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Rechtssichere Markteinführung von Produkten – E-Scooter

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschlossen. Der Bundesrat wird sich mit der Verordnung voraussichtlich am 17.05.2019 befassen. Die Zustimmung gilt als sicher, sodass die Verordnung voraussichtlich noch in diesem Frühjahr in Kraft treten wird.

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Pflicht für Wiederholung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 beachten

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtete in der Vergangenheit alle Unternehmen, die von der Europäischen Kommission nicht als Kleines oder mittleres Unternehmen (sogenannte „Nicht-KMU“) eingeordnet werden, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen. Der Begriff des Nicht-KMU ist durch Verweis auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission gesetzlich definiert. Danach liegt die Bemessungsgrenze zu einem Nicht-KMU bei einer Überschreitung der folgenden Bemessungswerte:

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Antragsstellung auf kostenlose Zuteilung in der 4. Handelsperiode

Am 28.02.2019 wurde die neue Zuteilungsverordnung für die 4. Handelsperiode (2021-2030) erlassen. Betreiber von stationären Anlagen, die Tätigkeiten gemäß Anhang 1 Teil 2 des TEHG ausführen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten.

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