Antragsstellung auf kostenlose Zuteilung in der 4. Handelsperiode
Am 28.02.2019 wurde die neue Zuteilungsverordnung für die 4. Handelsperiode (2021-2030) erlassen. Betreiber von stationären Anlagen, die Tätigkeiten gemäß Anhang 1 Teil 2 des TEHG ausführen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten.