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Berichtspflichten für Betreiber von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und nach Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) - Inhalte, Fristen und Risiken -

Aufgrund verschiedener nationaler und europäischer Vorgaben sehen sich Anlagenbetreiber mittlerweile mit einer Vielzahl wiederkehrender Berichtspflichten konfrontiert. Die Beachtung und Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist dringend zu empfehlen, da eine nicht fristgerechte Abgabe von Berichten einen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand erfüllen kann. Zudem stehen Berichtsinhalte nach dem Umwelt-Informationsgesetz interessierten Kreisen zur Verfügung oder können im Einzelfall Rechtsverstöße offenlegen.

Im Folgenden fassen wir die wichtigsten gesetzlichen Berichtspflichten zusammen:

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Forecast Produktrecht/Modul betrieblicher Umweltschutz/Betriebsorganisation: Entwurf eines Gesetzes über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

(Durchführung der VO (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und Rates vom 20. Juni 2019, Änderung der VO (EG) Nr. 1907/2006 und Aufhebung der VO (EU) Nr. 98/2013).

Die Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe vom Juni vorherigen Jahres stand nun erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Es wurde ein entsprechender Gesetzentwurf zur Umsetzung und dem Vollzug der Verordnung vorgelegt.

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Online-Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV

Aufgrund der aktuellen Situation bieten wir kurzfristig die Möglichkeit an, eine Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte noch in diesem Jahr online zu absolvieren. Die Veranstaltung findet als Online-Seminar am Donnerstag, den 19.11.2020 von 9 bis ca. 14 Uhr per GoToMeeting statt. Eine behördliche Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung im Rahmen eines Online-Seminars liegt uns vor. Wir behandeln verschiedene Themen rund um die Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten aus dem betrieblichen Umwelt- und Immissionsschutzrecht.

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Änderung der 4. BImSchV vorgesehen: Anlagen zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk unter Verwendung von halogenierten Peroxiden sollen in Anhang 1 der 4. BImSchV aufgenommen werden

Am 5. Juni 2020 wurde der Vorschlag zur Änderung der 4. BImSchV vom Bundesrat beschlossen und der Bundesregierung vorgelegt. Diese hat die geplanten Regelungen am 31. August 2020 unverändert in den Referentenentwurf der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“ übernommen. Die 4. BImSchV regelt, welche Anlagen einer Genehmigung bedürfen und welche Genehmigungsverfahren anzuwenden sind. Entsprechende Anlagen sind in Anhang 1 aufgeführt. Die überarbeitete Verordnung über Genehmigungsbedürftige Anlagen wird voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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Brennstoffemissionshandel: Pflicht zur Abgabe eines jährlichen Emissionsberichts auf Grundlage des Überwachungsplans

Am 20. Dezember 2019 hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Brennstoffemissions­handelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt. Das BEHG soll ab 2021 als zentrales Klimaschutzinstrument der Bundesregierung CO2-Emissionen insb. in den Bereichen Wärme und Verkehr auf nationaler Ebene bepreisen.

Zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel (nEHS) verpflichtet sind durch den Upstream-Ansatz des BEHG die Inverkehrbringer von bestimmten Brennstoffen nach Anlage 1 BEHG. Demgegenüber bindet der europäische Emissionshandel die direkten Emittenten von Emissionen. Dieser andere Ansatz des BEHG ist den einbezogenen Sektoren geschuldet: Im Sektor Verkehr bspw. würde andernfalls eine große Anzahl an PKW-Fahrern als Emittenten verpflichtet werden müssen.

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