UVP-/FFH-Prüfungen, Artenschutz und Eingriffsregelung
Naturschutzfachliche Gutachten für Genehmigungsverfahren
Bei Industrieanlagen, Infrastrukturprojekten und anderen Vorhaben müssen häufig naturschutzrechtliche Auswirkungen bewertet werden. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren verlangen Behörden deshalb regelmäßig Gutachten zur Umweltverträglichkeit, FFH-Verträglichkeit oder zum Artenschutz.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der fachlichen Bewertung geplanter Vorhaben und erstellt belastbare Gutachten nach den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzrechts. Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren effizient vorzubereiten, Konflikte frühzeitig zu erkennen und eine rechtssichere Projektumsetzung zu ermöglichen.
Wann sind UVP- oder FFH-Prüfungen erforderlich?
Je nach Art, Größe und Standort eines Vorhabens können unterschiedliche naturschutzrechtliche Prüfungen erforderlich sein.
Hierzu gehören insbesondere:
- Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
- UVP-Vorprüfungen
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen
- FFH-Vorprüfungen
- Artenschutzrechtliche Bewertungen
- Eingriffs- und Ausgleichsregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Bereits in einer frühen Planungsphase sollte geprüft werden, welche Anforderungen für das jeweilige Projekt gelten.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) untersucht die möglichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Mensch und Umwelt.
Dabei werden unter anderem folgende Schutzgüter bewertet:
- Mensch und Gesundheit
- Tiere und Pflanzen
- biologische Vielfalt
- Boden
- Wasser
- Luft und Klima
- Landschaft
- Kultur- und Sachgüter
Die Ergebnisse fließen unmittelbar in das Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren ein.
FFH-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutz
Vorhaben in der Nähe von Natura-2000-Gebieten oder anderen besonders geschützten Bereichen müssen zusätzlich auf ihre Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzziele untersucht werden.
Hierbei werden unter anderem bewertet:
- mögliche Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten
- Auswirkungen auf geschützte Tier- und Pflanzenarten
- mögliche Konflikte mit naturschutzrechtlichen Vorgaben
- erforderliche Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen
Eine frühzeitige naturschutzfachliche Bewertung schafft Planungssicherheit und reduziert Risiken im weiteren Genehmigungsverfahren.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Unternehmen während des gesamten Genehmigungsprozesses und erstellen die erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Schutzgebietsrecherchen
- Biotopkartierungen
- UVP-Vorprüfungen
- Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
- FFH-Vorprüfungen
- FFH-Verträglichkeitsprüfungen
- Artenschutzrechtliche Bewertungen
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen
- Bewertung naturschutzfachlicher Konflikte
- Ausbreitungsrechnungen für Luftschadstoffe (z. B. Stickstoffdepositionen)
- Lärmgutachten im Rahmen naturschutzrechtlicher Bewertungen
- Unterstützung bei Behördenkommunikation und Genehmigungsverfahren
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ob eine UVP erforderlich ist, richtet sich nach Art, Größe und Standort des Vorhabens sowie den Vorgaben des UVPG. Häufig ist zunächst eine UVP-Vorprüfung durchzuführen.
Die UVP bewertet die allgemeinen Umweltauswirkungen eines Vorhabens. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht dagegen speziell, ob Natura-2000-Gebiete oder deren Schutzziele erheblich beeinträchtigt werden.
Nein. Ob eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich ist, hängt vom Standort und den möglichen Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte Arten ab.
Ja. Neben der Erstellung der erforderlichen Gutachten begleiten wir Unternehmen während des gesamten Genehmigungsverfahrens und unterstützen bei Behördenkommunikation, Fachgutachten und naturschutzrechtlichen Fragestellungen.
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