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Änderung der 4. BImSchV vorgesehen: Anlagen zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von halogenierten Peroxiden sollen in Anhang 1 der 4. BImSchV aufgenommen werden

Am 5. Juni 2020 wurde der Vorschlag zur Änderung der 4. BImSchV vom Bundesrat beschlossen und der Bundesregierung vorgelegt. Diese hat die geplanten Regelungen am 31. August 2020 unverändert in den Referentenentwurf der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“ übernommen. Die 4. BImSchV regelt, welche Anlagen einer Genehmigung bedürfen und welche Genehmigungsverfahren anzuwenden sind. Entsprechende Anlagen sind in Anhang 1 aufgeführt. Die überarbeitete Verordnung über Genehmigungsbedürftige Anlagen wird voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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Brexit

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) ist am 01. Februar 2020 aus der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Atomgemeinschaft ausgetreten.

Die kurze Übergangszeit des im Februar 2020 in Kraft getretenen Brexit-Abkommens endet mit dem 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten noch weite Teile des EU-Rechts fort. Der Übergangszeitraum sollte dazu genutzt werden, um erste Perspektiven für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der EU zu entwickeln, wie zum Beispiel neue Handelsabkommen abzuschließen.

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Forecast Produktrecht/Modul betrieblicher Umweltschutz/Betriebsorganisation: Entwurf eines Gesetzes über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

(Durchführung der VO (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und Rates vom 20. Juni 2019, Änderung der VO (EG) Nr. 1907/2006 und Aufhebung der VO (EU) Nr. 98/2013).

Die Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe vom Juni vorherigen Jahres stand nun erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Es wurde ein entsprechender Gesetzentwurf zur Umsetzung und dem Vollzug der Verordnung vorgelegt.

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Berichtspflichten für Betreiber von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und nach Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) - Inhalte, Fristen und Risiken -

Aufgrund verschiedener nationaler und europäischer Vorgaben sehen sich Anlagenbetreiber mittlerweile mit einer Vielzahl wiederkehrender Berichtspflichten konfrontiert. Die Beachtung und Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist dringend zu empfehlen, da eine nicht fristgerechte Abgabe von Berichten einen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand erfüllen kann. Zudem stehen Berichtsinhalte nach dem Umwelt-Informationsgesetz interessierten Kreisen zur Verfügung oder können im Einzelfall Rechtsverstöße offenlegen.

Im Folgenden fassen wir die wichtigsten gesetzlichen Berichtspflichten zusammen:

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Änderung der 4. BImSchV vorgesehen: Anlagen zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von halogenierten Peroxiden sollen in Anhang 1 der 4. BImSchV aufgenommen werden

Am 5. Juni 2020 wurde der Vorschlag zur Änderung der 4. BImSchV vom Bundesrat beschlossen und der Bundesregierung vorgelegt. Diese hat die geplanten Regelungen am 31. August 2020 unverändert in den Referentenentwurf der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“ übernommen. Die 4. BImSchV regelt, welche Anlagen einer Genehmigung bedürfen und welche Genehmigungsverfahren anzuwenden sind. Entsprechende Anlagen sind in Anhang 1 aufgeführt. Die überarbeitete Verordnung über Genehmigungsbedürftige Anlagen wird voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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