Registrierungspflicht des neuen Verpackungsgesetzes
Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Das VerpackG legt Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung von Verpackungen fest. Dabei steht die Registrierungspflicht von Verpackung im Mittelpunkt.