Mittelfristenergieversorgungssicherungs- maßnahmenverordnung – EnSimiMaV

Im Oktober 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ zunächst für zwei Jahre in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt somit bis zum 01.10.2024.

Energieeinsparung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen und Verbrauchern. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Vermeidung einer Gasmangellange.

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Änderungen im nationalen Brennstoffemissionshandel ab 2023

Seit dem 01.01.2021 nehmen Inverkehrbringer von Brennstoffen wie u.a. Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas über das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) am nationalen Emissionshandel teil. Dieses Emissionshandelssystem dient als Ergänzung zum bereits seit 2005 bestehenden Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und wird ebenfalls über die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt umgesetzt.

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Frist 31.12.2022: Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) BAFA

Der Ukraine-Konflikt hat gravierende Auswirkungen auf die Industrieunternehmen in Deutschland. Neben Störungen der Lieferketten sind insbesondere die Erdgas- und Strompreise stark gestiegen. Dies stellt für viele handels- und energieintensive Unternehmen eine besondere Belastung dar, die nicht vorhersehbar war und von ihnen auch nicht zu vertreten ist.

Das auf der Richtlinie des BMWK (Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz) basierende Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) beinhaltet Zuschüsse zu Strom- und Gaskosten zum „Abfedern“ von durch den Ukraine-Konflikt verursachte Härten. Anträge auf die Bezuschussung müssen bis zum 31. Dezember 2022 digital über das online Portal der BAFA „ELAN-K2“ gestellt werden.

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Unser Fachbeitrag auf der VDI-Fachkonferenz im November 2022

Wir freuen uns, dass Dipl.-Ing. Stefan Hüsemann und Dipl.-Geoökol. Sabine Nattermann im Rahmen der zweitägigen „VDI-Fachkonferenz - Immissionsschutz aktuell, TA Luft, 13., 42. & 44. BImSchV“ die BfU Dr. Poppe AG mit einem Fachvortrag repräsentieren werden.

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Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Eindämmung der erwarteten Gasversorgungsnotlage

Mit dem Krieg in der Ukraine und dessen Folgen sind auch wesentliche Änderungen im deutschen Recht verbunden.

Besonders die unvorhersehbare, außergewöhnliche und volatile Lage am Gasmarkt stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Der Gesetzgeber reagiert unter anderem mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, um den Versorgungsengpässen durch eine beschleunigte und vereinfachtere Verfahrensdurchführung entgegenzuwirken, sofern das entsprechende Genehmigungsverfahren in einem spezifischen, näher beschriebenen Zusammenhang mit der Gasmangellage durchzuführen ist.

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