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Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind erstmals verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung (sog. CSR-Bericht) in den Jahresabschluss (JAB) des Geschäftsjahres, das nach dem 31.12.2016 beginnt, einzubeziehen.
Diese Verpflichtung besteht, wenn das Unternehmen
Damit sind in Deutschland schätzungsweise mehr als 900 Unternehmen von dieser Verpflichtung betroffen.
Es besteht für Tochterunternehmen im Konzernverbund die Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur eigenständigen Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung unter bestimmten Voraussetzungen.
Die „nichtfinanzielle Erklärung“ kann im üblichen Lagebericht abgebildet oder durch einen gesonderten Bericht bereitgestellt werden.
Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:
Die BfU AG betreut seit 1976 mit mehr als 90 Mitarbeitern europaweit Unternehmen bei der Sicherstellung rechtlicher Anforderungen insb. auch in den Bereichen des Gesellschafts-, Umwelt- und Arbeits(-sicherheits)rechts.
Gern unterstützen wir Sie bei
Mit unserem Hauptsitz in Kassel und unseren Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet sind unsere Wirtschaftswissenschaftler, Ingenieure und Juristen auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich vor Ort tätig.
Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
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Klaus Reibenspiess
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Marco Kühn
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Susanne Hedicke
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Dr. Antonia Goldner
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Hans-Ulrich Terme
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Bis zum 31.05.2021 ist für zahlreiche Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind, eine Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2020 zu erstellen und über das Internetportal BUBE-online an die Behörde zu übermitteln.
Die Verpflichtung, aktuelle Emissionsdaten einschließlich betrieblicher Rahmendaten zu den Emissionsquellen bzw. Emissionsvorgängen alle vier Jahre zu erklären, resultiert aus der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV). Ausgenommen sind lediglich Anlagen, von denen nur in geringem Umfang Luftverunreinigungen ausgehen.
Gern unterstützen wir Sie beispielsweise bei:
Hans-Ulrich Terme
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Christoph Franken
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Hans-Ulrich Terme
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Eine fehlende oder mangelhafte Organisation in Bezug auf die Erfüllung von Unternehmens- bzw. Betreiberpflichten kann zu erheblichen Compliance- und Haftungsrisiken führen. Um die Pflichten, aber auch die Verantwortung zu teilen, kann die Geschäftsführung eines Unternehmens Führungs- und Fachverantwortung auf verantwortliche Personen delegieren (Pflichtendelegation). Eine mangelhafte Pflichtendelegation kann bereits als Organisationsverschulden (§ 130 OWIG, § 14 StGB) sanktioniert werden.
Das Unternehmen sollte daher eine entsprechende Aufbauorganisation (inkl. Linien-, Stabsfunktionen, Matrixorganisation) installieren und betriebliche Umweltpflichten delegieren. Wie konkret und bis auf welche Ebene eine Pflichtendelegation sinnvollerweise und juristisch belastbar vorgenommen werden sollte hängt auch von den betroffenen Umweltmedien/Rechtsgebieten, der Genehmigungssituation und der Unternehmensgröße ab. Der Umfang und die Anzahl der Delegationen sollte aber übersichtlich und somit bei notwendigen Veränderungen handhabbar sein.
Neben der Aufbauorganisation ist auch für ein wirksames Umweltmanagementsystem - unabhängig davon, ob eine Zertifizierung z. B. nach DIN EN ISO 14001 erfolgen soll, die Etablierung einer rechts- bzw. normkonformen Ablauforganisation für umweltrelevante Prozesse erforderlich. Wir unterstützen unsere Kunden hierbei im engen Dialog, um sicherzustellen, dass die Lösungen langfristig tragfähig und zugleich ökonomisch vertretbar sind.
Unsere Leistungen:
Gern unterstützen wir Ihr Unternehmen beim Aufbau einer rechtssicheren Betriebsorganisation durch unser Team von Ingenieuren, Sachverständigen und Juristen. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
Hans-Ulrich Terme
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Christoph Franken
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Gewerbe- und Industriebetriebe bedürfen häufig einer Bestellung von Betriebsbeauftragten. Dabei ergeben sich häufig Defizite und Konflikte in Bezug auf die fachliche Anforderung und das Zeitbudget zur Erledigung der Pflichtaufgaben. Hieraus können weitere Haftungsrisiken entstehen. Wir betreuen Unternehmen bei der fallweisen Beurteilung der entsprechenden Notwendigkeit. Darüber hinaus können wir Beauftragte als externe Dienstleistung zur Verfügung stellen. Dabei unterstützen wir unsere Kunden bei der Entscheidung, ob unter Berücksichtigung der betrieblichen Umstände ein komplettes Outsourcing der Beauftragtenfunktion oder eine punktuelle Unterstützung effektiver ist.
Unsere Beauftragten im Bereich Umweltschutz sind auf Basis der aktuellen Rechtsvorschriften ausgebildet und werden regelmäßig eigenverantwortlich weitergebildet. Selbstverständlich sind alle Beauftragtenfunktionen redundant verfügbar, so dass jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner erreichbar ist.
Unsere Leistungen:
Für unsere Kunden prüfen wir die Pflichten zur Bestellung von Beauftragten aus verschiedenen Rechtsgebieten und helfen bei der Entscheidung, ob ein komplettes Outsourcing von Beauftragtenfunktionen oder eine punktuelle oder zeitlich begrenzte Unterstützung effizienter ist. Bedarfsweise übernehmen wir die Funktionen als externe beratende Beauftragte durch unsere qualifizierten Mitarbeiter und einem Team aus Ingenieuren, Sachverständigen und Juristen.
Im Bereich Umweltschutz bieten wir primär die Stellung folgender Beauftragten an:
Weiterhin unterstützen wir Sie gern mit Beauftragten in weiteren Gebieten wie:
Christoph Franken
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Manuel Kurz
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Unternehmen werden mehr oder weniger regelmäßig mit einer behördlichen Überwachung konfrontiert. Mit der Umsetzung der europäischen Industrie-Emissionen-Richtlinie (IED) wird die behördliche Überwachung zumindest für sog. IED-Anlagen geregelt und systematisiert. Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines einheitlichen Umweltschutzniveaus und gleichwertige Wettbewerbsbedingungen in Europa durch einen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz. Im Rahmen einer Risikobewertung werden von der Behörde hierzu Inspektionsintervalle von ein bis drei Jahren festgelegt.
Der Schwerpunkt der Umweltinspektionen liegt häufig sowohl in der Überprüfung der Erfüllung der Betreiberpflichten genehmigungsbedürftiger Anlagen als auch in der Einhaltung von Anforderungen aus Rechtsverordnungen und Nebenbestimmungen zu Genehmigungsbescheiden. Zudem ist zu beachten, dass die Veröffentlichungen von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit der Anlagen regelmäßig überprüft werden und ggf. eine Aktualisierung der Genehmigung vorgenommen werden muss.
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Anlagenbetreiber der Vorbereitung der behördlichen Umweltinspektionen besondere Aufmerksamkeit widmen sollten, auch da die Ergebnisse der Überwachung (Inspektionsberichte) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Kern konzentrieren sich die IE-Inspektionen auf folgende Fragestellungen:
Unsere Leistungen:
Christoph Franken
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Compliance bedeutet Einhaltung rechtlicher Anforderungen und damit einen rechtssicheren Betrieb. Ein nicht rechtssicherer Betrieb führt zu Haftungsrisiken, eventuell zu einem Imageverlust, im Einzelfall zu einem Verlust von Zertifikaten (z. B. nach DIN EN ISO 14001, 50001) und damit von Kundenaufträgen. Dies kann im Ergebnis zumindest den wirtschaftlichen Erfolg gefährden. Unter Umständen kann der Entzug der gesamten Betriebsgenehmigung drohen.
Für die verantwortlichen Personen im Unternehmen stellt sich somit die Frage, wie man derartigen Risiken begegnet. Es kommt dabei auf das Zusammenspiel verschiedener Prozesse, wie z. B. Risikobewertung, Betriebsorganisation, Pflichtenübertragung, Auswertung rechtlicher Änderungen und regelmäßige Überprüfung der Compliance im Unternehmen an. Vor allem Unternehmen, die sich regelmäßigen Zertifizierungsaudits oder behördlichen Überwachungen stellen müssen, sind an dieser Stelle angesprochen.
Wir bieten Ihnen hierzu die Durchführung von Compliance-Prüfungen in Ihrem Unternehmen zu allen maßgeblichen Rechtsgebieten im Umweltrecht, Energierecht, Arbeitsschutzrecht und Datenschutzrecht an.
Die Compliance-Prüfungen werden individuell auf die Bedürfnisse des Kunden (Größe, Organisationsform, Tätigkeiten, relevante Rechtsbereiche) zugeschnitten. Wir stellen hierzu ein entsprechendes Auditorenteam aus Ingenieuren, Sachverständigen und Juristen zusammen, führen die Prüfung gemäß vereinbartem Auditplan durch und erstellen im Abschluss einen Bericht mit einem Maßnahmenplan zu konkretem Handlungsbedarf und Empfehlungen. Sehr gern unterstützen wir auch bei der Erstellung betrieblicher Checklisten und der Bearbeitung des erkannten Handlungsbedarfs.
Hans-Ulrich Terme
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Stephan Schäfer
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Klaus Reibenspiess
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Marco Kühn
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In der Regel ist für jede Neuerrichtung, Erweiterung oder (wesentliche) Änderung einer Anlage eine behördliche Genehmigung bzw. Anzeige erforderlich. D. h. einerseits ist für die jeweiligen Vorhaben die Erstellung von zum Teil sehr umfangreichen Genehmigungsanträgen erforderlich, anderseits sammelt sich im Laufe der Betriebszeit häufig eine größere Anzahl von behördlichen Bescheiden an, bei denen die Einhaltung der einzelnen Auflagen vom Betreiber einer Anlage sichergestellt werden muss. Hier den Überblick zu behalten, welche Auflagen bereits erfüllt sind, welche Auflagen ggf. aufgrund von Betriebs- oder Rechtsänderungen obsolet sind oder welche Auflagen einmalig oder wiederkehrend relevant sind, stellt die Betriebsmitarbeiter nicht selten vor große Herausforderungen.
Sinnvoll ist hier der Aufbau einer vollständigen Dokumentation zu Genehmigungsbescheiden (Genehmigungskataster) und zu Auflagen- und Nebenbestimmungen (Auflagenkataster). Darüber hinaus sind Verantwortlichkeiten festzulegen und die Bearbeitung der Auflagen und Nebenbestimmungen zu überwachen.
Gern stehen wir Ihnen bei dieser Aufgabe zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Genehmigungs- und Auflagenkatasters und prüfen gemeinsam, welche Auflagen noch nicht erfüllt sind / wiederkehrend erfüllt werden müssen. Dabei können wir bereits vorhandene betriebliche Werkzeuge nutzen, oder wir unterstützen Sie im Rahmen unseres Genehmigungsmoduls von CertLex (www.certlex.de). Im Ergebnis erhalten Sie ein System, das Ihnen die planmäßige Umsetzung aller Auflagen/Nebenbestimmungen erlaubt und dabei die Einhaltung bzw. ständige Kontrolle gewährleistet.
In Fällen, in denen die Genehmigungssituation unklar ist, kann auch die Erstellung einer sogenannten „Bereinigungsgenehmigung“ sinnvoll sein. Hierbei stimmen wir für Sie in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde den Antragsgegenstand ab, so dass einerseits die Genehmigungsdokumentation weitgehend verschlankt, andererseits aber der Bestandsschutz der Anlage / des Betriebes möglichst unberührt bleibt.
Christoph Franken
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Manuel Kurz
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Stefan Hüsemann
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Vanessa Thiede
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Stefan Bender
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Bereits bei der Planung von Investitionsprojekten ist die Sicherstellung der Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen entscheidend, um spätere Umplanungen und den diesbezüglichen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden. Beispiele hierfür sind technische Fragen im Zusammenhang mit Stoffeinsätzen (z. B. Rückhaltevolumen für wassergefährdende Stoffe oder Löschwasser, explosionsgeschützte Ausführungen, Lüftungs-/Abreinigungskonzepte, Getrenntlagerung), die ggf. auch eine Substitutionsprüfung sinnvoll machen. Auch sind verschiedene Lösungskonzepte bei der Wahl des Anlagenstandorts, der Abluft-/Abwasserreinigung oder der Abluftableitung denkbar. Insbesondere bei genehmigungs- oder erlaubnisbedürftigen Anlagen, Tätigkeiten oder Stoffeinleitungen steht die Frage der späteren Genehmigungsfähigkeit im Vordergrund.
Vorteile einer frühzeitigen Prüfung von Projekten sind auf der Kostenseite, aber insbesondere auch auf der Zeitschiene zu sehen. Daher ist es sinnvoll, Beratungsleistungen nicht erst bei der Umsetzung oder Genehmigungsplanung von Projekten hinzuzuziehen, sondern bereits bei der Projektentwicklung, Projektplanung bzw. Genehmigungsplanung.
Unsere Leistungen:
Wir führen die rechtlichen Bewertungen von Projektplanungen (Prüfung von Projekten) durch. Durch frühzeitige Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen konnten für unsere Kunden bislang z. B. folgende Ergebnisse erreicht werden:
Gern bewerten wir auch Ihre aktuellen Projekte hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen und erarbeiten Vorschläge für alternative Verfahren oder Effizienzmaßnahmen.
Christoph Franken
Telefon: +49 (0)561 96996-34
E-Mail: franken(at)bfu-ag.de
Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de
Benjamin Harms
Telefon: +49 (0)561 96996-25
E-Mail: harms(at)bfu-ag.de
Stefan Hüsemann
Telefon: +49 (0)561 96996-24
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Andreas Baumgart
Telefon: +49 (0)561 96996-44
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Klaus Reibenspiess
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Marco Kühn
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Stefan Bender
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Hans-Tobias Brenne
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Benjamin Harms
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Aufgrund verschiedener nationaler und europäischer Vorgaben sehen sich Anlagenbetreiber mittlerweile mit einer Vielzahl wiederkehrender Berichtspflichten konfrontiert. Einzelne Berichtspflichten wie die Emissionserklärung sind Ihnen sicherlich bekannt.
Die Bedeutung der Thematik wird dadurch unterstrichen, dass Berichtsinhalte nach dem Umwelt-Informationsgesetz interessierten Kreisen zur Verfügung stehen oder im Einzelfall sogar Rechtsverstöße offenlegen können. Zudem kann eine nicht fristgerechte Abgabe von Berichten auch zur Ordnungswidrigkeit führen.
Berichtspflicht |
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Fristen |
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31.01. |
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31.03. |
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31.05. |
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31.05. |
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31.05. (alle 4 Jahre) |
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jährlich, bei Anlass, nach behördlicher Vorgabe |
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30.06. |
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jährlich, bei Anlass, nach behördlicher Vorgabe |
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jährlich, bei Anlass, nach behördlicher Vorgabe |
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alle 3 Jahre, jährliche Aktualisierung |
Unsere Leistungen:
Die BfU AG übernimmt regelmäßig beratende Tätigkeiten und die Bearbeitung von Berichten. Dabei eruieren wir die für Sie relevanten Berichtspflichten sowie deren Umsetzung. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung und fristgerechten Abgabe der jeweiligen Berichte und bei dem Dialog mit der Behörde.
Christoph Franken
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Manuel Kurz
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Tobias Porkristl
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Während die klassische Due Diligence bei Unternehmenszusammenschlüssen bereits seit Jahren zum Standard gehört, werden Umweltrisiken oftmals nur unzureichend betrachtet. Dabei liegen häufig erhebliche Risiken im umweltbezogenen Tätigkeitsfeld, die im Zweifelsfall einen Entzug der Betriebserlaubnis zur Folge haben können.
Eine Environmental Due Diligence hat das Ziel, diese Risiken im Vorfeld einer Transaktion systematisch zu analysieren und zu bewerten. Individuell wird dabei ein Unternehmen durch unabhängige Experten in u.a. folgenden Bereichen untersucht:
Auf allen Gebieten verfügt die BfU AG über hochqualifizierte Experten, die interdisziplinär zusammenarbeiten und mit langjähriger Erfahrung den Prozess der Environmental Due Diligence für Sie leiten oder unterstützen. Der Umfang richtet sich dabei nach Ihren individuellen Erfordernissen und umfasst in der Regel folgende Phasen:
Gerne stehen Ihnen unsere Ingenieure, Juristen sowie Natur- und Wirtschaftswissenschaftler unterstützend zur Seite, um für Sie mögliche Risiken zu identifizieren und einen Beitrag zur Rechtssicherheit zu leisten.
Stephan Schäfer
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