Leistungen

Compliance

Haftungsrisiken begegnen - rechtsichere Betriebsorganisation und Legal-Compliance

Das Thema Rechtssicherheit gewinnt für Unternehmen auch im Umweltschutz zunehmend an Bedeutung. Ursächlich hierfür sind Haftungsrisiken, ein zunehmendes öffentliches Interesse an Umwelt- und Nachbarschaftsthemen, die durch die EU initiierte stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren, der mögliche Zugang interessierter Kreise zu Informationen (Umwelt-Informationsgesetz), die wirtschaftliche Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung von Zertifikaten (DIN EN ISO 14001, 50001 usw.) und im schlimmsten Fall die Gefahr der Betriebsuntersagung durch Überwachungsbehörden.

Eine rechtssichere Betriebsorganisation durch Pflichtenübertragung und betriebliche Beauftragte, die nachhaltige Umsetzung bestehender und neuer rechtlicher Anforderungen (z. B. auch Berichtspflichten) und die Umsetzung von Auflagen und Nebenbestimmungen aus Betriebsgenehmigung (Baugenehmigungen, BImSchG-Genehmigungen, wasserrechtliche Erlaubnisse usw.) können die betrieblichen Risiken deutlich minimieren.

Unsere Leistungen:

Zu unseren kompetenten Leistungen gehört insbesondere die Unterstützung bei der rechtssicheren Betriebsorganisation, die Stellung externer betrieblicher Beauftragter, die Unterstützung bei behördlichen Umweltinspektionen, der Aufbau eines Genehmigungs- und Auflagenmanagements, die Prüfung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen durch Compliance-Prüfungen, die Prüfung neuer Projekte auf Rechtskonformität und Genehmigungsfähigkeit und die Unterstützung bei betrieblichen Berichtspflichten.

Umweltschutz

Betriebliche Umweltschutzaufgaben und Genehmigungspflichten

Der betriebliche Umweltschutz stellt das Unternehmen vor die Herausforderung aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete (z. B. Immissionsschutzrecht, Chemikalien- und Gefahrstoffrecht, Abfallrecht) die jeweiligen Anforderungen abzuleiten und in der betrieblichen Praxis effizient umzusetzen. Mit dem Ziel eines umwelt- und rechtskonformen Betriebs gilt dies für bestehende Produktion- oder Lageranlagen genauso wie für geplante Projekte. Selbst Großunternehmen verfügen hierzu häufig nicht über alle fachlichen und zeitlichen Ressourcen.

Eine umwelt-/rechtskonforme Umsetzung des betrieblichen Umweltschutzes rechtssicherer Betrieb dieser Anlagen kann nur sichergestellt werden, wenn alle rechtlichen Anforderungen bekannt und die betriebliche Umsetzung organisiert sowie regelmäßig überprüft wird.

Das deutsche Umweltrecht bezieht sich, anders als das Baurecht (Gebäude, bauliche Einrichtungen), im Allgemeinen auf Anlagen. Anlagen können insbesondere ganze Betriebsstätten, technische Einrichtungen oder auch Grundstücke sein auf denen Stoffe gelagert werden. Bekannt sind auch die Begriffe BImSchG-Anlage (Genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) oder Störfall-Anlage (nach der 12. BImSchV).

Aber auch Lageranlagen (z. B. für Gefahrstoffe, Pyrotechnik) oder sog. AwSV-Anlagen (Anlagen zur Lagerung oder zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) gehören zu den umweltrelevanten Anlagen. Daher ist es für den verantwortlichen Betreiber solcher Anlagen entscheidend, seine Anlagen und die dazugehörigen rechtlichen Anforderungen zu kennen.

Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen spielt die korrekte Abgrenzung solcher Anlagen (Anlagenabgrenzung) eine noch stärkere Rolle, zumal regelmäßig nur bestimmte Produktionsanlagen dieser Genehmigungsbedürftigkeit und damit besonderer immissionsschutzrechtlicher Anforderungen unterliegen und die Änderung dieser Anlagen nach der ersten Neugenehmigung (§ 4 BImSchG) wiederum eine Genehmigungs- oder Anzeigebedürftigkeit (§ 15 BImSchG, § 16 BImSchG) nach sich zieht (Änderungsgenehmigungsbedürftigkeit).

Unsere Leistungen:

Wir unterstützen Unternehmen hinsichtlich Ihrer rechtlichen Anforderungen, prüfen neue Projekte, informieren über rechtliche Anforderungen, unterstützen bei der betrieblichen Organisation von Umweltpflichten und begleiten Sie bei der Behördenkommunikation und bei umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren inkl. Scopingverfahren/-termin und Öffentlichkeitsbeteiligung (Erörterungstermin).

Der optimale Einsatz von Energie und die damit verbundenen finanziellen Einsparmöglichkeiten haben bei den meisten Industriebetrieben zurzeit höchste Priorität. Auch mittel- und langfristig werden Energiepreise vor dem Hintergrund endlicher Ressourcen steigen. Somit ist die Optimierung des Energieeinsatzes ein dauerhaftes Unternehmensziel. Auch auf Seite des Gesetzgebers finden seit einigen Jahren die Energiethemen zunehmende Beachtung. Auch dies hat für die Industrie- und Gewerbebetriebe sowohl finanzielle als auch organisatorische Auswirkungen. 

Unsere Beratungsleistungen haben sich diesem Bedarf angepasst. So können wir für unsere Kunden individuelle Strategien und Möglichkeiten entwickeln, um Kosteneinsparungen zu realisieren und einen wertvollen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.

In den europäischen Ländern mit hohem Lohnniveau und zunehmendem Fachkräftemangel wird für Gewerbe- und Industriebetriebe ein nachhaltiger Arbeits- und Gesundheitsschutz unabdingbar. Wir bieten unseren Kunden eine Konzeptbetreuung, die einen rechtssicheren und transparenten Arbeits- und Gesundheitsschutz beinhaltet.

Unsere Betreuung zeichnet sich durch Systematik und Kompetenz aus. Unsere Sicherheitsingenieure werden durch unsere Juristen unterstützt. Dies führt zu einer Kombination von hohem sicherheitstechnischen Sachverstand mit juristisch fundierten Kenntnissen. Wir wollen mit dieser Vorgehensweise eine spürbare Entlastung für unsere Kundenunternehmen schaffen.

Betriebliche Nachhaltigkeit wird für den Unternehmenserfolg zunehmend wichtiger. Nicht nur gesetzliche Anforderungen sondern insbesondere Kundenanforderungen erhöhen den Druck. Wir unterstützen in allen Belangen: Ob Nachhaltigkeitsmanagement, Nachhaltigkeitsberichte, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, C02-Bilanzen oder Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - Unsere Experten sind für Sie da.

Die Europäische Kommission erarbeitete im April 2021 einen Richtlinienentwurf über die Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSRD – Corporate-Sustainability-Reporting-Directive), welcher auch die Änderung der 2014 verabschiedeten NFRD (Non-Financial-Reporting-Directive) enthält. Die neue Richtlinie CSRD weitet den Kreis der Unternehmen mit einer Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Nachhaltigkeitsberichts massiv aus.

Die BfU AG mit ihren interdisziplinären Teams unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen der CSRD. Die BfU AG prüft die Betroffenheit durch die CSRD, bietet eine Einordnung der etabliertesten und aktuellsten Standards zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, begleitet den Datenerhebungs-/ und Datenauswertungsprozess und erstellt den Nachhaltigkeitsbericht in einem individuell für Sie zugeschnittenem Umfang.

Aktuell herrscht durch die Verabschiedung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern Handlungsdruck. Vom einfachen Meldekanal bis zum Full-Service-Outsourcing bieten wir Lösungen nach Ihren Bedürfnissen an.

Mit kundengerechten Problemlösungen schafft die BfU AG für Unternehmen die nötigen Freiräume, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir bringen hohe rechtliche und technische Anforderungen in Einklang mit zielgerichteter, ökonomisch vertretbarer Beratungsleistung.

 

Sichere und gute Produkte sind Voraussetzung für den Erfolg jedes Wirtschaftsunternehmens. Um dies zu unterstützen, unterhalten die meisten Unternehmen Qualitätsmanagementsysteme, die gleichmäßig gute und sichere Produkte in der Produktion gewährleisten. Darüber hinaus gibt es für viele Produkte weitergehende, konkrete rechtliche Anforderungen zum Thema Sicherheit bei der Verwendung oder der Sicherheit bei der im Produkt eingesetzten Chemie.

Dieses Aufgabengebiet wächst in den letzten Jahren, weil insbesondere auf europäischer Ebene Rechtsverordnungen erlassen werden, die spezielle Produktanforderungen formulieren.

Für die Nutzung eines Produktes oder Systems im wehrtechnischen Bereich wird in vielen Fällen eine Umweltverträglichkeitsanalyse (UVA) vorausgesetzt.


In der UVA wird dargestellt und bewertet, welche Umweltbelastungen bei der Entwicklung, Nutzung und Entsorgung eines Produktes zu erwarten sind. Diese Analyse soll dazu beitragen, dass Umweltbelastungen reduziert werden können.

Der Schutz personenbezogener Daten rückt zunehmend in den Blickpunkt von Compliance-Anforderungen für Unternehmen aus allen Branchen.

Im Rahmen datenschutzrechtlicher Anforderungen ist ein Unternehmen, das personenbezogene Daten „verarbeitet“, dazu verpflichtet, sowohl durch organisatorische als auch durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Missbrauch dieser Daten nicht stattfinden kann.

Wir unterstützen Sie gerne bei der juristisch-technischen Abgrenzung des Handlungsbedarfs, der für Ihr Unternehmen besteht.

Brandschutz

Sicherheit im Betrieb

Schutzziele des Brandschutzes:

  • Entstehung von Bränden verhindern und die Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzen,
  • Brände möglichst schon bei der Entstehung erkennen und bekämpfen sowie
  • Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte abwenden

Jedes Unternehmen hat ein Managementsystem, jedoch muss unterschieden werden, ob es sich hierbei um ein zertifizierungsfähiges Managementsystem handelt oder um einzelne individuelle Vorgaben der Leitung. Betreibt ein Unternehmen mehrere zertifizierungsfähige Managementsysteme bietet sich eine Integration an, um Synergien entsprechend zu nutzen.

Durch die Einführung der sogenannten High-Level-Structure in den etablierten zertifizierungsfähigen Managementsystemen ist diese Integration nochmals vereinfacht worden. Qualitäts- und Umweltmanagement gehen hier voran. Arbeits- und Gesundheitsschutz aber auch IT-Sicherheit und alle anderen Normen zu dem Managementsystem werden folgen.

Durch die Integration lassen sich bei den dokumentierten Informationen als auch in den zeitlichen Aufwendungen für die Auditierung Synergien erzielen. Auch können individuelle Anforderungen aus speziellen Betriebserfordernissen oder Stakeholdern entsprechend effizient ein- und umgesetzt werden.

Managementsysteme

Wir beraten Sie bei der Einführung und Aufrechterhaltung folgender Systeme:

  • Integrierte Managementsysteme (Qualität – Umwelt – Energie – Arbeitsschutz)
  • Qualitätsmanagement nach ISO 9001
  • Qualitätsmanagement nach ISO/TS 16949
  • EG Öko-Audit-Verordnung (EMAS)
  • Umweltmanagement nach ISO 14001
  • Energiemanagement nach ISO 50001
  • Arbeitssicherheitsmanagementsystem gem. OHSAS 18001
  • Risk Management bzw. Sicherheitsmanagementsysteme

Prüfungen durch Sachverständige und Leistungen der Umweltgutachter gehören seit langem zu unserem Kerngeschäft. Aufgrund der vielen Prüfaufgaben und Gutachterleistungen bei unseren Kunden hat sich so ein eigenständiger Geschäftsbereich entwickelt. Die unten aufgeführten Zulassungen sind somit ein Spiegelbild der von unseren Kunden häufig angefragten Leistungen auf diesem Gebiet. Nicht zuletzt dokumentieren diese Zulassungen, die meist nach einer staatlich anerkannten Prüfung erfolgt sind, die hohe Qualität unserer langjährigen Mitarbeiter.

Umweltgutachter

Begutachtung von rechtlichen Anforderungen durch Umweltgutachter/-innen

Verschiedene Gesetze und Verordnungen sehen vor, dass bestimmte Prüfaufgaben nur durch zugelassene Umweltgutachter oder Umweltgutachterinnen durchgeführt werden dürfen. Dabei haben sich die Tätigkeitsbereiche in den vergangenen Jahren stark erweitert.

Umweltgutachter/Umweltgutachterinnen und Umweltgutachterorganisationen bedürfen nach dem Umweltauditgesetz (UAG) einer speziellen Zulassung durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU). Nach dem Zulassungsregister bzw. der Datenbank der DAU (Zulassungsregister) sind in Deutschland lediglich ca. 250 Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen zugelassen, die jeweils über andere Branchenzulassungen gemäß NACE-Code verfügen.

Der Betrieb von zahlreichen Maschinen und Anlagen erfordert häufig die Bestellung von Betriebsbeauftragten. Betroffen sind hiervon z.B. Betreiber von Laseranlagen zur Materialbearbeitung oder Industriebetriebe mit hoher Brandgefährdung.

Dabei ergeben sich häufig Defizite und Konflikte in Bezug auf die fachliche Anforderung und Ausbildung sowie die zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen. Hieraus können sich, insbesondere bei Nichtbestellung von gesetzlich geforderten Beauftragten, Haftungsrisiken ergeben.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Identifikation von geforderten Beauftragten und helfen bei der Entscheidung, ob ein komplettes Outsourcing der Beauftragtenfunktion oder eine punktuelle oder zeitlich begrenzte Unterstützung effektiver ist.

Unsere Beauftragten im Bereich Umweltschutz und Arbeitsschutz sind auf Basis der gültigen Rechtsvorschriften ausgebildet und werden regelmäßig weitergebildet.

Lärm ist ein Arbeitsschutzthema und auch ein Nachbarschaftsthema. Betriebliches Wachstum oder das Heranrücken von Wohnbebauung oder Naturschutz kann dabei zu weitreichenden Problemen führen oder auch den gesamten Standort gefährden. Zumindest sind im Rahmen von baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Aussagen zum Anlagenlärm bzw. Lärmgutachten erforderlich.

Mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde eine bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geschaffen, welche auf den Inhalten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) basiert. Die AwSV wurde am 18.04.2017 veröffentlicht und trat am 01.08.2017 in Kraft, wodurch seitdem die bisherigen landesrechtlichen Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen außer Kraft getreten sind. Durch die Einführung der AwSV wurden die Anforderungen aus den länderspezifischen Verordnungen teilweise konkretisiert, aber auch inhaltlich ergänzt, z.B. durch die Regelung von Anforderungen an Anlagen im landwirtschaftlichen Bereich.

Die AwSV umfasst neben der geregelten Einstufung von Stoffen und Gemischen in die verschiedenen Wassergefährdungsklassen auch die technischen Anforderungen für Anlagen sowie die Pflichten der Anlagenbetreiber. Außerdem wird in der AwSV die Anerkennung von Sachverständigenorganisationen und die Zertifizierung von Fachbetrieben geregelt. Grundsätzlich richtet sich die AwSV insbesondere an Unternehmen, welche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben, wie z.B. Anlagen zum Lagern, Behandeln oder Abfüllen von wassergefährdenden Stoffen. Die AwSV betrifft jedoch nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen, z.B. Betreiber einer Heizölverbrauchanlage. Darüber hinaus stellt die fachgerechte Planung einer Anlage gemäß AwSV eine essenzielle Grundlage für den danach folgenden rechtskonformen Betrieb dar.

Unsere anerkannten Sachverständigen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stehen Ihnen in jeglichen Fragen zur Umsetzung der Anforderungen der AwSV zur Verfügung und unterstützen Sie jederzeit gerne.

Eine effiziente und zielorientierte Auswertung von Rechtsquellen stellt Unternehmen vor eine große Herausforderung. Mit CertLex können Sie dieser Herausforderung ressourcenschonend begegnen. CertLex bietet einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit und ermöglicht die Erfüllung von Managementsystemanforderungen, wie z. B. nach EMAS, BS OHSAS 18001, DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 50001.

Leistungsverzeichnis Umweltschutz

Ein umfassendes Verzeichnis unserer Leistungen im Bereich Umweltschutz finden Sie hier

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Telefon: +49 (0)561 96996-0