Die Auswirkungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) auf landwirtschaftliche Betriebe
Durch die seit 2017 vorliegenden bundeseinheitlichen Regelungen (Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Anlagenverordnung (AwSV) wird eine einheitliche Grundlage für den Bau und den Betrieb von Anlagen zum Lagern von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft (JGS-Anlagen) geschaffen. Damit entfallen sämtliche Einzelregelungen, die bisher für diesen Bereich in den Bundesländern galten.