Akustische Kamera – Ein Instrument mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten im Lärmbereich

Wir freuen uns, Ihnen unseren neuesten Newsletter vorstellen zu dürfen, der sich mit unserem neuen Leistungsangebot rund um die "Akustische Kamera" beschäftigt. Diese innovative Technologie bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Lärmbereich und ermöglicht eine präzise Lokalisierung von Schallquellen sowie eine detaillierte Analyse des Schallfeldes.

Die Akustische Kamera ist ein leistungsstarkes Instrument zur Visualisierung von Schallquellen. Mit Hilfe eines Mikrofonarrays werden Schallwellen erfasst und auf einem Bildschirm als Schallkarte dargestellt. Dadurch können Sie genau sehen, wo der Lärm herkommt und wie er sich im Raum ausbreitet. Dies ermöglicht eine gezielte Identifizierung von Lärmquellen und erleichtert die Planung von Maßnahmen zur Lärmminderung.

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Änderungen und Neuerungen des Auslegungsfragenkatalog der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)

Seit Juli 2017 setzt die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) Maßstäbe für den hygienegerechten Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.

Diese Anlagen können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können. Erklärtes Ziel der 42. BImSchV ist der Schutz der Mitarbeiter und der Bevölkerung vor diesen Auswirkungen und Folgen einer möglichen Legionellenausbreitung aufgrund des unkontrollierten Anlagenbetriebs von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern.

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Rechtskonformer Umgang mit Lithium-Batterien und vergleichbaren Batterien

Lithium-Akkus und vergleichbare Batterien haben Eingang in jeglichen Bereichen des täglichen Lebens gefunden. Von wiederaufladbaren Haushaltsgeräten, über Mobilgeräte bis hin zur voranschreitenden Elektromobilität sind sie wichtiger Bestandteil der Energiebereitstellung geworden.

Lithium-Batterien speichern im Gegensatz zu den konventionellen Batterien wesentlich mehr Energie, dadurch besteht allerdings auch ein wesentlich höheres Schadenspotential.

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Aggregationsregel und Anzeigepflicht 01. Dezember 2023 für Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV auch für BImSchG-Anlagen verpflichtend

Obwohl die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV bereits vor vier Jahren veröffentlich wurde, sind diverse Fristen - zumindest bei Bestandsanlagen - weiterhin in die Zukunft gerichtet.

Bis zum 01. Dezember 2023 besteht aber eine Anzeige- bzw. Registrierungspflicht nach § 6 für alle Anlagen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV. Dies gilt ausdrücklich auch für Anlagen, die bereits nach BImSchG genehmigt wurden, auch weil die notwendigen Inhalte der Anzeige teilweise über die der Genehmigungsbehörde bereits vorliegenden Informationen hinaus gehen können. Auch ist in der Anzeige auf eventuell Erleichterungen bei weinigen Betriebsstunden oder Regelungen für den Notbetrieb einzugehen.

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Die neue EU-Batterieverordnung

Die neue EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien wurde am 28. Juli 2023 veröffentlicht und ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten, also am 18. Februar 2024, mit einigen Ausnahmen. Die Verordnung muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Die bisherigen, nationalen Gesetze (in Deutschland das Batteriegesetz) müssen jedoch mit den neuen Vorgaben der EU-Batterieverordnung harmonisiert werden.

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