
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Hans-Ulrich Terme
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Stefan Bender
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Axel Dreyer
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Aufgabenstellung
Technische Anlagen vieler Branchen, z. B. der Papier- oder Nahrungsmittelherstellung, der Energieerzeugung oder der Oberflächenbehandlung, sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. In diesem Fall müssen für diese Anlagen bei Neuerrichtung oder Veränderung Genehmigungsanträge gestellt werden. Hierfür werden zum Teil eine Vielzahl von Konzepten (Genehmigungen, Erlaubnisse, usw.) benötigt.
Hierbei steht dem Interesse des Antragstellers, die Bestandsgenehmigung des verbleibenden Anlagenparks beizubehalten, das Interesse der Genehmigungsbehörde gegenüber, Anordnungen auch zum übrigen unveränderten Anlagenpark zu treffen.
Darüber hinaus ist häufig eine enge Zeitplanung ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg von Projekten.
Um bereits im Vorfeld der Antragstellung Zielkonflikte zwischen diesen Interessen zu verhindern, unterstützen unsere Ingenieure und Juristen das Genehmigungsverfahren
durch die präzise Prüfung der Genehmigungserfordernisse, erstellen einen passgenauen Genehmigungsantrag und zugehörige Gutachten (z. B. Staub- und Lärmprognosen) um bereits im Vorfeld z. B. die Anlagenabgrenzung mit der zuständigen Behörde einvernehmlich zu klären. Eingereichte Antragsunterlagen können so seitens der Behörden zügig und ohne Aufschub geprüft und beschieden werden.
Unsere Leistungen
Die beiden nachfolgenden Beispiele geben Ihnen einen Eindruck unserer Leistungen bei der Betreuung entsprechender Bauvorhaben.
Beispiel 1: Neuerrichtung einer Anlage
Beispiel 2: Änderung einer bestehenden Anlage
Die besondere Herausforderung bei vergleichsweise alten Betriebsstandorten besteht in der Vielzahl unterschiedlichster Genehmigungen und der Einhaltung
von Auflagen aus einer Vielzahl von behördlichen Bescheiden. Die BfU unterstützt das Genehmigungsverfahren in folgenden Punkten:
Christoph Franken
Telefon: +49 (0)561 96996-34
E-Mail: franken(at)bfu-ag.de
Marco Kühn
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Hans-Ulrich Terme
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Stefan Bender
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Axel Dreyer
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Ein Unternehmen, das nach Best Practice vorgeht, setzt zur Zielerreichung innovative und bewährte Systeme oder Prozesse ein, die auch unter Kostengesichtspunkten einem erfolgreichen Vorbild folgen.
Problem
Ein Hauptproblem umweltrechtlicher Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren liegt häufig darin, dass für Unternehmen kaum absehbar ist welche Unterlagen einzureichen sind, welche Anforderungen die Behörde im Laufe des Verfahrens noch stellt, welche Gutachten einzureichen sind und wieviel Zeit bis zum Vorliegen der Genehmigung vergeht. Hier nennt das Umweltrecht häufig nur „Orientierungswerte“ für die Dauer des Verfahrens. „Orientierungswerte“ deshalb, weil der Antragsteller auch juristisch nur wenige Möglichkeiten hat diese Fristen durchzusetzen. Bei öffentlichen Verfahren kommt noch dazu, dass öffentliche Einwendungen und die Stimmung auf diesbezüglichen Erörterungsterminen nur schwer zu kalkulieren sind.
Ziel
Ziel ist es, ein Projekt in der angestrebten Zeit kosteneffizient zur Genehmigung zu führen und dabei möglichen Hindernissen wirksam zu begegnen.
Best Practice
Erfahrungen von Ingenieuren, Naturwissenschaftlern, Sachverständigen und Juristen aus nunmehr vier Jahrzehnten haben dazu geführt, dass wir Ihnen umfangreiche und erprobte Methoden sowie Vorgehensweisen anbieten und hieraus einen kundenorientierten Projektplan für das Genehmigungsmanagement erstellen können.
Einige schrittweise aufeinander aufbauende Methoden und Vorgehensweisen wollen wir Ihnen hier kurz vorstellen:
Prüfung Genehmigungsbedürftigkeit
Wir prüfen im Vorfeld, ob Ihr Projekt eine Genehmigung, Erlaubnis oder behördlichen Anzeige oder Eignungsfeststellung aus unterschiedlichsten Rechtsbereichen (Umwelt-, Bau-, Brandschutz- oder Arbeitsschutzrecht) bedarf. Hierdurch erhalten sie frühzeitig eine entsprechende Rechtssicherheit.
Prüfung Genehmigungsfähigkeit / Genehmigungsvoraussetzungen
Wir prüfen im Vorfeld die Genehmigungsfähigkeit Ihres Projekts, d. h. ob maßgebliche umweltrechtliche Anforderungen oder auch Anforderungen aus dem Bauplanungsrecht (F-Plan, B-Plan, Baunutzungsverordnung) als erfüllt zu bewerten sind oder ob eine Umplanung oder zusätzliche Planungen erforderlich sind. Auch das „Nachbarschaftsrecht“ (Lärm, Luftschadstoffe, Gerüche, Störfallverordnung) wird dahingehend durchleuchtet, ob sich hier Genehmigungshindernisse ergeben. Im Ergebnis werden Komplikationen im anschließenden Genehmigungsverfahren vermieden.
Projektskizze, Behördenabstimmung, Antragskonferenz
Zur Abstimmung des Genehmigungsverfahrens und der einzureichenden Antragsunterlagen mit der Genehmigungsbehörde erstellen wir eine Projektskizze inkl. Projektvorstellung, zur Umsetzung geplanten umweltrechtlichen Anforderungen und vorgesehenen Antragsunterlagen (Gutachten, Datenblätter Pläne usw.) Hierdurch kann eine zielorientierte Erarbeitung der Antragsunterlagen aufgenommen werden und eine gewisse Verbindlichkeit bezüglich der im später im Genehmigungsbescheid „auftauchenden“ Auflagen und Nebenbestimmungen (Grenzwerte usw.) erreicht werden.
Zusammenstellung der Antragsunterlagen
Antragsunterlagen bestehen nicht wie häufig gedacht nur aus Formularen die auszufüllen sind und länderspezifisch etwas variieren. Zielführender ist es einen Antragstext zu verfassen, der sich der öffentlich zugänglichen Formulare nur dahingehend bedient um Daten zusammenfassend darzustellen. Durch einen schlüssigen und verständlichen Antragstext wird erreicht, dass sich insbesondere bei der Genehmigungsbehörde Bedenken gegen das Projekt und Unsicherheiten dahingehend entwickeln, ob eine Genehmigung/Zulassung erteilt werden soll.
Antragsunterlagen und Gutachten aus „einer Hand“
Einem Genehmigungsantrag sind häufig auch Gutachten zum Lärm zu Luftschadstoffen (Ausbreitungsrechnungen), Unterlagen zur Umweltverträglichkeit, zur FFH-Verträglichkeit, zu Eingriffs- /Ausgleichsregelungen, zum Artenschutz oder Stellungnahmen zum Brandschutz usw. beizufügen. Dies fordert die Einbindung zahlreicher Fachleute und Gutachter und einen Koordinierungsaufwand. Bei uns sind alle diese Fachleute und Gutachter „versammelt“, so dass sie die notwendigen Leistungen „aus einer Hand“ bekommen. Damit übernehmen wir die notwendigen Koordinierungen und vermeiden auch entsprechende Reibungsverluste.
Vorabstimmung von Bauanträgen und Brandschutz
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden nahezu alle sonstigen behördlichen Genehmigungen und Zulassungen konzentriert, d. h. die BImSchG-Behörde gibt den gemeinsam eingereichten Bauantrag an das Bauamt weiter. Um hier „Rückfragen“ zu vermeiden unterstützen wir unsere Kunden insbesondere bei der Vorabstimmung von Bauantrags- oder Brandschutzunterlagen mit der beteiligten Baubehörde.
Vorbescheid, Antrag auf vorzeitigen Beginn, Teilgenehmigung oder Antrag auf sofortige Vollziehung gemäß § 80 VwGO
Im Rahmen des Genehmigungsmanagements prüfen wir fortlaufend, ob es Sinn bringen kann zunächst ein Vorbescheid nach § 9 BImSchG, eine Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG oder einen vorzeitigen Beginn nach § 8a BImSchG zu beantragen. Hierdurch wird erreicht, dass mit der Errichtung der Anlage oder des Baukörpers bereits begonnen werden kann, ohne dass die eigentliche Betriebsgenehmigung vorliegt. In einem eventuellen Klageverfahren kann durch unseren Partner: Kanzlei Dr. Poppe - Rechtsanwälte - ein Antrag auf sofortige Vollziehung gemäß § 80 VwGO gestellt werden damit es zu keinem größeren Projektstopp kommt. Diese Mittel führen häufig zu einem Zeitgewinn bei der Projektumsetzung, zwingen aber auch zur Abwägung von Risiken (wenn die abschließende Genehmigungsfähigkeit nicht ausreichend sichergestellt ist).
Öffentliches Verfahren
In einem öffentlichen Verfahren begleiten wir unsere Kunden durch Informationsveranstaltungen. Politische Interessen sind zu eruieren. In einem eventuellen Erörterungstermin sind kompetente Antworten und ein an den Bedürfnissen der Einwänder orientiertes Gesprächsmanagement erforderlich. So wird Abneigungen und Ängsten vorgebeugt bzw. begegnet und das Genehmigungsverfahren nicht unnötig in die Länge gezogen.
Naturschutzrechtliche Verfahren
Gerade auch naturschutzrechtliche Bedenken (zur Umweltverträglichkeit, FFH-Verträglichkeit oder zum Artenschutz) können ein Genehmigungsverfahren blockieren oder verzögern. Daher gilt es eventuelle Konflikte zu Schutzzielen zu prüfen und exakt zu beurteilen, damit ein strukturierter Dialog mit den Behörden oder Naturschutzverbänden möglich wird. Häufig ergibt sich hier, dass sich das Vorhaben auf die eigentlichen Schutzziele von Naturschutzgebieten nicht oder nur in irrelevanter Weise auswirkt, sodass einer Genehmigungsfähigkeit nicht widersprochen werden kann.
Prüfung des Genehmigungsbescheids / Widerspruch
Im Anhörungsverfahren prüfen wir den Entwurf des Genehmigungsbescheides und beugen hierdurch späteren Problemen in der Umsetzung von Auflagen und Nebenbestimmungen vor. Soweit länderspezifisch zulässig erheben wir für unsere Kunden Widerspruch und unterstützen bei der Umsetzung betrieblicher Interessen.
Klage
Sollte es in einem letzten Schritt zu einer Klage kommen, begleiten Sie die Rechtsanwälte unseres Partners: Kanzlei Dr. Poppe - Rechtsanwälte - kompetent im gerichtlichen Verfahren.
Stefan Hüsemann
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Marco Kühn
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Stefan Bender
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Axel Dreyer
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Ein Unternehmen, das nach Best Practice vorgeht, setzt zur Zielerreichung innovative und bewährte Systeme oder Prozesse ein, die auch unter Kostengesichtspunkten einem erfolgreichen Vorbild folgen.
Problem
Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG müssen ihre Anlagen grundsätzlich nach dem Stand der Technik betreiben (vgl. § 5), um einen rechtskonformen Betrieb sicherzustellen. Dabei gewinnt ein betriebliches Auflagenmanagement, die Auswertung neuer Rechtsquellen inkl. Veröffentlichung von BVT-Merkblättern und BVT-Schlussfolgerungen nicht zuletzt durch behördliche Umweltinspektionen und die Veröffentlichung von Inspektionsberichten zunehmend an Bedeutung.
Der aus der Wirtschaftslehre geprägte Begriff "Best Practice" ähnelt damit sehr dem technischen Begriff des Standes der Technik bzw. dem vergleichbaren europäischen Begriff der besten verfügbaren Technik - BVT (englisch: best available techniques - BAT). Im Umweltschutz bedeutet „Best“ regelmäßig, dass durch konkrete Vorsorgeanforderungen (z. B. durch Emissionsgrenzwerte) insgesamt ein hohes Schutzniveau für die Umwelt erreicht werden soll. „Verfügbar“ bedeutet, dass die Techniken/Betriebsweisen in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung in dem betreffenden industriellen Sektor ermöglicht.
Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert den Betreiber umweltrelevanter oder genehmigungsbedürftiger Anlagen regelmäßig dazu auf, Alternativen zu überprüfen wie die Auswahl der Verfahrenstechnik, der Einsatzstoffe oder der Art der Abwasser- und Abluftbehandlung.
Ziel
Ziel ist es die Produktion auch unter umweltrechtlichen Gesichtspunkten effizient und kostengünstig zu gestalten. Gleichzeitig ist ein rechtskonformer Betrieb sicherzustellen. Nur so führen Sie Ihr Unternehmen mit "best practice" zum angestrebten Erfolg.
Best Practice
Die BfU AG hat mit zahlreichen Kunden unterschiedlicher Branchen best practice-Lösungen entwickelt, um den Anforderungen aus dem Immissionsschutz zu begegnen, die mit IE-Richtlinie und BVT-Merkblättern/-Schlussfolgerungen eine starke Dynamisierung erfahren haben.
Einige Best Practice-Methoden und Vorgehensweisen wollen wir Ihnen hier kurz vorstellen:
Christoph Franken
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Marco Kühn
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Dr. Antonia Goldner
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Hans-Ulrich Terme
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Stefan Bender
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Axel Dreyer
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Aufgabenstellung
Ein jeder Arbeitsunfall verursacht Kosten für den Arbeitgeber. Dennoch wird von Arbeiteberseite oftmals bezweifelt, dass die Einführung von betriebsinternen Arbeitssicherheits-managementsystemen, bzw. den entsprechenden projektbegleitenden Maßnahmen diese Kosten soweit senken kann, dass sich die Investitionen refinanzieren lassen.
Unsere Leistungen
Um diesen Bedenken entgegenzutreten werden im Folgenden einmal die typisch anfallenden Kosten eines Arbeitsunfalls dargestellt. Daraufhin wird mit bekannten, wie auch einem innovativem Instrument des Arbeitssicherheitsmanagements geprüft, inwieweit Einsparungen dieser typischen Kosten tatsächlich möglich sind.
Kosten bei einem Arbeitsunfall
Möglichkeiten der Kostenreduzierung:
Arbeitssicherheitsmanagementsysteme (klassisch)
Unbekannteres Instrument: Das „Restricted Work“ Prinzip
Die Grundidee des „Restricted Work (Schonarbeitsplätze)“ Prinzips ist zu überprüfen, ob Arbeitnehmer, die aufgrund einer Verletzung normalerweise als arbeitsunfähig gelten würden, anderweitig im Betrieb einzusetzen sein könnten. Sollte solch eine Überprüfung ergeben, dass anderweitige Einsätze denkbar erscheinen, würde den Arbeitnehmern ein entsprechendes Angebot gemacht werden.
Folgendes ist bei einer vorzeitigen Rückkehr in den Job trotz Krankmeldung zu beachten: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt Aufschluss darüber, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich krank sein wird. In gewissem Rahmen und wenn bestimmte Voraussetzungen beachtet werden, kann ein Krankgeschriebener aber auch während der attestierten Arbeitsunfähigkeit arbeiten. Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn die berufsgenossenschaftliche oder kassenärztliche Heilbehandlung nicht negativ beeinflusst wird. Wenn die Frage ansteht, ob die vor dem Unfall ausgeübte Tätigkeit wieder vorzeitig aufgenommen werden darf, muss ein Arzt, am besten der behandelnde Arzt, eingeschaltet werden. Der beurteilt dann, ob die Gefahr besteht, dass sich dadurch der Gesundheitszustand des Versicherten verschlimmern könnte. An der Krankschreibung ändert eine solche Beurteilung aber nichts, sie bleibt bestehen.
Es kann außerdem kein Arbeitnehmer dazu gezwungen werden, einer solchen Versetzung auf einen Schonarbeitsplatz zuzustimmen. Er ist lediglich dazu verpflichtet, eine andere als die bislang ausgeübte Tätigkeit anzunehmen, wenn sie dieser ähnlich ist.
Eine vorzeitige Aufnahme eines „Restricted Work-Arbeitsplatzes“ (bei Annahme des Angebots binnen drei Tagen), hat keine Auswirkung auf die Meldepflichtigkeit (nach §193 SGB VII) eines Unfalls. Um die Vorgänge zu beschleunigen und unnötige Komplikationen zu vermeiden, sollte man versuchen „Restricted-Work-Arbeitsplätze“ über eine freiwillige Betriebsvereinbarung nach §88 Nr. 1 BetrVG zu installieren.
Ergebnis für den Kunden
Das „Restricted Work Prinzip“ ist eine innovative Möglichkeit zur Senkung der Folgekosten von Arbeitsunfällen.
Tobias Porkristl
Telefon: +49 (0)561 96996-15
E-Mail: porkristl(at)bfu-ag.de
Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de
Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de
Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag..de
Stefan Bender
Tel: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de
Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de
Aufgabenstellung:
Die Rohstoffindustrie, insbesondere der Steine/Erden-Bereich, leistet einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Bedeutung des Standortes Deutschland. Durch die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung ermöglicht sie eine standortnahe Versorgung der Industrie, des Gewerbes und der Kommunen. Bis zur Bereitstellung der verkaufsfähigen Produkte haben die produzierenden Unternehmen vielfältige Frage- und Aufgabenstellungen zu bewältigen, die insbesondere das Planungs- und Genehmigungsrecht betreffen. Nach der Lagerstättenerkundung sind raumplanungsrechtliche Verfahren zur Ausweisung der Lagerstätten durchzuführen, denen die berg-, immissions-, wasser-, bau- oder naturschutzrechtlichen Verfahren folgen bis eine Lagerstätte und die nachgeschalteten Aufbereitungsanlagen die Rohstoffsicherung gewährleisten.
Neben den fachbezogenen Fragestellungen zu den Bereichen Lärm, Luft und Geruch durch die Rohstoff gewinnenden Tätigkeiten und deren Auswirkungen auf die Umwelt, sind diese im speziellen Genehmigungsverfahren als auch in der, falls erforderlichen, Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantworten.
Durch die EU-Gesetzgebung ist die Rohstoff verarbeitende Industrie in jüngster Zeit auch mit Fragestellungen des Naturschutzes z. B. durch die Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten befasst. Teilweise sind komplexe Fragestellungen zum Artenschutz im Zusammenhang mit den Lagerstätten zu beantworten.
Hierdurch hat sich in den letzten Jahren die genehmigungsrechtliche Antragsbearbeitung gewandelt zu einem komplexen Genehmigungsmanagement, in welchem auch die abfall-, bodenschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Fragestellungen zu behandeln sind.
Unsere Leistungen
Seit 1976 bieten wir unseren Kunden Unterstützung und Rat an, die sich von der Antragserstellung bis zur Strategieberatung erstreckt.
Hierbei begleiten wir unsere Kunden von der Lagerstättenerkundung über die raumplanerische Ausweisung bis zur Betriebsgenehmigung in allen Fragestellungen.
Die betrifft insbesondere die Erstellung und Durchführung von:
Durch die interdisziplinäre Ausrichtung unseres Mitarbeiterteams, bestehend aus Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Juristen, wird unseren Kunden eine umfassende Beratung geboten. Wir verstehen uns als Partner der Rohstoffindustrie und als deren Interessenvertreter und –mittler. Ziel ist es, immer im Zuge der gesamtheitlichen Vorhabensbegleitung eine rechtskonforme, für den Betreiber aber auch praktikable und kostengünstige Lösung zu erzielen.
Andreas Baumgart
Telefon: +49 (0)561 96996-44
E-Mail: baumgart(at)bfu-ag.de
Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
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Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
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Hans-Ulrich Terme
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Stefan Bender
Tel: +49 (0)6441 96305-12
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Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
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Aufgabenstellung
Durch eine Vielzahl von europäischen und bundesdeutschen Regelungen, wie etwa die REACH-Verordnung, die RoHS-Richtlinie, die Ökodesign-Richtlinie, das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz, etc. werden die Produzenten u. a. aufgefordert, neben der Produktsicherheit und der Anwendersicherheit sicherzustellen, dass keine verbotenen Stoffe in ihren Produkten verarbeitet werden bzw. Stoffbeschränkungen beachtet werden. Kunden fordern immer häufiger Erklärungen der Lieferanten bzw. Vorproduzenten, dass ihre Produkte u. a. frei von Schadstoffen sind bzw. die derzeit zulässigen Grenzwerte einhalten und sparsam im Energieverbrauch sind.
In der Vergangenheit reichte es aus, pauschal Kundenanfragen hinsichtlich Schadstoffgehalt und Stoffanforderungen zu beantworten. Heute fordert der Markt eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesen Anfragen und selbst der Hinweis auf eine Umweltzertifizierung (Öko-Audit/ISO 14001, etc.) wird von Industrie und Handel nicht mehr als ausreichend erachtet, da diesen eine Eigenhaftung für die Abgabe von Schadstoff-/Produktgarantien droht. Die Produzenten müssen daher solche Anfragen gewissenhaft beantworten und auch Einkauf und Verkauf müssen sich ständig auf die neuen Anforderungen derartiger Regelungen einstellen, um nicht Kunden bzw. Marktanteile zu verlieren.
Unsere Leistungen
Die BfU unterstützt den Auftraggeber bei der Erarbeitung eines Produkt-Compliance-Management-Systems, mit dem er gewährleisten kann, dass er Umwelt- und Arbeitsschutz sowie produktrechtliche Anforderungen auf europäischer und Bundesebene für seine Produkte sicherstellen kann. Die oben genannten Regelungen geben einen Teil des aktuellen Handlungsbedarfs der Produzenten im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen hinsichtlich der Stoffanforderungen und der Energie-/Produktsicherheitsrelevanz seiner Produkte wieder. Diese und ggf. weitere Regelungen bis hin zu einschlägigen DIN-Normen werden zusammen mit dem Auftraggeber identifiziert und bilden die Grundlage einer Überprüfung der Produktkomponenten des Kunden im Hinblick auf die gegenüber Dritten abzugebenden Schadstofffreiheitserklärungen.
Zielsetzung
Der Kunde wird bei seinen Bemühungen unterstützt, ein betriebliches Instrumentarium aufzubauen, welches Kunden und Lieferanten und ggf. Überwachungsorganisationen vorgelegt werden kann, um den genannten bundesdeutschen und europäischen bzw. globalen Stoff- und Produktsicherheitsanforderungen Genüge zu leisten.
Ergebnis für unsere Kunden
Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de
Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de
Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de
Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag..de
Stefan Bender
Tel: +49 (0)6441 96305-12
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Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
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Aufgabenstellung
Brände und Explosionen stellen ein beträchtliches Unternehmensrisiko dar. Trotz strenger Brandschutzbestimmungen und einer Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen zum Brand- und Explosionsschutz kommt es in Deutschland jährlich zu mehreren tausend Unfällen durch Brände oder Explosionen.
Aus Gründen des betrieblichen Risikomanagements sind daher sowohl die Brandrisiken als auch die Folgen für Mensch und Umwelt nach einem Brand so gering wie möglich zu halten, um Produktionsausfälle zu vermeiden und die Unternehmensreputation nicht zu gefährden.
Unsere Leistungen
Zur effektiven betrieblichen Umsetzung der Anforderungen des Brandschutzes arbeitet die BfU AG risikoorientierte Betriebsstandards aus. Ziel ist die Definition angemessener einheitlicher Unternehmensvorgaben zum baulichen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Erst durch einheitliche Betriebsstandards lässt sich der betriebliche Brandschutz in Unternehmen mit mehreren Standorten gezielt überwachen und verbessern.
Die Betriebsstandards werden dabei unter Compliance-Gesichtspunkten, Brandrisiken und den Folgewirkungen auf Mensch und Umwelt erarbeitet.
1. Identifkation von Anforderungen
Anforderungen an den Brandschutz ergeben sich insbesondere aus der Genehmigungssituation, den Bestimmungen von Sachversicherern (z.B. nach VdS-Richtlinien oder von FM Global) sowie den gesetzlichen Regelungen.
Erst unter Kenntnis dieser Anforderungen lassen sich angemessene Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes sinnvoll umsetzen.
Weitere Anforderungen, z.B. durch die Lagerung von Gefahrstoffen oder Verarbeitung brennbarer Stoffe, werden durch Brandrisikoanalysen vor Ort identifiziert
2. Umsetzung der technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
Unter Berücksichtigung der ermittelten Anforderungen werden erforderliche technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen festgelegt. Hierzu bietet die BfU AG auf allen Ebenen des betrieblichen Brandschutzes Unterstützung an:
Die Kontrolle der Umsetzung entwickelter Betriebsstandards (z.B. einheitlicher Vorgaben für anlagenbezogene Lagerung von Gefahrstoffen oder Verarbeitung brennbarer Stoffe) wird durch die Fachkräfte der BfU AG im Rahmen von regelmäßigen Audits überwacht.
Tobias Porkristl
Telefon: +49 (0)561 96996-15
E-Mail: porkristl(at)bfu-ag.de
Christian Schmidt
Telefon: +49 (0)345 686977-15
E-Mail: schmidt(at)bfu-ag.de
Dr. Antonia Goldner
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Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
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Stefan Bender
Tel: +49 (0)6441 96305-12
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Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de
Problem:
Durch Auflagen und Nebenbestimmungen in Genehmigungsbescheiden, Erlaubnissen oder Anordnungen, entstehen für Unternehmen Pflichten die es mindestens genauso zu berücksichtigen gilt wie Anforderungen aus dem stattlichen Umweltrecht. Insbesondere Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen mit einer langen Betriebshistorie stehen dabei vor der Herausforderung, die gesamte Genehmigungshistorie zu betrachten und daraus relevante Pflichten zu identifizieren.
Über Jahrzehnte können dabei zahlreiche Bescheide und zugehörige Dokumente zusammenkommen. Darüber einen Überblick zu behalten ist ohne ein geeignetes System kaum möglich. Neue Bescheide können ganz oder teilweise alte Regelungen ersetzen und so muss ständig ein Abgleich erfolgen. Gleichzeitig müssen die bestehenden Pflichten delegiert und nachverfolgt werden.
Ziel:
Unternehmerisches Ziel ist es hier, Auflagen und Nebenbestimmungen aus Genehmigungen, Erlaubnissen oder behördlichen Anordnungen systematisch zu beherrschen, Verantwortlichkeiten festzulegen und zu überwachen und so einen rechtskonformen Anlagenbetrieb zu ermöglichen.
Best-Practice:
CertLex bietet hierzu eine intelligente und komfortable Unterstützung. Neben dem Rechtsmodul – dem individuellen Rechtskataster zur laufenden Überwachung von Rechtsänderungen – können mit dem Genehmigungsmodul alle behördlichen Unterlagen strukturiert und nachverfolgt werden. Hierbei können Sie auch unsere Experten unterstützen.
Dabei sind folgende Leistungen verfügbar:
Damit behalten Sie ständig den Überblick über Ihre Pflichten und können jederzeit der Behörde die rechtskonforme Umsetzung nachweisen!
Weitere Informationen finden Sie unter www.certlex.de.
Hans-Ulrich Terme
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E-Mail: terme(at)bfu-ag.de
Marco Kühn
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Dr. Antonia Goldner
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Hans-Ulrich Terme
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Stefan Bender
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Axel Dreyer
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Energiekosten bilden häufig einen großen Teil der Ausgaben eines Unternehmens. Bei diesen handelt es sich jedoch nicht, wie häufig kalkuliert, um Fixkosten. Energiekosten lassen sich z.B. durch den Einsatz von Anlagen auf dem Stand der Technik, effizientem Verbraucherverhalten, Energiemanagement und entsprechenden Fördermöglichkeiten entscheidend senken.
Ein Beispiel ist ein Unternehmen, welches für seine Produktion große und konstante Dampfmengen benötigt. Viele Unternehmen erzeugen die benötigten Dampfmengen bisher über mehrere Gas-Dampfkessel, während sie ihren Strombedarf aus dem Stromnetz beziehen.
Als Unternehmen, welches nach "Best Practice" vorgeht, um seine Energiekosten zu senken, empfiehlt sich eine technische Optimierung der Energieversorgung. Eine Möglichkeit bietet dabei der Einsatz einer Gegendruckdampfturbine. Über diese wird einen Teil des in den Dampfkesseln erzeugten Dampfes geleitet. Die Turbine ist an einen Generator gekoppelt und erzeugt so elektrische Energie. Die Dampfentnahme erfolgt im Überdruckbereich und überhitzt, so dass der Dampf weiterhin als Prozessdampf zur Verfügung steht. Durch die Stromerzeugung kann je nach Größenauslegung der Strombedarf gedeckt und überschüssiger Strom in das Stromnetz einspeist werden.
Für diesen ins Netz eingespeisten Strom ist eine Vergütung nach KWKG möglich, und damit sinken die Stromkosten durch die Eigenerzeugung im Vergleich zum Stromeinkauf. Es lassen sich zudem Steuerentlastungen realisieren, da in KWK-Anlagen eingesetzte Brennstoffe steuerbegünstigt sind.
Durch diese Optimierung wird die eigene, nachhaltige Energieversorgung gesichert und als Energielieferant werden Zuverdienste realisiert, sowie rechtliche Vergütungen und Steuerentlastungen in Anspruch genommen.
Stefan Hüsemann
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