Abfallmanagement
Rechtssicherer Umgang mit Abfällen und nachhaltige Nutzung von Ressourcen
Ein fachgerechter Umgang mit Abfall umfasst weit mehr als die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, Entsorgungskosten zu optimieren und gleichzeitig Potenziale zur Verwertung und Ressourcenschonung auszuschöpfen.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung aller Anforderungen des Abfallrechts – von der Einstufung und Bewertung von Abfällen über Genehmigungsverfahren bis hin zur Entwicklung wirtschaftlicher Entsorgungs- und Verwertungskonzepte.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich ist jeder für den rechtskonformen Umgang mit Abfällen verantwortlich. Dabei ergeben sich zahlreiche Pflichten aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), und den untergeordneten Rechtsvorschriften wie der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), der Nachweisverordnung (NachwV) oder dem VerpackG.
Je nach Branche und Tätigkeit können zusätzlich Anforderungen hinsichtlich
- der Lagerung von Abfällen,
- der Behandlung oder Verwertung,
- des Transports,
- der Nachweisführung,
- sowie Genehmigungs- und Anzeigepflichten
bestehen.
Auch bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Ziffer 8 des Anhangs 1 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnun ist der ordnungsgemäße Umgang mit Abfällen nachzuweisen.
Abfälle wirtschaftlich und rechtskonform managen
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bietet ein professionelles Abfallmanagement erhebliche wirtschaftliche Potenziale.
Durch die richtige Einstufung von Abfällen, die Optimierung von Stoffströmen und die Entwicklung geeigneter Verwertungsstrategien lassen sich Entsorgungskosten reduzieren und in manchen Fällen zusätzliche Erlöse erzielen.
Gleichzeitig schaffen Unternehmen die Grundlage für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Anlagenbetrieb.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Unternehmen bei allen Fragestellungen rund um das betriebliche Abfallmanagement und entwickeln individuelle, rechtskonforme Lösungen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Prüfung rechtlicher Anforderungen nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht
- Begleitung von Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren nach BImSchG und Abfallrecht
- Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten
- Einstufung und Bewertung von Abfällen nach AVV
- Juristische Bewertung des Abfallbegriffs sowie der Begriffe Lagerung und Behandlung
- Stellung externer Abfallbeauftragter
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Grundsätzlich ist der Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Einstufung, Verwertung oder Beseitigung seiner Abfälle verantwortlich und muss die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Genehmigungs- oder Anzeigepflichten können insbesondere bei der Lagerung, Behandlung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen bestehen. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, prüfen wir im Einzelfall.
Ja. Abfälle besitzen zum Teil einen Wertstoffcharakter und können vermarktet werden. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation geeigneter Verwertungswege und Marktpotenziale.
Ja. Wir begleiten Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren nach dem BImSchG und Abfallrecht sowie die Kommunikation mit Behörden und unterstützen bei der Umsetzung aller Betreiberpflichten.
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