Abfallmanagement

Rechtssicherer Umgang mit Abfällen und nachhaltige Nutzung von Ressourcen

Ein fachgerechter Umgang mit Abfall umfasst weit mehr als die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, Entsorgungskosten zu optimieren und gleichzeitig Potenziale zur Verwertung und Ressourcenschonung auszuschöpfen.

Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung aller Anforderungen des Abfallrechts – von der Einstufung und Bewertung von Abfällen über Genehmigungsverfahren bis hin zur Entwicklung wirtschaftlicher Entsorgungs- und Verwertungskonzepte.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Grundsätzlich ist jeder für den rechtskonformen Umgang mit Abfällen verantwortlich. Dabei ergeben sich zahlreiche Pflichten aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), und den untergeordneten Rechtsvorschriften wie der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), der Nachweisverordnung (NachwV) oder dem VerpackG.

Je nach Branche und Tätigkeit können zusätzlich Anforderungen hinsichtlich

bestehen.

Auch bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Ziffer 8 des Anhangs 1 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnun ist  der ordnungsgemäße Umgang mit Abfällen nachzuweisen.

Abfälle wirtschaftlich und rechtskonform managen

Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bietet ein professionelles Abfallmanagement erhebliche wirtschaftliche Potenziale.

Durch die richtige Einstufung von Abfällen, die Optimierung von Stoffströmen und die Entwicklung geeigneter Verwertungsstrategien lassen sich Entsorgungskosten reduzieren und in manchen  Fällen zusätzliche Erlöse erzielen.

Gleichzeitig schaffen Unternehmen die Grundlage für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Anlagenbetrieb.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Grundsätzlich ist der Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Einstufung, Verwertung oder Beseitigung seiner Abfälle verantwortlich und muss die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Genehmigungs- oder Anzeigepflichten können insbesondere bei der Lagerung, Behandlung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen bestehen. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, prüfen wir im Einzelfall.

Ja. Abfälle besitzen zum Teil einen Wertstoffcharakter und können vermarktet werden. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation geeigneter Verwertungswege und Marktpotenziale.

Ja. Wir begleiten Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren nach dem BImSchG und Abfallrecht sowie die Kommunikation mit Behörden und unterstützen bei der Umsetzung aller Betreiberpflichten.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Manuel Kurz
Teamleiter
0561 96996-17
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2
Vanessa Thiede
Projektleiterin
0345 686977-28

Dr. Antonia Goldner
Vorstand
040 360971911

Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

Stefan Bender
Teamleiter
06441 96305-12

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

    * Pflichtfelder

    Hier Erstgespräch vereinbaren: