Sach­verständige

Marco Kühn

Tel: +49 (0)345 686977-14
Email: kuehn(at)bfu-ag.de

Marco Kühn

Christoph Franken

Tel: +49 (0)561 96996-34
Email: franken(at)bfu-ag.de

Christoph Franken

Stefan Hüsemann

Stefan Hüsemann

Konstantin Kirsch

Tel: +49 (0)561 96996-54
Email: kirsch(at)bfu-ag.de

Konstantin Kirsch

Sachverständige nach 42. BImSchV


Vorkehrungen für sicheren Betrieb von Nassabschneidern, Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen

An den Betrieb von Anlagen, die dem Geltungsbereich der 42. BImSchV unterliegen, werden hohe Anforderungen hinsichtlich des Anlagenbetriebs und der Überwachung gestellt. Dabei sind vom Betreiber geeignete Vorkehrungen zu schaffen, die einen sicheren Betrieb von Nassabscheidern, Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmern sicherstellen sollen.

Neben diversen Pflichten (u.a. Nutzwasseranalysen durch akkreditierte Prüflabore, Führung eines Betriebstagebuchs, Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch eine hygienisch fachkundige Person, Anzeige- und Meldepflichten), besteht nach § 14 der 42. BImSchV insbesondere die Anforderungen den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb durch einen Sachverständigen im Abstand von 5 Jahren überprüfen zu lassen. Der Sachverständige ermittelt im Sinne von § 29b des Bundesimmissionsschutzgesetztes, ob der Betreiber der Anlage auch seinen aus der 42. BImSchV resultierenden Pflichten in ausreichender Art und Weise im Berichtszeitraum nachgekommen ist.

Unsere Sachverständigen nach § 1 Nr. 18 der 42. BImSchV verfügen über die nachgewiesene Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit um den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb im Sinne des § 14 der 42. BImSchV überprüfen zu können.

Die Überprüfung gliedert sich in eine Dokumentenprüfung und eine Ordnungsprüfung der Anlage und wird in einem Prüfbericht, der dem Anlagenbetreiber und der Behörde vorgelegt wird, festgehalten. Der Prüfbericht kann in der Web-Anwendung „Kataster Verdunstungskühlanlagen“ KaVKA-42.BV eingestellt und so der Behörde zugänglich gemacht werden. Der Umfang der Sachverständigenprüfung ergibt sich aus der Verordnung selbst. Geprüft wird unter anderem

  • Die ordnungsgemäße und lückenlose Führung des Betriebstagebuchs
  • Die ordnungsgemäße Durchführung der vierteljährlichen Untersuchung des Nutzwassers auf die Legionellenkonzentration durch ein akkreditiertes Prüflabor
  • Die ordnungsgemäße Durchführung der 14-tägigen betriebsinternen Nutzwasserüberprüfungen
  • Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Das Fortbestehen der baulichen Voraussetzungen

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Konstantin Kirsch
Telefon: +49 (0)561 96996-54
E-Mail: kirsch(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
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Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
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Dr. Tamara Felber
Telefon: +49 (0)345 686977-22
E-Mail: felber(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde eine bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geschaffen, welche auf den Inhalten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) basiert. Die AwSV wurde am 18.04.2017 veröffentlicht und trat am 01.08.2017 in Kraft, wodurch seitdem die bisherigen landesrechtlichen Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) außer Kraft getreten sind. Durch die Einführung der AwSV wurden die Anforderungen aus den länderspezifischen Verordnungen teilweise konkretisiert, aber auch inhaltlich ergänzt, z.B. durch die Regelung von Anforderungen an Anlagen im landwirtschaftlichen Bereich.

Die AwSV umfasst neben der geregelten Einstufung von Stoffen und Gemischen in die verschiedenen Wassergefährdungsklassen (WGK) auch die technischen Anforderungen für Anlagen sowie die Pflichten der Anlagenbetreiber. Außerdem wird in der AwSV die Anerkennung von Sachverständigenorganisationen und die Zertifizierung von Fachbetrieben geregelt. Grundsätzlich richtet sich die AwSV insbesondere an Unternehmen, welche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben, wie z.B. Anlagen zum Lagern, Behandeln oder Abfüllen von wassergefährdenden Stoffen. Die AwSV betrifft jedoch nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen, z.B. Betreiber einer Heizölverbrauchanlage. Darüber hinaus stellt die fachgerechte Planung einer Anlage gemäß AwSV eine essenzielle Grundlage für den danach folgenden rechtskonformen Betrieb dar.

Unsere anerkannten Sachverständigen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stehen Ihnen in jeglichen Fragen zur Umsetzung.

Weitere Informationen zum Thema AwSV finden Sie hier.

 

 

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Tobias Porkristl
Telefon: +49 (0)561 96996-15
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Hans-Ulrich Terme
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Axel Dreyer
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Sachverständige nach § 29b BlmSchG

Anlagenüberwachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

An Anlagenbetreiber, deren Anlagen unter den Geltungsbereich der 12. BImSchV fallen, werden besonders hohe Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der umzusetzenden Sicherheitstechnik, gestellt. Für hier auftretende Fragestellungen, notwendige Stellungnahmen und Begutachtungen verfügen wir über zugelassene Sachverständige nach § 29b BImSchG.

Alle Sachverständigen haben die nachgewiesene Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit um sicherheitstechnische Beurteilungen unterschiedlicher Anlagentypen gemäß der 4. BImSchV durchführen zu können. Dazu zählen u. a. Chemieanlagen, Feuerungsanlagen, Lageranlagen, Abfallzerkleinerungsanlagen und Ammoniakkälteanlagen.

Kontrollen und Prüfungen durch unabhängige Sachverständige sind ein wesentlicher Teil der Anlagenüberwachung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. Störfall-Verordnung. Dies betrifft neben den eigentlichen Anlagen auch die Erstellung sicherheitsrelevanter Dokumente.
Wir unterstützen unsere Kunden in diesem Bereich u. a. durch:

  • Erfassung der sicherheitsrelevanten Anlagensituation
  • Begutachtung bestehender Anlagen und Bewertung anhand von Planungsunterlagen
  • Durchführung von Gefahrenanalysen mittels systemanalytischer Methoden
  • Erstellung von Sicherheitsbetrachtungen, sicherheitstechnischen Gutachten und Stellungnahmen
  • Konzeption und Bewertung von Sicherheitsmanagementsystemen
  • Erstellung und Fortschreibung von Sicherheitskonzepten und -berichten
  • Durchführung von Inspektionen gemäß Störfall-Verordnung
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten und Bewertung von Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
  • Erstellung und Prüfung von Alarm-, Gefahrenabwehr-, Flucht- und Rettungsplänen
  • Erstellung und Prüfung von Betriebshandbüchern sowie Betriebs-, Sicherheits- und Arbeitsanweisungen

Ergänzend bieten wir Betrieben, die der Störfall-Verordnung unterliegen, die Übernahme der Aufgaben des Störfallbeauftragten durch externe Bestellung an.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Stefan Hüsemann
Telefon: +49 (0)561 96996-24
E-Mail: huesemann(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Dr. Frank Heinke
Telefon: +49 (0)345 686977-29
E-Mail: heinke(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
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E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
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Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Sachverständige in Genehmigungsverfahren im Umweltbereich

Management, Beschleunigung und Genehmigungsverfahren durch Sachverständige

Genehmigungsverfahren benötigen häufig einen längeren Zeitraum bis mit der Errichtung und dem Betreiben der Anlage begonnen werden kann. Unter Umständen ist eine Genehmigungsfähigkeit am vorgesehenen Standort nicht möglich oder es wird eine technische Umplanung erforderlich.

Unsere Leistungen:

Die Beteiligung eines zugelassenen Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich nach § 36 GewO kann ein wesentlicher Baustein für die Beschleunigung eines Genehmigungsverfahrens sein. Dabei übernimmt er vor allem folgende Aufgaben:

  • die Genehmigungspflichten und -voraussetzungen zu ermitteln,
  • den Antragsumfang und die erforderlichen Fachgutachten mit den beteiligten Behörden abzustimmen,
  • die Anlage in den jeweils zutreffenden Stand der Technik /BVT einzuordnen,
  • die Planungsunterlagen und Fachgutachten auf Plausibilität zu prüfen,
  • unterschriftsreife Antragsunterlagen zu erstellen,
  • das Genehmigungsverfahren und die Kommunikation mit Behörden, Gutachtern oder anderen Beteiligten zu begleiten und
  • den Genehmigungsbescheid zu prüfen und ggf. Nebenbestimmungen „nachzuverhandeln“
  • bei der Umsetzung von Auflagen, Nebenbestimmungen zu unterstützen

Zusätzlich können Landesbehörden teilweise (NRW) in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Gebührenermäßigungen von bis zu 30 % gewähren, so dass je nach Projektvolumen sehr schnell die Kosten der Beratungsleistung kompensiert sind.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Stefan Hüsemann
Telefon: +49 (0)561 96996-24
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Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
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Marco Kühn
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Vanessa Bleeck
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E-Mail: bleeck(at)bfu-ag.de

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Dr. Antonia Goldner
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Hans-Tobias Brenne
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Sachverständige / Prüfer Emissionshandel (TEHG)

Prüfung von Zuteilungsanträgen und Berichten im Treibhausgas-Emissionshandel

Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem BImSchG unterliegen teilweise auch dem europäischen Treibhausgas-Emissionshandel. Diese Anlagen sind jährlich berichtspflichtig hinsichtlich ihrer Treibhausgasemissionen und müssen entsprechende Mengen an Zertifikate zurückgeben. Hierzu können vor Beginn einer Handelsperiode oder bei Anlagenerweiterungen teilweise Anträge auf kostenlose Zuteilung von Zertifikaten gestellt werden. Diese Zuteilungsanträge und jährlichen CO2-Berichte müssen durch Sachverständige bzw. EHS-Prüfer vor Übermittlung an die DEHSt verifiziert werden. Hierzu muss eine bei der DAkkS akkreditierte Prüfstelle beauftragt werden.

Unsere Leistungen:

Nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) mussten Zuteilungsanträge und CO2-Emissionsberichte durch Sachverständige nach § 36 GewO oder zugelassene Umweltgutachter geprüft werden. Mit der 3. Emissionshandelsperiode (2013 - 2020) wurde das System nach europäischen Vorgaben dahingehend geändert, dass nur noch akkreditierte Prüfstellen Zuteilungsanträge und Emissionsberichte prüfen dürfen und hierzu unabhängige EHS-Prüfer und Überprüfer (4-Augen-Prinzip) mit entsprechender Branchenzulassung einsetzen.

Um den rechtlichen Anforderungen des europäischen Emissionshandels auch weiter nachzukommen hat sich die ESC Cert GmbH als unabhängige Schwestergesellschaft und Partnerunternehmen der BfU AG bei der DAkkS als eine von ca. 20 deutschen Prüfstellen akkreditieren lassen. Gern verbinden wir Sie auch direkt mit einem Ansprechpartner bei der ESC Cert GmbH

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Stefan Hüsemann
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Halle

Marco Kühn
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Wetzlar

Stefan Bender
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Hans-Tobias Brenne
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E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Energieauditoren

Mit der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie im Energiedienstleistungsgesetz wurden Energieaudits nach § 8 für nicht „kleine und mittelständige Unternehmen“ verpflichtend eingeführt. Der Verordnungsgeber hat gleichwohl Anforderungen an die sogenannten „Energieauditoren“ festgelegt. Durch die BAFA wurden die Anforderungen geprüft und dann in eine öffentliche Liste (ggf. Link zur Bafa-Liste) eingetragen.

Die Voraussetzungen für die Eintragung als Energieauditor sind:

  • Zuverlässigkeit
  • Fachkunde

Die Fachkunde ist dabei gegeben, wenn die Person auf Grund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung und praktischen Erfahrung (min. 3 jährige Energieberatung) bei Energieaudits verfügt.

Die Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn er das Unternehmen, das Ihn beauftragt, hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten kann.

Beide Voraussetzungen werden durch unsere Mitarbeiter erfüllt. Energieaudits (ggf. Link zu Energieaudits) sind jedoch nicht rechtliche Pflicht nach dem EDL-G, sondern bieten auch einen guten Einstieg, um entsprechende Potenziale zu eruieren und auch einen Einstieg in Energiemanagementsysteme.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Stefan Hüsemann
Telefon: +49 (0)561 96996-24
E-Mail: huesemann(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Christian Schmidt
Telefon: +49 (0)345 686977-15
E-Mail: schmidt(at)bfu-ag.de

Susanne Hedicke
Telefon: +49 (0)345 686977-26
E-Mail: hedicke(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
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Hans-Tobias Brenne
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Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

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E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0