UVP-/FFH-Prüfungen, Artenschutz und Eingriffsregelung

Naturschutzfachliche Gutachten für Genehmigungsverfahren

Bei Industrieanlagen, Infrastrukturprojekten und anderen Vorhaben müssen häufig naturschutzrechtliche Auswirkungen bewertet werden. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren verlangen Behörden deshalb regelmäßig Gutachten zur Umweltverträglichkeit, FFH-Verträglichkeit oder zum Artenschutz.

Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der fachlichen Bewertung geplanter Vorhaben und erstellt belastbare Gutachten nach den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzrechts. Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren effizient vorzubereiten, Konflikte frühzeitig zu erkennen und eine rechtssichere Projektumsetzung zu ermöglichen.

Wann sind UVP- oder FFH-Prüfungen erforderlich?

Je nach Art, Größe und Standort eines Vorhabens können unterschiedliche naturschutzrechtliche Prüfungen erforderlich sein.

Hierzu gehören insbesondere:

Bereits in einer frühen Planungsphase sollte geprüft werden, welche Anforderungen für das jeweilige Projekt gelten.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) untersucht die möglichen Auswirkungen eines Vorhabens auf Mensch und Umwelt.

Dabei werden unter anderem folgende Schutzgüter bewertet:

Die Ergebnisse fließen unmittelbar in das Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren ein.

FFH-Verträglichkeitsprüfung und Artenschutz

Vorhaben in der Nähe von Natura-2000-Gebieten oder anderen besonders geschützten Bereichen müssen zusätzlich auf ihre Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzziele untersucht werden.

Hierbei werden unter anderem bewertet:

Eine frühzeitige naturschutzfachliche Bewertung schafft Planungssicherheit und reduziert Risiken im weiteren Genehmigungsverfahren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ob eine UVP erforderlich ist, richtet sich nach Art, Größe und Standort des Vorhabens sowie den Vorgaben des UVPG. Häufig ist zunächst eine UVP-Vorprüfung durchzuführen.

Die UVP bewertet die allgemeinen Umweltauswirkungen eines Vorhabens. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht dagegen speziell, ob Natura-2000-Gebiete oder deren Schutzziele erheblich beeinträchtigt werden.

Nein. Ob eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich ist, hängt vom Standort und den möglichen Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte Arten ab.

Ja. Neben der Erstellung der erforderlichen Gutachten begleiten wir Unternehmen während des gesamten Genehmigungsverfahrens und unterstützen bei Behördenkommunikation, Fachgutachten und naturschutzrechtlichen Fragestellungen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Stefan Hüsemann
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0561 96996-24
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
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0345 686977-28

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Klaus Reibenspiess
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06021 582254-2

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