Konzept­betreuung
Arbeits­sicherheit

Tobias Porkristl

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Benjamin Harms

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Stefan Bender

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Email: brenne(at)bfu-ag.de

Tobias Brenne

Christoph Franken

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Christoph Franken

Arbeitssicherheitsmanagementsysteme

Arbeits- und Gesundheitsschutz mit System

Die Gründe zu der Entscheidung für ein Arbeitsschutzmanagementsystem können vielfältig sein. Vordergründige Motive sind die Senkung von Unfallzahlen und Ausfallzahlen, aber verstärkt auch Kundenanforderungen. Gemäß unserer Erfahrungen wird insbesondere das Vorhandensein von Arbeitssicherheitsmanagementsystemen für Kontraktoren, in der Chemiebranche, aber auch im Maschinenbau nachgefragt (z.B. in Zusammenhang mit CE-Management).

Arbeitsschutzmanagementsysteme können sich dabei an verschiedenen Standards orientieren:

  • OHSAS 18001 (Occupational Health- and Safety Assessment Series)
  • „Sicher mit System“ der Berufsgenossenschaften
  • OHRIS (Occupational Health and Risk Managementsystem)
  • SCC (Safety Certificate Contractors)

Arbeitsschutzmanagementsysteme unterstützen den Unternehmer bei der Umsetzung der immer komplexer werdenden Anforderungen im Arbeitsschutzrecht. Im Mittelpunkt der Managementsysteme steht für uns der Gedanke der Rechtssicherheit der Unternehmung.

Die BfU AG unterstützt seit vielen Jahren bei der Einführung und Aufrechterhaltung von Arbeitssicherheitsmanagementsystemen durch Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Managementerfahrung.

Die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems kann auch in finanzieller Hinsicht attraktiv sein. So begünstigen z.B. die Berufsgenossenschaften durch die Umstellung der Beitragssysteme künftig in höherem Maße Unternehmen mit geringen Unfallzahlen. Zum anderen bestehen vielfach Fördermöglichkeiten bei der Einführung von Managementsystemen (z.B. Einführungsprämien bei Berufsgenossenschaften und staatliche Förderprogramme).

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Tobias Porkristl
Telefon: +49 (0)561 96996-15
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Benjamin Harms
Telefon: +49 (0)561 96996-23
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Christoph Franken
Telefon: +49 (0)561 96996-34
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Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
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Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Susanne Hedicke
Telefon: +49 (0)345 686977-26
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Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
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Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
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Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
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Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
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Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
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Betriebsbeauftragte im Umwelt- und Arbeitsschutz

Der Betrieb von zahlreichen Maschinen und Anlagen erfordert häufig die Bestellung von Betriebsbeauftragten. Betroffen sind hiervon z.B. Betreiber von Laseranlagen zur Materialbearbeitung oder Industriebetriebe mit hoher Brandgefährdung.

Dabei ergeben sich häufig Defizite und Konflikte in Bezug auf die fachliche Anforderung und Ausbildung sowie die zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen. Hieraus können sich insbesondere bei Nichtbestellung von gesetzlich geforderten Beauftragten Haftungsrisiken ergeben.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Identifikation von geforderten Beauftragten und helfen bei der Entscheidung, ob ein komplettes Outsourcing der Beauftragtenfunktion oder eine punktuelle oder zeitlich begrenzte Unterstützung effektiver ist.

Unsere Beauftragten im Bereich Umweltschutz und Arbeitsschutz sind auf Basis der gültigen Rechtsvorschriften ausgebildet und werden regelmäßig weitergebildet.

Folgende externe Beauftragtenfunktionen im Arbeitsschutz können wir für unsere Kunden übernehmen:

Zudem bieten wir im Bereich Umweltschutz die Stellung folgender Beauftragter an:

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Axel Dreyer
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Gefährdungsbeurteilungen

Von der Konzeption über die Durchführung bis zur Dokumentation

Mittlerweile sind Unternehmen grundsätzlich in der Pflicht, beweisen zu können, dass sie ihren Beschäftigten rechtskonform gestaltete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Auch ist darzulegen, dass die Maschinen und Anlagen objektiv geeignet und geprüft sind. Dies drückt sich insbesondere in Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung aus. Hier muss der Unternehmer die Beurteilungen durchführen und vorschriftenkonforme Nachweise vorhalten. Wir unterstützen unsere Kunden von der Erstellung nachvollziehbarer Beurteilungskonzepte bis hin zur Durchführung von Beurteilungen, einschließlich der erforderlichen Nachweise. Durch unsere umfassende Erfahrung in der Beurteilung von Arbeitsplätzen und Maschinen / Anlagen verfügen wir über einen Pool von Bewertungen, deren Ergebnisse für eine effektive Betreuung unserer Kunden zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Beurteilung unterstützen wir durch Sicherstellung des Standes der Technik unter Berücksichtigung der Grundsätze wirtschaftlichen Handelns.

Vor dem Hintergrund einer allgemeinen Zunahme der Arbeitsintensität wird aktuell die Berücksichtigung psychischer Belastungen in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung thematisiert.

Eine kurze Darstellung des Sachstands finden Sie hier.

Des Weiteren entfällt durch die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) künftig der Bestandsschutz für Maschinen. Diese und weitere Änderungen stellen wir Ihnen in der hier verlinkten Präsentation bereit. 

Sehen Sie sich auch unser neues Video zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an:

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Unterstützung in allen Phasen der betrieblichen Umsetzung

Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen eine Zunahme der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in zahlreichen Branchen. Dies wird unter anderem durch den von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Januar veröffentlichten "Stressreport Deutschland 2012" verdeutlicht.

Im Rahmen des Arbeitsprogramms „Psyche“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), einer Aktion aus Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Unternehmen, werden bis Ende 2017 mindestens 12.000 Betriebe durch Aufsichtsbehörden der Länder und Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger besichtigt. Kernmerkmale dieser Betriebsbesichtigungen sind unter anderem die Überprüfungen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen zu psychischen Arbeitsbelastungen.

Derzeit enthält das Arbeitsschutzgesetz keine konkreten Vorgaben zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Daraus ergibt sich in der Praxis die Notwendigkeit, betrieblich angepasste Methoden zur Erfassung und angemessene Kriterien zur Bewertung psychischer Belastungen selbst festzulegen.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Instrumente, zur Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen unter Beachtung der jeweiligen Fragestellung, Branche oder gewünschter Analysetiefe. Wir organisieren und moderieren für Sie den Ablauf und führen die an der Gefährdungsbeurteilung beteiligten Personen zusammen. Dabei koordinieren wir auch bei Bedarf die Einbindung arbeitswissenschaftlicher Kompetenz durch z. B. Psychologen mit Erfahrung in der betrieblichen Praxis.

Gern unterstützen wir Sie bei der Durchführung der Beurteilung psychischer Belastungen in Ihren Unternehmen durch folgende Tätigkeiten:

  • Entwicklung eines auf den Betrieb / Arbeitsplatz zugeschnitten Konzeptes von Methoden und Kriterien zur Ermittlung und Bewertung psychischer Belastungen
  • Durchführung von Workshops zur Qualifizierung und Sensibilisierung beteiligter Personen.
  • Moderation und Koordination von Arbeitskreisen, die an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken.
  • Erhebung und Analyse betrieblicher Grundlagendaten aus z. B. Fehlzeiten, Krankheitsständen, etc..
  • Einführung von betrieblichen Verfahren zur Einbeziehung der Beschäftigten mit dem Ziel der Reduzierung psychischer Belastungen.
  • Festlegung angemessener Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeit und Arbeitsumgebung zur Vermeidung psychischer Belastungen, mit anschließenden Wirksamkeitskontrollen und Dokumentation.
  • Überleitung der Gefährdungsbeurteilung in einen kontinuierlichen betrieblichen Prozess.

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Unterweisungen

Standardisiert, modular, effektiv

Unterweisungen der Beschäftigten sind ein bedeutender Baustein für eine rechtskonforme Betriebsorganisation. Wir identifizieren für unsere Kunden die notwendigen Unterweisungstatbestände auf Basis der Gefährdungsbeurteilungen. Die Betreuung umfasst hier die Aufstellung von Unterweisungsmatrizen über modulare Schulungsunterlagen bis hin zur Durchführung der Unterweisungen für die Beschäftigten. Hierbei gilt es, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden, die Unterweisungen so zu organisieren, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und die betrieblichen Abläufe weitestgehend ungestört bleiben.

Aktuell stellen wir Ihnen kostenfrei folgende Kurzunterweisung zur Verfügung:

Mängelmeldung durch Beschäftigte

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Explosionsschutz

Kompetente Risikoabschätzung

Die Umsetzung von Anforderungen an Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, wie Sie in der Betriebssicherheitsverordnung dargestellt sind, wird durch uns vielfach unterstützt.

Unser Leistungsspektrum reicht hier von der Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung und Bewertung von Explosionsgefahren) über die Erarbeitung von angemessenen Schutzkonzepten und die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten bis hin zur Wahrnehmung von Aufgaben der Befähigten Person gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Zusätzlich beraten wir unsere Kunden bei der Auswahl von Arbeitsmitteln zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen und unterstützen damit die Erfüllung der Anforderungen
an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel.

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Gefahrstoffmanagement

Verantwortungsvoller Umgang mit Gefahrstoffen

Schon immer war es beim Umgang mit Gefahrstoffen notwendig, Informationen zum Lagern und Umgang mit den Gefahrstoffen zu identifizieren und ggfs. umzusetzen. Um diese Regelungen europaweit (und auch mit dem Ziel weltweit) zu vereinheitlichen, hat die Europäische Union inzwischen weitreichende Verordnungen erlassen, welche regelmäßig aktualisiert werden.

Hierzu zählen Verordnung wie REACH (VO (EG) 1907/2006) oder CLP (VO (EG) 1272/2008) aber auch Verordnungen wie über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (VO (EG) 649/2012).

Zusätzlich können neben den chemikalienrechtlichen Vorgaben noch weitere Vorgaben wie beispielsweise das Produktrecht (z.B. Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - RoHS) oder Abfallrecht (z.B. Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte - WEEE) zu beachten sein.

Durch die Vielzahl dieser Regelungen und die entsprechenden nationalen Umsetzungen, von Gesetzen bis hin zu Technischen Regeln, ist es schwierig für Unternehmen alle notwendigen Maßnahmen rechtzeitig zu erkennen und betrieblich umzusetzen.

Wir unterstützen unsere Kunden individuell beim Umgang mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen (Produkte) und beantworten Fragen zu REACH und CLP sowie zu der Umsetzung der aktuellen Gefahrstoffverordnung.

Wir bieten zum Gefahrstoffmanagement folgende Unterstützungen an:

  • Unterstützung bei der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach Gefahrstoffrecht, z. B. Kennzeichnung für Gefahrstoffgebinde
  • Durchführung von Schulungen zur REACH-VO und zur Gefahrstoffverordnung
  • Aufbau und kontinuierliche Aktualisierung Ihres Gefahrstoffkatasters
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV
  • Erstellung von Betriebsanweisungen nach GefStoffV
  • Regelmäßige Prüfung der Kandidatenliste nach Artikel 57 REACH-Verordnung (SVHC-Liste) und Durchführung der notwendigen Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lieferanten, Kunden und insbesondere der ECHA
  • Regelmäßige Prüfung der Stoffbeschränkungen gemäß Anhang XVII REACH-Verordnung (z.B. PAKs)
  • Anlassbezogene Prüfung der rechtlichen Konsequenzen aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung (REACH, CLP und nationale Umsetzungen).
  • Stellung des REACH-Beauftragten
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblätter
  • Unterstützung beim Umgang mit erweiterten Sicherheitsdatenblättern
    Eine Präsentation zu erweiterten Sicherheitsdatenblättern finden Sie HIER.

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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Umsetzung der Anforderungen nach DIN Spec 91020

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) dient der Lenkung, Gestaltung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse, um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten.

Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und damit gleichzeitig die Produktivität, Produkt- und Dienstleistungsqualität und Innovationsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.

Dabei ist es zunächst wichtig, Belastungen am Arbeitsplatz (psychische und physische) zu identifizieren und zu analysieren. Im nächsten Schritt gilt es, die Belastung der Mitarbeiter zu minimieren um Problemen wie Fehlzeiten, Fluktuation, Berufskrankheiten und Frühberentung zu begegnen.

Auf allen Ebenen werden durch unterschiedliche Maßnahmen neben den Mitarbeitern auch die Unternehmensleitung, die Personalabteilung und der Betriebsrat einbezogen.

Die interne Kommunikation im Rahmen des BGM spielt dabei eine besondere Rolle. Eine umfangreiche Information aller Mitarbeiter zu gesundheitsrelevanten Themen und aktuellen Angeboten unterstützt die Transparenz, steigert die Partizipation und sorgt für eine nachweislich verstärkte Teilnahme an gesundheitsförderlichen Angeboten.

Mit dem Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements entsteht also eine Situation, bei der zudem Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation, Identifikation und Betriebsklima gefördert werden. Durch zufriedene und gesunde Mitarbeiter steigt das Unternehmensimage im Sinne von Corporate Social Responsibility, was vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und dem daraus resultierenden Konkurrenzkampf eine wichtige Stellung einnimmt.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Team bei der Umsetzung, eines an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepassten, betrieblichen Gesundheitsmanagements auf Basis der DIN Spec 91020.

 
 

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Maschinensicherheit

Risikobeurteilungen und Zertifizierung von Maschinensicherheit mit CE-Kennzeichnung

Sicherheitskonzept / Risikobeurteilungen

Ein wirksames Sicherheitskonzept erfordert intelligente und kostengünstige Lösungen. Wir sehen Schutzeinrichtungen nicht in Konkurrenz zur Produktivität. Das Konzept der BfU AG ist es, funktionale Sicherheit und Produktivität zusammenzubringen.

Dabei ist entscheidend, dass das Sicherheitskonzept in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden erarbeitet wird, um die Kosten für die Umsetzung, das Zusammenspiel zwischen Mitarbeiter und Maschine, sowie Produktivität und Wartungsumfang zu optimieren. Wir erstellen für Ihre Maschinen (Neubau oder Umbau) die Risikobeurteilung, basierend auf den Ergebnissen präsentieren wir detaillierte Lösungen, die die Sicherheit der Anlagen nach dem neuesten Stand der Technik, unter Berücksichtigung der geltenden nationalen und/oder internationalen Normen und Richtlinien, entsprechen. Ziel der Risikobeurteilung ist es, bestehende Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen, sowie Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen.

Sicherheitsdesign

Das Sicherheitsdesign beinhaltet

  • Spezifikation der Sicherheitsanforderungen,
  • Detaillierte Zuordnung von Sicherheitsmaßnahmen zu erkannten Gefährdungen,
  • Gestaltung von Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik Software- und Steuerungssystemen,
  • Auswahl der Komponenten,
  • Bestimmung des zu erreichenden Performance Levels nach EN ISO 13849-1.

Systemintegration

Die Systemintegration beinhaltet

  • Zusammenarbeit und Auswahl geeigneter Lieferanten,
  • Auswahl und Beschaffung von Komponenten und Umsetzung von Systemlösungen,
  • Schulung von Maschinenbedienern und Wartungspersonal,
  • Bereitstellung entwicklungsbegleitender Dokumentation entsprechend strukturierter Prozesse.

Validierung / Abnahme / Analyse von Bestandsmaschinen

Sind die Schutzmaßnahmen korrekt umgesetzt? Wurde die Sicherheit im Zusammenhang mit dem Control System Ihrer Maschine richtig konzipiert und nach den Sicherheitsbestimmungen umgesetzt? Unsere Dienstleistung beinhaltet eine Überprüfung vor Ort mit nachfolgender Bewertung und Präsentation der Ergebnisse. Zusammen mit Ihnen analysieren wir den Arbeitsablauf der Maschinen, um die wesentlichen Gefährdungen zu ermitteln.

  • Sicherheitsanalyse zur Identifikation von Sicherheitsmängel und Konformitäten an einzelnen Maschinen,
  • Bewertung der vorhandenen Maßnahmen zur Risikominimierung,
  • Ermittlung der Konformität mit Vorschriften wie BetrSichV, der Maschinenrichtlinie 2006/42/EC,
  • Empfehlung der notwendigen Umbaumaßnahmen nach Priorität,
  • Erstellung von Beschaffungsvorgaben mit dem Ziel der Verbesserung der Maschinensicherheit,
  • Inspektion von Schutzeinrichtungen, dauerhafte Sicherheit durch Inspektionen von Schutzeinrichtungen wie Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtungen (BWS), kraftbetriebe Schutzeinrichtungen, Ex- Schutzbereiche,
  • Durchführung einer Funktionsprüfung und Fehlersimulation des Sicherheitssystems,
  • Messungen des Schalldruckpegels,
  • Bestimmung der Schallleistung.

CE-Konformitätsbewertungsverfahren

Seit dem 01.01.1995 sind Hersteller verpflichtet, an ihren Maschinen das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Durch die Anbringung des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller, dass die Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Alle Maschinen, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, unabhängig des Baujahrs, benötigen eine CE-Kennzeichnung.

Werden bereits CE-zertifizierte Einzelmaschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammengefügt (Anlage), muss das Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der CE-Kennzeichnung für die gesamte Anlage durchgeführt werden.

Das Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der CE-Kennzeichnung beinhaltet:

  • Festlegung und Anwendung der relevanten Richtlinien und Normen,
  • Risikobeurteilung,
  • Erstellung eines Sicherheitskonzepts und des entsprechenden Sicherheitsdesigns,
  • Bewertung der Konformität und Empfehlungen bezüglich der grundlegenden Anforderungen für Gesundheit und Sicherheit,
  • Erforderliche Prüfungen, Tests und Messungen,
  • Erstellung und Archivierung der gesetzlich erforderlichen Unterlagen einschließlich der technischen Dokumentation,
  • Erstellung von unterschriftbereiten CE-Erklärungen.

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Dr. Antonia Goldner
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E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

Sicherheitsdatenblatt

Anforderungen und Voraussetzungen

Das Sicherheitsdatenblatt, oder oft auch als SDB bezeichnet, ist in der Lieferkette für die Informationsweitergabe das zentrale Dokument eines Gefahrstoffes. Durch die Weitergabe eines Sicherheitsdatenblattes werden wichtige Informationen hinsichtlich Gefahren und Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang mit dem Produkt zusammenfassend dargestellt und entlang der Lieferkette kommuniziert.

Durch die Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) haben sich in der jüngeren Vergangenheit sowohl Änderungen bei der Struktur des SDB als auch inhaltliche Änderungen ergeben. Die Anpassung der inhaltlichen Änderungen bezieht sich auf die neuen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (VO (EG) 1272/2008).

Inzwischen ist es ein komplexes Thema ein sachlich und rechtlich richtiges Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, bei dem die Vorgaben der REACH Verordnung und hier insbesondere Artikel 31 i.V.m. mit Anhang II eingehalten werden.

Letztlich ist der Inverkehrbringer (Importeur bzw. Hersteller) eines Produktes für den Inhalt und dessen Richtigkeit seiner zur Verfügung gestellten Daten im Sicherheitsdatenblatt verantwortlich. Sicherheitsdatenblätter, die mit mangelnder fachlicher Sorgfalt oder wenig aussagekräftigen Inhalten erstellt sind, können in den Betrieben, die die Gefahrstoffe verwenden, zu nicht ausreichenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten oder der Umwelt führen.

Somit liegt die Verantwortung immer beim Inverkehrbringer, denn nur dieser kennt die genaue Rezeptur seiner Zubereitung und kann dadurch richtige und wichtige Informationen über die besonderen Gefahren seines Produktes geben.

Die Gefahr bei der Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ist in der Regel, dass der Inverkehrbringer von Gefahrstoffen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, nicht immer das nötige Know-how besitzt oder es einfach an freien Kapazitäten mangelt.

Unser Team verfügt neben den chemisch-physikalischen Fachwissen über umfassende Kenntnisse der jeweils geltenden Rechtsvorschriften.

Der Gesetzgeber fordert gem. Anhang II Nr. 1.3 nach VO (EG) 1907/2006, als Bestandteil des Sicherheitsdatenblattes, die vollständige Anschrift und die Telefonnummer des Lieferanten sowie eine E-Mail-Adresse einer sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist. Wir können für Sie die Funktion der sachkundigen Person übernehmen und Sie dadurch bei Rückfragen der Verwender erheblich entlasten.

Wenn Sie bei der Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes unsicher sind, beraten wir Sie gerne.

Neben der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern können wir Sie generell im Bereich Gefahrstoffmanagement unterstützten. Wir unterstützen unsere Kunden individuell und beantworten für Sie Fragen zu REACH, CLP oder der aktuellen Gefahrstoffverordnung.

Gerade heute, wo immer mehr Unternehmen erweiterte Sicherheitsdatenblätter durch Ihre Lieferanten erhalten, stehen wir unseren Kunden beratend beiseite.


Eine Präsentation zu erweiterten Sicherheitsdatenblättern finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Tobias Porkristl
Telefon: +49 (0)561 96996-15
E-Mail: porkristl(at)bfu-ag.de

Benjamin Harms
Telefon: +49 (0)561 96996-23
E-Mail: harms(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Dr. Frank Heinke
Telefon: +49 (0)345 686977-29
E-Mail: heinke(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Axel Dreyer
Telefon: +49 (0)202 3171-3274
E-Mail: dreyer(at)bfu-ag.de

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E-Mail: info(at)bfu-ag.de
Telefon: +49 (0)561 96996-0