Compliance

Hans-Ulrich Terme

Hans-Ulrich Terme

Manuel Kurz

Tel: +49 (0)561 96996-17
Email: kurz(at)bfu-ag.de

Manuel Kurz

Stephan Schäfer

Stephan Schäfer

Marco Kühn

Tel: +49 (0)345 686977-14
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Marco Kühn

Klaus Reibenspiess

Tel: +49 (0)561 96996-738
Email:
reibenspiess(at)bfu-ag.de

Klaus Reibenspiess

CSR-Berichtspflicht

Corporate Social Responsibility

Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind erstmals verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung (sog. CSR-Bericht) in den Jahresabschluss (JAB) des Geschäftsjahres, das nach dem 31.12.2016 beginnt, einzubeziehen.

Diese Verpflichtung besteht, wenn das Unternehmen

  • am organisierten Markt i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihm ausgegebene Wertpapiere teilnimmt („Aktienhandel“),
  • einen Umsatz von über 40 Mio. Euro in 12 Monaten vor dem  letzten Abschlussstichtag aufweist
    und
  • eine Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro und/oder
  • mehr als 500 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt beschäftigt.

Damit sind in Deutschland schätzungsweise mehr als 900 Unternehmen von dieser Verpflichtung betroffen.

Es besteht für Tochterunternehmen im Konzernverbund die Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur eigenständigen Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung unter bestimmten Voraussetzungen.

Die „nichtfinanzielle Erklärung“ kann im üblichen Lagebericht abgebildet oder durch einen gesonderten Bericht bereitgestellt werden.

Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:

  1. Umweltbelange (z.B. zu Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Energienutzung, Schutz der Biodiversität, etc.)
  2. Arbeitnehmerbelange (z.B. zur Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Wahrung der Arbeitnehmerrechte und Gewerkschaftsrechte, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, etc.)
  3. Sozialbelange (z.B. zu Dialogen auf kommunaler oder regionaler Ebene, Schutz und Entwicklung lokaler Gemeinschaften, etc.)
  4. Achtung der Menschenrechte (z.B. zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen)
  5. Bekämpfung von Korruption und Bestechung (z.B. zu Instrumenten zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung)

Die BfU AG betreut seit 1976 mit mehr als 90 Mitarbeitern europaweit Unternehmen bei der Sicherstellung rechtlicher Anforderungen insb. auch in den Bereichen des Gesellschafts-, Umwelt- und Arbeits(-sicherheits)rechts.

Gern unterstützen wir Sie bei

  • der juristischen Feststellung, ob und inwieweit für Ihr Unternehmen die Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung besteht,
  • der Festlegung des gesetzlich für Ihre Gesellschaft erforderlichen Umfangs und der Erstellung der handelsrechtlich geforderten Erklärung im JAB.

Mit unserem Hauptsitz in Kassel und unseren Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet sind unsere Wirtschaftswissenschaftler, Ingenieure und Juristen auch in Ihrem Zuständigkeitsbereich vor Ort tätig.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Susanne Hedicke
Telefon: +49 (0)345 686977-26
E-Mail: hedicke(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Benjamin Harms
Telefon: +49 (0)561 96996-25
E-Mail: harms(at)bfu-ag.de

Emissionserklärung


Bis zum 31.05.2021 ist für zahlreiche Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind, eine Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2020 zu erstellen und über das Internetportal BUBE-online an die Behörde zu übermitteln.

Die Verpflichtung, aktuelle Emissionsdaten einschließlich betrieblicher Rahmendaten zu den Emissionsquellen bzw. Emissionsvorgängen alle vier Jahre zu erklären, resultiert aus der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV). Ausgenommen sind lediglich Anlagen, von denen nur in geringem Umfang Luftverunreinigungen ausgehen.

Inzwischen haben die zuständigen Behörden vielfach Aufforderungen zur Überprüfung der Stammdaten in BUBE-online an die Betreiber der betreffenden Anlagen verschickt und auch die Zugangsdaten für das BUBE-online-System sind damit den Anlagenbetreibern zugegangen.
 
Die Emissionserklärung wird bundeseinheitlich digital mit der Datenerfassungssoftware BUBE-online (Betriebliche UmweltdatenBerichtErstattung) erfasst. Je nach Größe des erklärungspflichtigen Betriebes, Anzahl der Anlagen und Quellen, etc. kann mit dieser Erklärung ein großer Zeitaufwand verbunden sein. Daher empfiehlt es sich bereits jetzt die notwendige Datengrundlage zu schaffen (u.a. Betriebszeiten, Stoffdurchsätze, Messwerte).

Gern unterstützen wir Sie beispielsweise bei:

  • der Prüfung, ob für Ihre Anlage eine Emissionserklärung abzugeben ist,
  • der Ermittlung der Emissionen Ihrer Anlage auf Grundlage vorhandener Dokumentation oder einer Emissionsprognose,
  • der Erstellung der Emissionserklärung mit der Datenerfassungssoftware BUBE-online sowie nicht zuletzt bei
  • dem Dialog mit der Behörde.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
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Christoph Franken
Telefon: +49 (0)561 96996-34
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Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
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Marco Kühn
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Vanessa Thiede
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Hamburg

Dr. Antonia Goldner
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Wetzlar

Stefan Bender
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Tobias Brenne
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Wuppertal

Benjamin Harms
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Rechtssichere Betriebsorganisation

Umweltschutz organisieren - Aufbau einer rechtssicheren Betriebsorganisation

Eine fehlende oder mangelhafte Organisation in Bezug auf die Erfüllung von Unternehmens- bzw. Betreiberpflichten kann zu erheblichen Compliance- und Haftungsrisiken führen. Um die Pflichten, aber auch die Verantwortung zu teilen, kann die Geschäftsführung eines Unternehmens Führungs- und Fachverantwortung auf verantwortliche Personen delegieren (Pflichtendelegation). Eine mangelhafte Pflichtendelegation kann bereits als Organisationsverschulden (§ 130 OWIG, § 14 StGB) sanktioniert werden.

Das Unternehmen sollte daher eine entsprechende Aufbauorganisation (inkl. Linien-, Stabsfunktionen, Matrixorganisation) installieren und betriebliche Umweltpflichten delegieren. Wie konkret und bis auf welche Ebene eine Pflichtendelegation sinnvollerweise und juristisch belastbar vorgenommen werden sollte hängt auch von den betroffenen Umweltmedien/Rechtsgebieten, der Genehmigungssituation und der Unternehmensgröße ab. Der Umfang und die Anzahl der Delegationen sollte aber übersichtlich und somit bei notwendigen Veränderungen handhabbar sein.

Neben der Aufbauorganisation ist auch für ein wirksames Umweltmanagementsystem - unabhängig davon, ob eine Zertifizierung z. B. nach DIN EN ISO 14001 erfolgen soll, die Etablierung einer rechts- bzw. normkonformen Ablauforganisation für umweltrelevante Prozesse erforderlich. Wir unterstützen unsere Kunden hierbei im engen Dialog, um sicherzustellen, dass die Lösungen langfristig tragfähig und zugleich ökonomisch vertretbar sind.

Unsere Leistungen:

Gern unterstützen wir Ihr Unternehmen beim Aufbau einer rechtssicheren Betriebsorganisation durch unser Team von Ingenieuren, Sachverständigen und Juristen. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • individuelle Schulungen / Workshops zur Pflichtendelegation (Rechtliche Pflichten, Erfordernis und Sinn der Pflichtendelegation, Vorstellung möglicher Wege der Umsetzung),
  • Erarbeitung eines angepassten Modells zur Umsetzung der Pflichtendelegation in Ihrem Unternehmen, inkl. der Erstellung der entsprechenden juristisch geprüften Dokumentation.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Hans-Ulrich Terme
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Manuel Kurz
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Stefan Hüsemann
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Tobias Porkristl
Telefon: +49 (0)561 96996-15
E-Mail: porkristl(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

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Benjamin Harms
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Betriebsbeauftragte

Outsourcing von Beauftragtenfunktionen

Gewerbe- und Industriebetriebe bedürfen häufig einer Bestellung von Betriebsbeauftragten. Dabei ergeben sich häufig Defizite und Konflikte in Bezug auf die fachliche Anforderung und das Zeitbudget zur Erledigung der Pflichtaufgaben. Hieraus können weitere Haftungsrisiken entstehen. Wir betreuen Unternehmen bei der fallweisen Beurteilung der entsprechenden Notwendigkeit. Darüber hinaus können wir Beauftragte als externe Dienstleistung zur Verfügung stellen. Dabei unterstützen wir unsere Kunden bei der Entscheidung, ob unter Berücksichtigung der betrieblichen Umstände ein komplettes Outsourcing der Beauftragtenfunktion oder eine punktuelle Unterstützung effektiver ist.

Unsere Beauftragten im Bereich Umweltschutz sind auf Basis der aktuellen Rechtsvorschriften ausgebildet und werden regelmäßig eigenverantwortlich weitergebildet. Selbstverständlich sind alle Beauftragtenfunktionen redundant verfügbar, so dass jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner erreichbar ist.

 

Unsere Leistungen:

Für unsere Kunden prüfen wir die Pflichten zur Bestellung von Beauftragten aus verschiedenen Rechtsgebieten und helfen bei der Entscheidung, ob ein komplettes Outsourcing von Beauftragtenfunktionen oder eine punktuelle oder zeitlich begrenzte Unterstützung effizienter ist. Bedarfsweise übernehmen wir die Funktionen als externe beratende Beauftragte durch unsere qualifizierten Mitarbeiter und einem Team aus Ingenieuren, Sachverständigen und Juristen.

Im Bereich Umweltschutz bieten wir primär die Stellung folgender Beauftragten an:

 Weiterhin unterstützen wir Sie gern mit Beauftragten in weiteren Gebieten wie:

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

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Behördliche Umweltinspektionen, behördliche Überwachung

Vorbereitung auf die Behördliche Überwachung von umweltrelevanten Anlagen

Unternehmen werden mehr oder weniger regelmäßig mit einer behördlichen Überwachung konfrontiert. Mit der Umsetzung der europäischen Industrie-Emissionen-Richtlinie (IED) wird die behördliche Überwachung zumindest für sog. IED-Anlagen geregelt und systematisiert. Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines einheitlichen Umweltschutzniveaus und gleichwertige Wettbewerbsbedingungen in Europa durch einen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz. Im Rahmen einer Risikobewertung werden von der Behörde hierzu Inspektionsintervalle von ein bis drei Jahren festgelegt.

Der Schwerpunkt der Umweltinspektionen liegt häufig sowohl in der Überprüfung der Erfüllung der Betreiberpflichten genehmigungsbedürftiger Anlagen als auch in der Einhaltung von Anforderungen aus Rechtsverordnungen und Nebenbestimmungen zu Genehmigungsbescheiden. Zudem ist zu beachten, dass die Veröffentlichungen von BVT-Schlussfolgerungen zur Haupttätigkeit der Anlagen regelmäßig überprüft werden und ggf. eine Aktualisierung der Genehmigung vorgenommen werden muss.

Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Anlagenbetreiber der Vorbereitung der behördlichen Umweltinspektionen besondere Aufmerksamkeit widmen sollten, auch da die Ergebnisse der Überwachung (Inspektionsberichte) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Im Kern konzentrieren sich die IE-Inspektionen auf folgende Fragestellungen:

  • Sind die Nebenbestimmungen/Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden umgesetzt?
  • Ist die Anlage noch in ihrem genehmigten Zustand oder gab es Änderungen?
  • Werden rechtliche Änderungen vom Betrieb verfolgt und umgesetzt?
  • Sind Betreiberpflichten delegiert und ist die betriebliche Organisation angemessen?

Unsere Leistungen:

  • Legal Compliance - Compliance Prüfungen
    Wir unterstützen Sie gern bei der Planung und Durchführung von Compliance-Prüfungen im Vorfeld behördlicher Umwelt-Inspektionen und bei der Prüfung bzw. Einhaltung von Genehmigungsauflagen. Hierzu steht Ihnen ein erfahrenes und kompetentes Team aus Ingenieuren, Sachverständigen und Juristen zur Verfügung. Dabei nehmen wir Rücksicht auf betriebliche Belange und behalten einen verhältnismäßigen Aufwand im Blickfeld.
  • Rechtsquellenauswertungen - CertLex
    Für die Nachverfolgung von rechtlichen Änderungen werden regelmäßig Rechtsquellendienste in Anspruch genommen. Das WEB-basierte System CertLex (www.certlex.de) bietet neben dem individuellen Rechtsquellenservice auch ein Genehmigungsmodul an.
  • Für die Rechtskonformität des Anlagenbetriebs in Bezug auf die Umsetzung von Genehmigungsauflagen bieten wir Ihnen die Unterstützung bei Aufbau und Pflege eines Genehmigungs- und Auflagenkatasters an.
  • Management von Auflagen und Nebenbestimmungen
    Das Genehmigungsmodul von CertLex (www.certlex.de) ermöglicht eine elektronische Verwaltung Ihrer gesamten Behördenkommunikation wie immissionsschutzrechtliche Bescheide, Baugenehmigungen oder wasserrechtlichen Erlaubnissen. Dabei kann eine vollständige Dokumentation der Nebenbestimmungen inklusive Pflichtendelegation, abgestimmt auf Ihre Anlagenkonstellation einfach online erfolgen. So behalten Sie ständig den Überblick, erleichtern Ihren Mitarbeitern die Arbeit und stärken gleichzeitig die Rechtssicherheit im Unternehmen!

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Christoph Franken
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Compliance-Prüfungen

Prüfung der betrieblichen Compliance im Umweltschutz, Energierecht

Compliance bedeutet Einhaltung rechtlicher Anforderungen und damit einen rechtssicheren Betrieb. Ein nicht rechtssicherer Betrieb führt zu Haftungsrisiken, eventuell zu einem Imageverlust, im Einzelfall zu einem Verlust von Zertifikaten (z. B. nach DIN EN ISO 14001, 50001) und damit von Kundenaufträgen. Dies kann im Ergebnis zumindest den wirtschaftlichen Erfolg gefährden. Unter Umständen kann der Entzug der gesamten Betriebsgenehmigung drohen.

Für die verantwortlichen Personen im Unternehmen stellt sich somit die Frage, wie man derartigen Risiken begegnet. Es kommt dabei auf das Zusammenspiel verschiedener Prozesse, wie z. B. Risikobewertung, Betriebsorganisation, Pflichtenübertragung, Auswertung rechtlicher Änderungen und regelmäßige Überprüfung der Compliance im Unternehmen an. Vor allem Unternehmen, die sich regelmäßigen Zertifizierungsaudits oder behördlichen Überwachungen stellen müssen, sind an dieser Stelle angesprochen.

Wir bieten Ihnen hierzu die Durchführung von Compliance-Prüfungen in Ihrem Unternehmen zu allen maßgeblichen Rechtsgebieten im Umweltrecht, Energierecht, Arbeitsschutzrecht und Datenschutzrecht an.

Die Compliance-Prüfungen werden individuell auf die Bedürfnisse des Kunden (Größe, Organisationsform, Tätigkeiten, relevante Rechtsbereiche) zugeschnitten. Wir stellen hierzu ein entsprechendes Auditorenteam aus Ingenieuren, Sachverständigen und Juristen zusammen, führen die Prüfung gemäß vereinbartem Auditplan durch und erstellen im Abschluss einen Bericht mit einem Maßnahmenplan zu konkretem Handlungsbedarf und Empfehlungen. Sehr gern unterstützen wir auch bei der Erstellung betrieblicher Checklisten und der Bearbeitung des erkannten Handlungsbedarfs.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Stephan Schäfer
Telefon: +49 (0)561 96996-267
E-Mail: schaefer(at)bfu-ag.de

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Vanessa Thiede
Telefon: +49 (0)345 686977-28
E-Mail: thiede(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
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Wetzlar

Stefan Bender
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Hans-Tobias Brenne
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Benjamin Harms
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Genehmigungs- und Auflagenmanagement

In der Regel ist für jede Neuerrichtung, Erweiterung oder (wesentliche) Änderung einer Anlage eine behördliche Genehmigung bzw. Anzeige erforderlich. D. h. einerseits ist für die jeweiligen Vorhaben die Erstellung von zum Teil sehr umfangreichen Genehmigungsanträgen erforderlich, anderseits sammelt sich im Laufe der Betriebszeit häufig eine größere Anzahl von behördlichen Bescheiden an, bei denen die Einhaltung der einzelnen Auflagen vom Betreiber einer Anlage sichergestellt werden muss. Hier den Überblick zu behalten, welche Auflagen bereits erfüllt sind, welche Auflagen ggf. aufgrund von Betriebs- oder Rechtsänderungen obsolet sind oder welche Auflagen einmalig oder wiederkehrend relevant sind, stellt die Betriebsmitarbeiter nicht selten vor große Herausforderungen.

Sinnvoll ist hier der Aufbau einer vollständigen Dokumentation zu Genehmigungsbescheiden (Genehmigungskataster) und zu Auflagen- und Nebenbestimmungen (Auflagenkataster). Darüber hinaus sind Verantwortlichkeiten festzulegen und die Bearbeitung der Auflagen und Nebenbestimmungen zu überwachen.

Gern stehen wir Ihnen bei dieser Aufgabe zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Genehmigungs- und Auflagenkatasters und prüfen gemeinsam, welche Auflagen noch nicht erfüllt sind / wiederkehrend erfüllt werden müssen. Dabei können wir bereits vorhandene betriebliche Werkzeuge nutzen, oder wir unterstützen Sie im Rahmen unseres Genehmigungsmoduls von CertLex (www.certlex.de). Im Ergebnis erhalten Sie ein System, das Ihnen die planmäßige Umsetzung aller Auflagen/Nebenbestimmungen erlaubt und dabei die Einhaltung bzw. ständige Kontrolle gewährleistet.

In Fällen, in denen die Genehmigungssituation unklar ist, kann auch die Erstellung einer sogenannten „Bereinigungsgenehmigung“ sinnvoll sein. Hierbei stimmen wir für Sie in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde den Antragsgegenstand ab, so dass einerseits die Genehmigungsdokumentation weitgehend verschlankt, andererseits aber der Bestandsschutz der Anlage / des Betriebes möglichst unberührt bleibt.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

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Manuel Kurz
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Stefan Hüsemann
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Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
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Vanessa Thiede
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Rechtskonforme Projektplanung - Prüfung von Projekten

Anforderungen aus dem Umwelt-/Energierecht bereits bei der Projektplanung prüfen

Bereits bei der Planung von Investitionsprojekten ist die Sicherstellung der Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen entscheidend, um spätere Umplanungen und den diesbezüglichen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden. Beispiele hierfür sind technische Fragen im Zusammenhang mit Stoffeinsätzen (z. B. Rückhaltevolumen für wassergefährdende Stoffe oder Löschwasser, explosionsgeschützte Ausführungen, Lüftungs-/Abreinigungskonzepte, Getrenntlagerung), die ggf. auch eine Substitutionsprüfung sinnvoll machen. Auch sind verschiedene Lösungskonzepte bei der Wahl des Anlagenstandorts, der Abluft-/Abwasserreinigung oder der Abluftableitung denkbar. Insbesondere bei genehmigungs- oder erlaubnisbedürftigen Anlagen, Tätigkeiten oder Stoffeinleitungen steht die Frage der späteren Genehmigungsfähigkeit im Vordergrund.

Vorteile einer frühzeitigen Prüfung von Projekten sind auf der Kostenseite, aber insbesondere auch auf der Zeitschiene zu sehen. Daher ist es sinnvoll, Beratungsleistungen nicht erst bei der Umsetzung oder Genehmigungsplanung von Projekten hinzuzuziehen, sondern bereits bei der Projektentwicklung, Projektplanung bzw. Genehmigungsplanung.

Unsere Leistungen:

Wir führen die rechtlichen Bewertungen von Projektplanungen (Prüfung von Projekten) durch. Durch frühzeitige Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen konnten für unsere Kunden bislang z. B. folgende Ergebnisse erreicht werden:

  • Herausfallen aus dem Anwendungsbereich der Lösemittelverordnung durch Stoffsubstitution
  • Herausfallen aus der Genehmigungsbedürftigkeit durch korrekte Anlagenabgrenzung
  • Eruierung von Fördermöglichkeiten von Projekten
  • Erreichung von Energieeinsparungen, CO2-Einsparungen durch Effizienzmaßnahmen
  • Geringere Schornsteinhöhen oder Verzicht auf Immissionsgutachten durch Emissionsreduzierung
  • Verzicht auf Abluftreinigung durch Umsetzung von Reduzierungsplänen

Gern bewerten wir auch Ihre aktuellen Projekte hinsichtlich rechtlicher Rahmenbedingungen und erarbeiten Vorschläge für alternative Verfahren oder Effizienzmaßnahmen.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Christoph Franken
Telefon: +49 (0)561 96996-34
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Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Benjamin Harms
Telefon: +49 (0)561 96996-25
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Stefan Hüsemann
Telefon: +49 (0)561 96996-24
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Andreas Baumgart
Telefon: +49 (0)561 96996-44
E-Mail: baumgart(at)bfu-ag.de

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Halle

Marco Kühn
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Hamburg

Dr. Antonia Goldner
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Weinstadt

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Wetzlar

Stefan Bender
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Berichtspflichten

Berichtspflichten im Umweltschutz fristgerecht und rechtssicher bearbeiten

Aufgrund verschiedener nationaler und europäischer Vorgaben sehen sich Anlagenbetreiber mittlerweile mit einer Vielzahl wiederkehrender Berichtspflichten konfrontiert. Einzelne Berichtspflichten wie die Emissionserklärung sind Ihnen sicherlich bekannt.

Die Bedeutung der Thematik wird dadurch unterstrichen, dass Berichtsinhalte nach dem Umwelt-Informationsgesetz interessierten Kreisen zur Verfügung stehen oder im Einzelfall sogar Rechtsverstöße offenlegen können. Zudem kann eine nicht fristgerechte Abgabe von Berichten auch zur Ordnungswidrigkeit führen.

 

Berichtspflicht

 

Fristen

  • Jährliche Mitteilung zum Betrieb nach § 22 ZuV 2020 bei der DEHSt für Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen.

 

31.01.

  • Jährliche Abgabe des verifizierten Emissionsberichts bei der DEHSt für Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen.

 

31.03.

  • Jährlicher Bericht gemäß E-PRTR-Verordnung für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen über deren Emissionen (bundeseinheitlich digital über das Programm BUBE-online).

 

31.05.

  • Jährlicher GFA-Bericht nach 13. BImSchV (bzw. 17. BImSchV für Abfall(mit)verbrennende Anlagen) über deren Emissionen (bundeseinheitlich digital über das Programm BUBE-online).

 

31.05.

  • Emissionserklärung für genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß 11. BImSchV im Abstand von 4 Jahren (bundeseinheitlich digital über das Programm BUBE-online).

 

31.05. (alle 4 Jahre)

  • Jährliche Lösemittelbilanzen für Anlagen nach der 31. BImSchV zur Einhaltung der Anforderungen aus der Lösemittelverordnung (zu Lösemittelverbräuchen, allgemeinen Anforderungen, Reduzierungspläne) ggf. auf Anordnung der Behörde durch einen Sachverständigen.

 

jährlich, bei Anlass, nach behördlicher Vorgabe

  • Turnusmäßige Vorlage eines Verbesserungsberichtes bei der DEHSt für Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen hinsichtlich der kontinuierlichen Überprüfung der Überwachungsmethoden.

 

30.06.

  • Jährlicher Bericht nach § 31 BImSchG insbesondere für IE-Anlagen (Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung und sonstiger Daten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Abs. 1, Nr. 1 BImSchG zu überprüfen).

 

jährlich, bei Anlass, nach behördlicher Vorgabe

  • Jährlicher Bericht gem. § 7 IZÜV für Inhaber einer Erlaubnis oder einer Genehmigung nach IZÜV (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung) zu Ergebnissen der Emissionsüberwachung.

 

jährlich, bei Anlass, nach behördlicher Vorgabe

  • Regelmäßige Vorlage einer Umwelterklärung nach EMAS.

 

alle 3 Jahre, jährliche Aktualisierung

Unsere Leistungen:

Die BfU AG übernimmt regelmäßig beratende Tätigkeiten und die Bearbeitung von Berichten. Dabei eruieren wir die für Sie relevanten Berichtspflichten sowie deren Umsetzung. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung und fristgerechten Abgabe der jeweiligen Berichte und bei dem Dialog mit der Behörde.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Christoph Franken
Telefon: +49 (0)561 96996-34
E-Mail: franken(at)bfu-ag.de

Manuel Kurz
Telefon: +49 (0)561 96996-17
E-Mail: kurz(at)bfu-ag.de

Benjamin Harms
Telefon: +49 (0)561 96996-25
E-Mail: harms(at)bfu-ag.de

Tobias Porkristl
Telefon: +49 (0)561 96996-15
E-Mail: porkristl(at)bfu-ag.de

Stefan Hüsemann
Telefon: +49 (0)561 96996-24
E-Mail: huesemann(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Vanessa Thiede
Telefon: +49 (0)345 686977-28
E-Mail: thiede(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Benjamin Harms
Telefon: +49 (0)561 96996-25
E-Mail: harms(at)bfu-ag.de

Environmental Due Diligence

Rechtssicherheit und Risikominimierung durch umweltbezogene Due Diligence

Während die klassische Due Diligence bei Unternehmenszusammenschlüssen bereits seit Jahren zum Standard gehört, werden Umweltrisiken oftmals nur unzureichend betrachtet. Dabei liegen häufig erhebliche Risiken im umweltbezogenen Tätigkeitsfeld, die im Zweifelsfall einen Entzug der Betriebserlaubnis zur Folge haben können.

Eine Environmental Due Diligence hat das Ziel, diese Risiken im Vorfeld einer Transaktion systematisch zu analysieren und zu bewerten. Individuell wird dabei ein Unternehmen durch unabhängige Experten in u.a. folgenden Bereichen untersucht:

  • Immissionsschutzrechtliche Anforderung (z.B. gesetzliche Emissionsgrenzwerte, etc.)
  • Genehmigungsrechtliche Situation (z.B. behördliche Auflagen, etc.)
  • Energierechtliche Anforderungen (z.B. Emissionshandelspflicht, etc.)
  • Wasserrechtliche Erfordernisse (z.B. Abwasserbehandlung, etc.)
  • Bodenschutz und Abfallmanagement (z.B. Altlasten, etc.)
  • Gefahrstoffmanagement und Chemikalienrecht (z.B. Entsorgungsnachweise, etc.)
  • Arbeitsschutzanforderungen (z.B. Explosionsschutz, etc.)

Auf allen Gebieten verfügt die BfU AG über hochqualifizierte Experten, die interdisziplinär zusammenarbeiten und mit langjähriger Erfahrung den Prozess der Environmental Due Diligence für Sie leiten oder unterstützen. Der Umfang richtet sich dabei nach Ihren individuellen Erfordernissen und umfasst in der Regel folgende Phasen:

Gerne stehen Ihnen unsere Ingenieure, Juristen sowie Natur- und Wirtschaftswissenschaftler unterstützend zur Seite, um für Sie mögliche Risiken zu identifizieren und einen Beitrag zur Rechtssicherheit zu leisten.

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Kassel

Stephan Schäfer
Telefon: +49 (0)561 96996-267
E-Mail: schaefer(at)bfu-ag.de

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Stefan Hüsemann
Telefon: +49 (0)561 96996-24
E-Mail: huesemann(at)bfu-ag.de

Aschaffenburg

Klaus Reibenspiess
Telefon: +49 (0)6021 582254-2
E-Mail: reibenspiess(at)bfu-ag.de

Halle

Marco Kühn
Telefon: +49 (0)345 686977-14
E-Mail: kuehn(at)bfu-ag.de

Vanessa Thiede
Telefon: +49 (0)345 686977-28
E-Mail: Thiede(at)bfu-ag.de

Hamburg

Dr. Antonia Goldner
Telefon: +49 (0)40 30238698-3
E-Mail: goldner(at)bfu-ag.de

Weinstadt

Hans-Ulrich Terme
Telefon: +49 (0)561 96996-14
E-Mail: terme(at)bfu-ag.de

Wetzlar

Stefan Bender
Telefon: +49 (0)6441 96305-12
E-Mail: bender(at)bfu-ag.de

Hans-Tobias Brenne
Telefon: +49 (0)6441 96305-13
E-Mail: brenne(at)bfu-ag.de

Wuppertal

Benjamin Harms
Telefon: +49 (0)561 96996-25
E-Mail: harms(at)bfu-ag.de

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Telefon: +49 (0)561 96996-0