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Batterieladeeinrichtungen

Der Verband der Sachversicherer gibt regelmäßig aktuelle Erkenntnisse zum sicheren Anlagenbetrieb in Verbindung mit Schadensverhütungsmaßnahmen aus. Daraus ergeben sich auch regelmäßig neue Anforderungen an den Betrieb von Batterieladeeinrichtungen. Dabei sind einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um das Sicherheitsrisiko für Beschäftigte zu minimieren. Durch die Batterien ist das Brandrisiko erhöht und durch ausgasende Batterien kann es zur Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre kommen. Geeignete Schutzmaßnahmen wie Be- und Entlüftungsanlagen, Maßnahmen zur Brandprävention, Schutzausrüstung und Schulungen im Umgang mit den Batterien und Ladeeinrichtungen für Beschäftigte sind damit unerlässlich.

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Verbotshistorie der PFAS

PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances). Es handelt sich um eine nicht natürlich vorkommende Chemikaliengruppe, die aus einer Vielzahl von chemischen Stoffen besteht. PFAS werden bereits seit den späten 1940er Jahren industriell hergestellt und aufgrund ihrer wasser-, fett- sowie schmutzabweisenden Eigenschaften vielfältig eingesetzt. Darüber hinaus hat ihre chemische und thermische Stabilität den Einsatz von PFAS in industriellen Prozessen und Produkten vorangetrieben.

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Die ausstehende Novellierung der AwSV und die Anwendbarkeit der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL)

In § 20 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist bundeseinheitlich festgelegt, dass bereits bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen das Erfordernis einer Löschwasser-Rückhaltung berücksichtigt werden muss. Diese Forderung wird damit begründet, dass auch bei Brandereignissen eine Gewässerschädigung durch freigesetzte wassergefährdende Stoffe bzw. kontaminiertes Löschwasser vermieden werden muss. Allerdings enthält die AwSV keine konkreten Hinweise hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer Löschwasser-Rückhaltung. Insoweit soll auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgegriffen werden, die bisher anhand der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL) bestimmt wurden (vgl. § 15 AwSV i.V.m. Nr. 5.4. Abs. 2 TRwS 779). Da die LöRüRL inzwischen nach Meinung vieler Experten nicht mehr den aktuellen Stand der Technik widerspiegelt, wurde sie bereits am 01.01.2020 außer Kraft gesetzt.

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Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Gesetzesentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtpflichten gemäß der CSR-Richtlinie beschlossen. Die CSR-Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftsaktivitäten hinsichtlich ökonomischer, sozialer und ökologischer Kriterien berichten müssen. Zusätzlich wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen stark ausgeweitet.

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Neues Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht

Zur Erreichung der Klimaziele und zum Schutz von Ressourcen wurde am 03.07.2024 ein neues Rahmengesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz beschlossen. Als wesentliches Ziel sollen Genehmigungsverfahren, insbesondere für Anlagen zur Herstellung erneuerbarer Energien und Wasserstoff beschleunigt und das Repowering von Windkraftanlagen gefördert werden. Darüber hinaus werden höhere Umweltstandards für Anlagen und eine größere Unabhängigkeit Deutschlands hinsichtlich Energieimporten aus Drittstaaten verfolgt.

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