Brandschutz im Bestand: Rechtliche Anforderungen meistern und Risiken minimieren
Für eine Vielzahl von Gebäuden im Bestand, insbesondere Sonderbauten, besteht kein Brandschutzkonzept, obwohl Brandschutzkonzepte und -nachweise auf Grundlage der Muster-Bauordnung (MBO), respektive der Landesbauordnungen, für diese verpflichtend zu erstellen sind. Gebäude im Bestand sind davon jedoch nicht betroffen, sofern der Brandschutz geltend gemacht werden kann. An Sonderbauten können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt werden, welche Umfang und Inhalt des Brandschutzkonzepts betreffen, sowie die Frage der Bestellung und Qualifikation eines Brandschutzbeauftragten.