Treibhausgasemissionshandel: Überwachungspläne 4. Handelsperiode Frist 31.07.2020

Überwachungspläne der 4. Handelsperiode sind mit Frist vom 31.07.2020 der DEHSt vorzulegen.

Die Überwachungspläne der 3. Handelsperiode können zwar im FMS der DEHSt in Überwachungspläne für die 4. Handelsperiode überführt werden, allerdings sind diverse zusätzliche Angaben notwendig und „neue Spielregeln“ zu beachten.

Gemäß dem letzten Mailing der DEHSt vom 07.05.2020 „Emissionshandel: Überwachungspläne 2021-2030 - FMS-Software und Informationsmaterial“ müssen die Überwachungspläne emissionshandelspflichtiger Anlagen für die 4. Handelsperiode bis zum 31.07.2020 bei der DEHSt eingereicht werden. Hintergrund ist, dass die Ermittlung und Berichterstattung über Treibhausgase bei stationären Anlagen ab dem 01.01.2021 nach dem neuen Überwachungsplan zu erfolgen hat. Dieser bedarf bis dahin hierdurch auch der Genehmigung durch die DEHSt.

Infolgedessen müssen die Überwachungspläne nunmehr in weniger als drei Monaten überprüft, angepasst und der DEHSt vorgelegt werden.

Rechtgrundlage der Überwachungspläne für die 4. Handelsperiode bildet die reformierte Monitoring-Verordnung (MVO) der EU-Kommission 2018/2066. In diesem Rahmen hat die DEHSt den „Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen für stationäre Anlagen - 4. Handelsperiode 2021- 2030“ (Stand: Mai 2020) an einigen Stellen geändert bzw. aktualisiert.

Dementsprechend ergeben sich z.T. neue Anforderungen bei der Erstellung von Überwachungsplänen für die 4. Handelsperiode. Im Detail sind höhere Anforderungen an die Ebenengenauigkeiten sowie Änderungen bei Unsicherheitsnachweisen, bei der Bestimmung der Stoffmenge, bei Verwendung nicht-akkreditierter Labore und beim Einreichen des Verbesserungsberichts zu beachten. Unter bestimmten Umständen kann sich ein Ebenenwechsel bzw. Methodenwechsel Vorteilhaft auf die zu berichtenden CO2-Emissionen auswirken.

Auch die Methodenpläne für die zukünftigen Mitteilungen zum Betrieb, die sich direkt auf die kostenlose Zuteilung auswirken können, sollten nochmals überprüft werden (vgl. Mailing der DEHSt vom 16.03.2020.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung, Überprüfung und Anpassung Ihres Überwachungsplans für die 4. Handelsperiode.

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