Pflicht für Wiederholung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 beachten

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtete in der Vergangenheit alle Unternehmen, die von der Europäischen Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (sogenannte „Nicht-KMU“) eingeordnet werden, erstmals 2015 ein Energieaudit durchzuführen. Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 EDL-G ist aller vier Jahre ein weiteres Energieaudit zu realisieren. Daher steht für eine Vielzahl von Unternehmen im Jahr 2023 das zweite Wiederholungsaudit nach DIN EN 16247-1 an. Die Frist für das Wiederholungsaudit bezieht sich hierbei auf den Abgabetermin des vorherigen Energieauditberichts.

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Beschränkung von Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen - PFAS

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (per- and polyfluoroalkyl substances, PFAS) sind aufgrund ihrer hohen thermischen und chemischen Stabilität attraktiv zum Einsatz für verschiedenste Einsatzgebiete weltweit. Herauszuheben sind an dieser Stelle die Anwendungen von PFAS als Tenside, als Imprägniermittel für Textilien und Lederwaren, sowie als Beschichtungsmittel für Papiere, Kunststoffe und Metalle.

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Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Gesetz) von Bundesrat vorerst gestoppt

Das im Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) wurde am 16. Dezember 2022 im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr am vergangenen Freitag (10.02.2023) dem Gesetz nicht zugestimmt und somit das Gesetzgebungsverfahren vorerst gestoppt. Kritik zum Gesetz kam vor allem von den unionsregierten Ländern, da diese befürchten, für einen erheblichen Aufwuchs der bürokratischen Belastungen von Unternehmen sorgen könne. Vor allem KMUs könnten finanziell und bürokratisch zu stark belastet werde.

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Mittelfristenergieversorgungssicherungs- maßnahmenverordnung – EnSimiMaV

Im Oktober 2022 ist die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ zunächst für zwei Jahre in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt somit bis zum 01.10.2024.

Energieeinsparung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen und Verbrauchern. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Vermeidung einer Gasmangellange.

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