Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)
Zum 26.11.2019 trat nun die im Juli vom Bundestag beschlossene Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft.
Das EDL-G dient der Erreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass alle Unternehmen, die kein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen sind (sog. „Nicht-KMU“) ein Energieaudit durchführen.