Brandschutz im Bestand: Rechtliche Anforderungen meistern und Risiken minimieren

Für eine Vielzahl von Gebäuden im Bestand, insbesondere Sonderbauten, besteht kein Brandschutzkonzept, obwohl Brandschutzkonzepte und -nachweise auf Grundlage der Muster-Bauordnung (MBO), respektive der Landesbauordnungen, für diese verpflichtend zu erstellen sind. Gebäude im Bestand sind davon jedoch nicht betroffen, sofern der Brandschutz geltend gemacht werden kann. An Sonderbauten können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt werden, welche Umfang und Inhalt des Brandschutzkonzepts betreffen, sowie die Frage der Bestellung und Qualifikation eines Brandschutzbeauftragten.

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Neufassung der TRGS 520

Zum 09.09.2024 ist die Neufassung der TRGS 520 „Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle“ in Kraft getreten.

Die Neufassung entspricht nun dem Stand der Technik und wurde an die derzeit geltenden Rechtsvorschriften angepasst. Darüber hinaus wurde die neue Vorschrift wesentlich erweitert, konkretisiert und neu strukturiert.

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TRGS 430 „Isocyanate"

Die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 430 beschreibt den Stand der Technik für den Umgang mit Isocyanaten und umfasst die Verpflichtungen für Arbeitgeber sowie mögliche Schutzmaßnahmen. Typische Tätigkeiten, bei denen mit Isocyanaten umgegangen wird, sind beispielsweise die Herstellung sowie Lagerung noch nicht ausgehärteter Produkte auf Polyurethanbasis, thermische Zersetzung von Polyurethanen, Anwendung isocyanathaltiger Klebstoffe, Lacke und Beschichtungen sowie die Freisetzung von Isocyanaten durch Pyrolyse oder Reaktionsprodukte.

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Änderung der Industrieemissions-Richtlinie vom Juli 2024

Durch die Richtlinie (EU) 2024/1785 vom 15.07.2024 wurden Änderungen für die Richtlinie 2010/75/EU vom 17.12.2010, verantwortlich für Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (Industrieemissions-Richtlinie, IE-RL), bekanntgegeben. Hierbei wurden Änderungen an Genehmigungsauflagen und Umweltmanagementsystemen sowie die Einführung von Umweltleistungswerten und Transformationsplänen beschlossen.

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Batterieladeeinrichtungen

Der Verband der Sachversicherer gibt regelmäßig aktuelle Erkenntnisse zum sicheren Anlagenbetrieb in Verbindung mit Schadensverhütungsmaßnahmen aus. Daraus ergeben sich auch regelmäßig neue Anforderungen an den Betrieb von Batterieladeeinrichtungen. Dabei sind einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um das Sicherheitsrisiko für Beschäftigte zu minimieren. Durch die Batterien ist das Brandrisiko erhöht und durch ausgasende Batterien kann es zur Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre kommen. Geeignete Schutzmaßnahmen wie Be- und Entlüftungsanlagen, Maßnahmen zur Brandprävention, Schutzausrüstung und Schulungen im Umgang mit den Batterien und Ladeeinrichtungen für Beschäftigte sind damit unerlässlich.

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