Vermeidung von Carbon-Leakage im BEHG – Unternehmen bestimmter Branchen sollen finanziell entlastet werden
Zeitgleich mit der Änderung des BEHG Ende 2020 und der damit einhergehenden Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems sowie einer CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe (vorerst der Sektoren Wärme und Verkehr), hatte die Bundesregierung bereits am 23. September 2020 ein Eckpunktepapier beschlossen. Maßgebliches Ziel des Eckpunktepapiers und der darauf begründeten BEVC ist die finanzielle Entlastung betroffener Unternehmen bestimmter Branchen, um deren Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten und das Carbon-Leakage Risiko zu minimieren. Im Zuge dessen soll den von der CO2-Bepreisung betroffenen Unternehmen eine finanzielle Entlastung gewährt werden, die jedoch als Gegenleistung zu einem Großteil in klimafreundliche Projekte investiert werden muss.