Pflicht für Wiederholung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 beachten

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtete in der Vergangenheit alle Unternehmen, die von der Europäischen Kommission nicht als Kleines oder mittleres Unternehmen (sogenannte „Nicht-KMU“) eingeordnet werden, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen. Der Begriff des Nicht-KMU ist durch Verweis auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission gesetzlich definiert. Danach liegt die Bemessungsgrenze zu einem Nicht-KMU bei einer Überschreitung der folgenden Bemessungswerte:

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