Unser News  Bereich ermöglicht Ihnen über neue Regelungen, Gesetze sowie innerbetriebliche Veränderungen informiert zu bleiben.

Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Verlängerung der Geltungsdauer, Pflicht zur Erstellung eines betrieblichen Hygienekonzepts, Änderungen bei den Arbeitgeberpflichten zur Bereitstellung von Schutzmasken

Am 27.01.2021 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 21.01.2021 in Kraft getreten. Ursprünglich war diese Verordnung, die insbesondere arbeitsschutzrechtliche Pflichten für Arbeitgeber regelt, bis zum 15. März 2021 befristet.

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Geplante Novellierung der TA Luft – Was sind die wesentlichen Änderungen?

Am 16.12.2020 wurde der aktuelle Entwurf der TA Luft 2021 durch das Bundeskabinett beschlossen. Im Folgenden bedarf es der Zustimmung des Bundesrates. Ein endgültiger Beschluss der neuen TA Luft wird bereits für März 2021 erwartet. Vor diesem Hintergrund möchten wir über maßgebliche geplante Neuerungen informieren.

Die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist ein Regelwerk zum BImSchG mit dem Ziel, Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen zu minimieren, um den Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft sowie ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt​ zu gewährleisten.

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Neue Meldepflichten für Hersteller und Importeure von Erzeugnissen - SCIP-Datenbank

Mit der Änderung des Chemikaliengesetz (ChemG) wurden für Lieferanten (z.B. Hersteller und Importeure) von Erzeugnissen umfassende neue Meldepflichten eingeführt.

Betroffen sind insbesondere in der EU ansässige Produzenten oder Importeure von Erzeugnissen in denen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Konzentrationen von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind (z.B. Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Gummi- und Kunststoffprodukten, Schwermetalle in Legierungen etc.).

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Neufassung der TRGS 510

Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern und wurde im Dezember 2020 grundlegend überarbeitet und am 16.02.2021 veröffentlicht. In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

Der Anwendungsbereich der TRGS 510 wurde um das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen ergänzt.

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Die BfU AG wächst!

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab dem 01.03.2021 unsere Büroräume an unserem neuen Standort nahe Aschaffenburg beziehen können. Durch unseren neuen Standort sichern wir die Nähe zu unseren Kunden im Norden Bayerns und dem Rhein-Main-Gebiet. Nicht zuletzt aufgrund der ausgezeichneten Lage mit direkter Anbindung an die A3 und die A45 bieten wir Ihnen selbstverständlich auch von unserem neuen Standort die gewohnt zuverlässige und kompetente Betreuung. Ihr Ansprechpartner und Niederlassungsleiter vor Ort ist Herr Klaus Reibenspiess.

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