Den Durchblick behalten im Brandschutz

 

Ein lauter, schriller Alarmton hallt durch das Gebäude und alle denken sich genervt: „Nicht schon wieder ein Probealarm“. Viele unterschätzen die Notwendigkeit eines funktionierenden Brandschutzkonzepts, welches bei eintretenden Bränden oder Explosionen Leben rettet und den Sach- und finanziellen Schaden für Unternehmen minimiert.

Die Hauptursachen für Brände in Betrieben liegen in einem unsachgemäßen Umgang mit technischen Einrichtungen, Arbeitsmitteln und -stoffen, sowie in einer fehlenden oder unvollständigen Unterweisung der Beschäftigten. Des Weiteren werden über ein Drittel der Brandursachen auf fehlerhafte oder überlastete elektrische Anlagen und Betriebsmittel zurückgeführt, die mit einer unzureichenden Wartung und Instandhaltung der Technik zusammenhängen. Damit die Entstehung eines Brandes vermieden, die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert und bei einem Brand die Evakuierung von Personen durch Flucht- und Rettungswege gewährleistet wird, sind vorbeugende, organisatorische und abwehrende Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Ziel eines umfangreichen betrieblichen Brandschutzes ist es, Gefahren für die eigenen Mitarbeiter und Besucher einzudämmen und Schäden an Sachwerten gering zu halten, um eine Betriebsunterbrechung abzuwenden und negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden.

Der vorbeugender Brandschutz soll die Entstehung eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Er soll außerdem sicherstellen, dass Rettungswege eine sichere Nutzung ermöglichen, Voraussetzungen für wirkungsvolle Selbsthilfemaßnahmen bestehen und Rettungskräfte bei Eintreffen unterstützt werden.

Unter den betriebliche Brandschutz fallen alle organisatorischen Maßnahmen an, die einen brandschutztechnisch sicheren Betrieb rechtkonform gewährleisten.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung von Beschäftigten zu treffen. Konkret bedeutet das, dass ein Flucht- und Rettungsplan aufgestellt werden muss, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege freigehalten werden müssen, ein Konzept zur Evakuierung der Beschäftigten vorliegen muss und Sicherheitseinrichtungen, dazu zählen u.a. Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, in regelmäßigen Abständen instand zu halten und zu prüfen (wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige/Sachkundige Personen) sind. Weiterhin muss der Arbeitgeber Beschäftigte benennen und ausbilden, die Unterstützung bei Erster Hilfe, bei der Brandbekämpfung und bei dem sicheren Hinausbegleiten der Beschäftigten in einem Brandfall leisten. Zu diesen Personen zählen u.a. Ersthelfer und Brandschutzhelfer. Darüber hinaus bietet die regelmäßige Brandschutzunterweisung der betrieblichen Mittarbeiter (jährlich) einen weiteren Schutzfaktor im Betrieb. Denn dadurch werden Ihre Mitarbeiter im Brandschutz sensibilisiert und können, wenn es drauf ankommt, richtig handeln.

Ein funktionierender betrieblicher Brandschutz kann demnach nur gewährleistet werden, wenn der organisatorische Brandschutz gut aufgestellt ist und die wiederkehrenden Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden.

Zusammenfassend stellt dieser Themenbereich hohe Anforderungen an den Betreiber, bei dem wir Sie gerne unterstützten können.

Haben Sie konkrete Fragen zum umfangreichen Themengebiet Brandschutz? Kommen Sie gerne auf uns zu.

Mit freundlichen Grüßen

Irina Kindereich
- B.A. / Fachplanerin für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) -
T: +49 561 96996-46
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