Störfallverordnung

Rechtssichere Umsetzung der Anforderungen nach der 12. BImSchV

Unternehmen, die mit bestimmten Mengen gefährlicher Stoffe oder Gemische umgehen, unterliegen den Anforderungen der Störfallverordnung (12. BImSchV). Ziel der Verordnung ist es, schwere Unfälle zu verhindern und deren Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachwerte wirksam zu begrenzen.

Die Störfallverordnung setzt die europäische Seveso-III-Richtlinie in deutsches Recht um und stellt umfangreiche Anforderungen an Organisation, Anlagensicherheit und Notfallvorsorge. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Pflichten zu identifizieren und rechtskonform umzusetzen.

Wann gilt die Störfallverordnung?

Ob ein Betrieb unter die Störfallverordnung fällt, hängt insbesondere von Art, Einstufung und Menge der vorhandenen gefährlichen Stoffe ab.

Dabei sind nicht nur eingesetzte Stoffe und Gemische zu berücksichtigen, sondern auch Stoffe, die bei Störungen oder Unfällen entstehen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Abfälle als störfallrelevante Stoffe eingestuft werden.

Eine frühzeitige Bewertung schafft Planungssicherheit und verhindert spätere Verzögerungen oder behördliche Auflagen.

Anforderungen an Störfallbetriebe

Betreiber störfallrelevanter Anlagen müssen umfangreiche organisatorische und technische Maßnahmen treffen, um Risiken zu minimieren und einen sicheren Anlagenbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.

Je nach Betriebsbereich gehören hierzu unter anderem:

Die konkreten Betreiberpflichten richten sich nach Art und Umfang des jeweiligen Betriebsbereichs.

Unsere Leistungen

Wir begleiten Unternehmen bei der Bewertung, Planung und Umsetzung sämtlicher Anforderungen der Störfallverordnung.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ob ein Betrieb unter die Störfallverordnung fällt, hängt insbesondere von der Art, Einstufung und Menge der am Standort vorhandenen gefährlichen Stoffe und Gemische ab. Dabei können neben eingesetzten Rohstoffen und Produkten auch Zwischenprodukte, Abfälle oder andere Stoffe relevant sein.

Betreiber müssen geeignete Maßnahmen treffen, um schwere Unfälle zu verhindern und deren Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachwerte zu begrenzen. Je nach Einstufung des Betriebs gehören hierzu unter anderem ein Sicherheitsmanagementsystem, ein Störfallkonzept, gegebenenfalls ein Sicherheitsbericht sowie Alarm- und Gefahrenabwehrplanungen.

Änderungen an Anlagen, Verfahren, Stoffen oder Betriebsbedingungen können Auswirkungen auf die Einstufung und die bestehenden Betreiberpflichten haben. Daher sollte frühzeitig geprüft werden, ob sich der Anwendungsbereich der Störfallverordnung, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen oder bestehende Dokumentations- und Genehmigungsanforderungen verändern.

Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Bewertung des Anwendungsbereichs, der Ermittlung störfallrelevanter Anforderungen sowie bei der Erstellung und Aktualisierung erforderlicher Dokumentationen. Darüber hinaus begleiten unsere Experten die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, die Kommunikation mit Behörden sowie die Vorbereitung auf behördliche Überprüfungen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Tobias Porkristl
Teamleiter
0561 96996-15
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2
Marco Kühn
Teamleiter
0345 686977-14

Dr. Antonia Goldner
Vorstand
040 360971911

Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

Stefan Bender
Teamleiter
06441 96305-12

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

    * Pflichtfelder

    Hier Erstgespräch vereinbaren: