Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SIFA)
Rechtssicherheit schaffen. Risiken minimieren. Arbeitsschutz professionell organisieren.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil einer rechtskonformen und erfolgreichen Unternehmensführung. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichtet, sich durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen zu lassen.
Ob Grundbetreuung, betriebsspezifische Betreuung oder vollständiges Outsourcing – die BfU AG unterstützt Unternehmen mit erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit (SIFA) bei der rechtskonformen Umsetzung aller Anforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Warum sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit wichtig?
Ein wirksamer Arbeitsschutz schützt nicht nur Beschäftigte vor Unfällen und Gesundheitsgefahren, sondern reduziert auch Haftungsrisiken und stärkt die Rechtssicherheit des Unternehmens.
Eine professionelle sicherheitstechnische Betreuung bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Rechtssicherheit
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus ASiG, ArbSchG, DGUV-Vorschrift 2 und weiteren Arbeitsschutzvorschriften.
Unfälle vermeiden
Frühzeitige Identifikation von Gefährdungen und Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Haftungsrisiken reduzieren
Unterstützung bei der Erfüllung der Unternehmerpflichten und Nachweis einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation.
Effiziente Organisation
Systematische Betreuung mit praxisnahen Lösungen und nachhaltiger Dokumentation.
Unsere Leistungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wir unterstützen Unternehmen individuell – von der Grundbetreuung bis zur vollständigen sicherheitstechnischen Betreuung.
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung
Unsere Fachkräfte übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung entsprechend der DGUV Vorschrift 2.
Dabei unterstützen wir Unternehmen unter anderem bei:
- sicherheitstechnischen Begehungen
- Beratung von Geschäftsführung und Führungskräften
- Unterstützung bei der Arbeitsschutzorganisation
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
Gefährdungsbeurteilungen
Gefährdungsbeurteilungen bilden die Grundlage eines wirksamen Arbeitsschutzes.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen nach:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- weiteren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften
Unterstützung bei der Arbeitsschutzorganisation
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine strukturierte und rechtskonforme Arbeitsschutzorganisation.
Hierzu gehören unter anderem:
- Organisation von Verantwortlichkeiten
- Dokumentationssysteme
- Maßnahmenpläne
- Nachverfolgung offener Aufgaben
- Unterstützung bei Behörden- und Berufsgenossenschaftsanforderungen
Unterweisungen und Schulungen
Wir unterstützen Unternehmen bei der Durchführung und Dokumentation gesetzlich vorgeschriebener Unterweisungen sowie bei der Sensibilisierung von Führungskräften und Beschäftigten.
Unser modulares Betreuungskonzept
Unsere Betreuung erfolgt flexibel und kann individuell an die Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst werden.
Je nach Bedarf unterstützen wir unter anderem in folgenden Bereichen:
- Genehmigungen und Rechtsvorschriften
- Arbeitsschutzorganisation
- Unterweisungen
- Unfallmanagement und Erste Hilfe
- Arbeitsstätten
- Arbeitsmittel
- Gefahrstoffe
- Explosionsschutz
- Brandschutz
- Büroarbeitsplätze
- Gefährdungsbeurteilungen
- Außendienst und mobile Arbeitsplätze
Alle Module werden durch eine strukturierte Dokumentation sowie fortlaufend aktualisierte Maßnahmenpläne ergänzt.
Für welche Unternehmen eignet sich unsere Betreuung?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
- Industrieunternehmen
- produzierendes Gewerbe
- Maschinen- und Anlagenbau
- Logistikunternehmen
- Energieversorger
- öffentliche Einrichtungen
- mittelständische Unternehmen
- Unternehmen mit mehreren Standorten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, sich gemäß Arbeitssicherheitsgesetz sicherheitstechnisch betreuen zu lassen. Umfang und Betreuungsmodell richten sich unter anderem nach Unternehmensgröße und Gefährdungspotenzial.
Ja. Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dadurch profitieren sie von hoher Fachkompetenz, aktueller Rechtskenntnis und flexiblen Betreuungskonzepten.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Beratung der Unternehmensleitung, die Durchführung von Begehungen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen sowie die Weiterentwicklung der Arbeitsschutzorganisation.
Ja. Wir begleiten Unternehmen bei Begehungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften und unterstützen bei der Umsetzung behördlicher oder gesetzlicher Anforderungen.
Selbstverständlich. Wir analysieren vorhandene Strukturen und entwickeln diese praxisnah und rechtskonform weiter.
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