Störfallverordnung
Rechtssichere Umsetzung der Anforderungen nach der 12. BImSchV
Unternehmen, die mit bestimmten Mengen gefährlicher Stoffe oder Gemische umgehen, unterliegen den Anforderungen der Störfallverordnung (12. BImSchV). Ziel der Verordnung ist es, schwere Unfälle zu verhindern und deren Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachwerte wirksam zu begrenzen.
Die Störfallverordnung setzt die europäische Seveso-III-Richtlinie in deutsches Recht um und stellt umfangreiche Anforderungen an Organisation, Anlagensicherheit und Notfallvorsorge. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Pflichten zu identifizieren und rechtskonform umzusetzen.
Wann gilt die Störfallverordnung?
Ob ein Betrieb unter die Störfallverordnung fällt, hängt insbesondere von Art, Einstufung und Menge der vorhandenen gefährlichen Stoffe ab.
Dabei sind nicht nur eingesetzte Stoffe und Gemische zu berücksichtigen, sondern auch Stoffe, die bei Störungen oder Unfällen entstehen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Abfälle als störfallrelevante Stoffe eingestuft werden.
Eine frühzeitige Bewertung schafft Planungssicherheit und verhindert spätere Verzögerungen oder behördliche Auflagen.
Anforderungen an Störfallbetriebe
Betreiber störfallrelevanter Anlagen müssen umfangreiche organisatorische und technische Maßnahmen treffen, um Risiken zu minimieren und einen sicheren Anlagenbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.
Je nach Betriebsbereich gehören hierzu unter anderem:
- Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems
- Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen
- Erstellung eines Sicherheitsberichts
- Einhaltung erforderlicher Sicherheitsabstände
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
- Information der Behörden und Öffentlichkeit
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Dokumentation
Die konkreten Betreiberpflichten richten sich nach Art und Umfang des jeweiligen Betriebsbereichs.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Unternehmen bei der Bewertung, Planung und Umsetzung sämtlicher Anforderungen der Störfallverordnung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Prüfung, ob Ihr Betrieb unter die Störfallverordnung fällt
- Ermittlung der Betreiberpflichten nach der 12. BImSchV
- Einstufung störfallrelevanter Stoffe und Gemische
- Ermittlung von Sicherheits- und Schutzabständen
- Durchführung von Ausbreitungsrechnungen
- Erstellung von Störfallkonzepten
- Erstellung und Fortschreibung von Sicherheitsberichten
- Einführung und Weiterentwicklung von Sicherheitsmanagementsystemen
- Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Unterstützung bei der Behördenkommunikation und Genehmigungsverfahren
Unser Vorgehen
Jedes Projekt wird individuell auf die Anforderungen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens abgestimmt.
Unsere Leistungen umfassen dabei unter anderem:
- Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Abstimmung des Untersuchungsumfangs mit Behörden und Auftraggeber
- Aufnahme und Auswertung aller erforderlichen Projektdaten
- Durchführung von Ausbreitungsrechnungen und Prognoseberechnungen
- Bewertung der Ergebnisse nach den geltenden Regelwerken
- Erstellung nachvollziehbarer Gutachten und Berichte
- Entwicklung geeigneter Minderungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Begleitung der Behördenkommunikation
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ob ein Betrieb unter die Störfallverordnung fällt, hängt insbesondere von der Art, Einstufung und Menge der am Standort vorhandenen gefährlichen Stoffe und Gemische ab. Dabei können neben eingesetzten Rohstoffen und Produkten auch Zwischenprodukte, Abfälle oder andere Stoffe relevant sein.
Betreiber müssen geeignete Maßnahmen treffen, um schwere Unfälle zu verhindern und deren Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachwerte zu begrenzen. Je nach Einstufung des Betriebs gehören hierzu unter anderem ein Sicherheitsmanagementsystem, ein Störfallkonzept, gegebenenfalls ein Sicherheitsbericht sowie Alarm- und Gefahrenabwehrplanungen.
Änderungen an Anlagen, Verfahren, Stoffen oder Betriebsbedingungen können Auswirkungen auf die Einstufung und die bestehenden Betreiberpflichten haben. Daher sollte frühzeitig geprüft werden, ob sich der Anwendungsbereich der Störfallverordnung, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen oder bestehende Dokumentations- und Genehmigungsanforderungen verändern.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Bewertung des Anwendungsbereichs, der Ermittlung störfallrelevanter Anforderungen sowie bei der Erstellung und Aktualisierung erforderlicher Dokumentationen. Darüber hinaus begleiten unsere Experten die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, die Kommunikation mit Behörden sowie die Vorbereitung auf behördliche Überprüfungen.
Leistungen Störfallverordnung
-
Störfallbeauftragte
Störfallbeauftragte Kompetente Unterstützung für einen sicheren und rechtskonformen Anlagenbetrieb Betreiber bestimmter immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen. […]
Weiterlesen -
Sachverständige nach § 29b BImSchG
Sachverständige nach § 29b BImSchG Unabhängige sicherheitstechnische Prüfungen und Gutachten für Industrieanlagen Für bestimmte immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sind unabhängige sicherheitstechnische […]
Weiterlesen
Kontakt
Wie können wir Sie unterstützen?
Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Hier Erstgespräch vereinbaren: