Unser News  Bereich ermöglicht Ihnen über neue Regelungen, Gesetze sowie innerbetriebliche Veränderungen informiert zu bleiben.

Die neue EU-Batterieverordnung

Die neue EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien wurde am 28. Juli 2023 veröffentlicht und ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten, also am 18. Februar 2024, mit einigen Ausnahmen. Die Verordnung muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Die bisherigen, nationalen Gesetze (in Deutschland das Batteriegesetz) müssen jedoch mit den neuen Vorgaben der EU-Batterieverordnung harmonisiert werden.

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Explosivstoffverordnung (EU 2019/1148) und Ausgangsstoffgesetz

Die Explosivstoffverordnung regelt die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen (insbesondere zu terroristischen Zwecken) missbraucht werden könnten und wird vom Ausgangsstoffgesetz innerhalb Deutschland präzisiert sowie die relevanten Zuständigkeiten nationaler Stellen aufgeführt.

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Einbindung von artenschutzrechtlichen Belangen in die Vorhabenplanung

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verfolgt das Ziel u.a. Menschen, Tiere und Pflanzen, vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Aus § 6 BImSchG geht hervor, dass für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Vorhaben die Genehmigung erteilt wird, wenn sowohl die Betreiberpflichten des § 5 BImSchG i.V.m. den sich aus den Verordnungen zum BImSchG ergebenden Pflichten erfüllt werden als auch andere öffentlich-rechtliche Vorschriften – hierunter auch arten- und naturschutzrechtliche Vorschriften - der Anlagenerrichtung und des Betriebs nicht entgegenstehen.

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Neue Vorschriften zur Beschleunigung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 28.06.2023 (Drucksache 20/7502) soll die Umsetzung der im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), als zentrales Regelwerk für Emissionen, verankerten Möglichkeiten gemeinsam den dynamisch angelegten Betreiberpflichten effektiver genutzt werden, um die Ziele des Klimaschutzes zu erreichen. Ziel soll es u.a. sein, die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren grundsätzlich zu beschleunigen.

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Aktualisierungspflicht AZB - Wiederkehrende Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie

Im Jahre 2013 ist die Industrie-Emissions-Richtlinie (IE-RL) in Kraft getreten. Sie regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung von Industrieanlagen innerhalb der Europäischen Union. Anlagen nach der IE-RL sind nach § 3 Absatz 8 BImSchG die im Anhang 1 zur 4. BImSchV in Spalte d mit einem E gekennzeichneten Anlagen. Die IE-RL fordert die Überwachung von Boden und Grundwasser im Rahmen eines Ausgangszustandsberichtes (AZB) im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes.

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