EU-Gebäuderichtlinie: Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)
Mit der Einführung der Richtlinie (EU) 2024/1275 vom 24.04.2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird die Richtlinie 2010/31/EU novelliert und an die Klimaschutzziele der EU angepasst. 75 % der Gebäude in der EU sind immer noch energieineffizient, verursachen 40 % des Endenergieverbrauchs der EU und 36 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat die EU-Kommission die Strategie "Eine Renovierungswelle für Europa" vorgestellt. Die umfassende Überarbeitung der bereits 2018 novellierten EPBD hat die Kommission im Rahmen des Legislativpakets „Fit for 55“ angestoßen. Das Ziel ist es den Gebäudebestand bis 2050 in einen energieeffizienten und dekarbonisierten Zustand zu überführen, wobei der Standard Niedriegstenergiegebäude durch Nullemissionsgebäude abgelöst wird. Die neuen Regelungen enthalten eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und die Renovierung des Gebäudebestands in den Mitgliedstaaten voranzubringen. Im Mittelpunkt stehen dabei Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz. Jeder Mitgliedstaat erstellt einen nationalen Gebäuderenovierungsplan, um sowohl öffentliche als auch private Gebäude umzurüsten. Es werden Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz für Nichtwohngebäude und Pfade für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestands festgehalten (§9 EPBD). Die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz müssen mindestens gewährleisten, dass alle Nichtwohngebäude:
- ab 2030 unterhalb des Schwellenwerts von 16 % liegen und
- ab 2033 unterhalb des Schwellenwerts von 26 % liegen.
Die Einhaltung der Schwellenwerte der einzelnen Nichtwohngebäude wird anhand von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz oder gegebenenfalls mit anderen verfügbaren Mitteln überprüft. (Art. 9 EPBD). Methoden zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz und Mindestanforderungen werden festgelegt.
Die Richtlinie muss innerhalb der festgesetzten Frist (in der Regel innerhalb von zwei Jahren) in nationales Recht umgesetzt werden. In einigen Fällen sind separat erwähnte Ausnahmen möglich.
Was bedeutet das für Sie?
Diese neuen Anforderungen bringen zahlreiche Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich. Als Gebäudeeigentümer oder -betreiber können Sie bereits jetzt beginnen, sich vorzubereiten. Insbesondere können Sie:
Energieaudits durchführen: Lassen Sie den aktuellen Energiezustand Ihrer Gebäude überprüfen und identifizieren Sie notwendige Verbesserungsmaßnahmen.
Renovierungspläne erstellen: Entwickeln Sie einen langfristigen Plan, um die Energieeffizienz Ihrer Gebäude zu steigern und die neuen Standards zu erfüllen.
Fördermöglichkeiten nutzen: Informieren Sie sich über staatliche Förderprogramme und finanzielle Unterstützung, die Ihnen bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen helfen können.
Beratung in Anspruch nehmen: Als Experten im Bereich Umweltberatung stehen wir Ihnen zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Analyse, Planung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, um Ihre Gebäude fit für die Zukunft zu machen.
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung, um gemeinsam die nächsten Schritte zu besprechen.
Benjamin Harms
- Teamleiter -
Telefon: 0049 561 96996-25