Geplante Vereinfachungen im europäischen Umweltrecht
Gemäß Mitteilung der Europäischen Kommission vom 10.12.2025 sind umfangreiche Vereinfachungen im europäischen Umweltrecht geplant. Diese Vereinfachungen betreffen unter anderem die geplante Einführung von Umweltmanagementsystemen und Transformationsplänen für Betreibern von IED-Anlagen. So plant die EU-Kommission die geplante Einführung von Umweltmanagementsystemen gemäß der IED-Richtlinie um 3 Jahre zu verschieben. Die Anforderung, das Betreiber von IED-Anlagen Transformationspläne erstellen müssen, soll ersatzlos entfallen.