Umweltgutachter Abfallwirtschaft
Prüfungen und Zertifizierungen im Bereich der Abfallwirtschaft
Für zahlreiche abfallrechtliche Prüf- und Zertifizierungsverfahren schreibt der Gesetzgeber die Mitwirkung zugelassener Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen vor. Sie übernehmen unabhängige Prüfungen, erstellen gesetzlich vorgeschriebene Testate und unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung komplexer Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Die BfU AG arbeitet hierbei eng mit der Energon AG Umweltgutachterorganisation zusammen und vermittelt Ihnen für jede Prüfaufgabe den entsprechend zugelassenen Umweltgutachter.
Wann werden Umweltgutachter benötigt?
Umweltgutachter kommen immer dann zum Einsatz, wenn Gesetze oder Verordnungen eine unabhängige Prüfung oder Zertifizierung verlangen.
Die Zulassung erfolgt nach dem Umweltauditgesetz (UAG) durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU). Die Zulassung ist branchenbezogen und richtet sich nach den jeweiligen NACE-Codes.
Umweltgutachter in der Abfallwirtschaft
Gerade im Bereich der Kreislaufwirtschaft übernehmen Umweltgutachter zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Prüfaufgaben.
Dazu gehören unter anderem Zertifizierungen, Testierungen sowie Nachweise gegenüber Behörden und Registerstellen. Unternehmen profitieren dabei von einer unabhängigen Bewertung und einer rechtssicheren Umsetzung ihrer Betreiberpflichten.
Unsere Leistungen
Gemeinsam mit der Umweltgutachterorganisation Energon AG unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Leistungen:
- Zertifizierung und jährliche Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
- Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Prüfung von Wiederverwendungs- und Verwertungsquoten nach der Altfahrzeugverordnung
- Testierungen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
- Gutachten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Prüfung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Prüfung von Einträgen in das Biogasregister und Herkunftsnachweisregister
- Verifizierung von Corporate Carbon Footprints (CCF)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Immer dann, wenn Gesetze oder Verordnungen eine unabhängige Prüfung oder Zertifizierung verlangen – beispielsweise bei Entsorgungsfachbetrieben, Vollständigkeitserklärungen nach dem VerpackG oder bestimmten Prüfungen nach dem ElektroG oder TEHG.
Ein Umweltgutachter verfügt über eine gesetzlich geregelte Zulassung nach dem Umweltauditgesetz (UAG) und darf nur innerhalb seiner zugelassenen Branchen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Testierungen durchführen.
Ja. Wir begleiten Unternehmen bereits im Vorfeld bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und koordinieren anschließend die Prüfung durch unsere Umweltgutachter.
Durch die enge Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft Energon AG Umweltgutachterorganisation erhalten Sie Beratung, Sachverständigenleistungen und gesetzlich vorgeschriebene Umweltgutachten aus einer Hand – effizient, praxisorientiert und rechtssicher.
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