Ausbreitungsrechnungen & Immissionsprognosen
Fachgutachten nach TA Luft für Genehmigungs- und Planungsverfahren
Ausbreitungsrechnungen und Immissionsprognosen sind ein zentraler Bestandteil immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren. Sie dienen dazu, die Auswirkungen von Luftschadstoffen und Gerüchen auf die Umgebung zu bewerten und bilden eine wesentliche Grundlage für behördliche Entscheidungen.
Die BfU AG erstellt belastbare Immissionsprognosen nach den Anforderungen der TA Luft 2021 und unterstützt Unternehmen bei Genehmigungs-, Änderungs- und Planungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Wann sind Ausbreitungsrechnungen erforderlich?
Immissionsprognosen werden insbesondere dann benötigt, wenn neue Anlagen errichtet, bestehende Anlagen erweitert oder Emissionsquellen verändert werden.
Sie kommen unter anderem in folgenden Verfahren zum Einsatz:
- Änderungsverfahren nach § 16 BImSchG
- Bauleit- und Raumordnungsverfahren
- Standort- und Variantenuntersuchungen
- Umwelt- und Immissionsgutachten
Ziel ist der Nachweis, dass gesetzliche Immissionsgrenzwerte eingehalten und nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vermieden werden.
Unsere Leistungen
Wir erstellen fachgutachterliche Ausbreitungsrechnungen und Immissionsprognosen unter anderem für:
- Luftschadstoffprognosen nach TA Luft
- Geruchsimmissionsprognosen
- Schornsteinhöhenberechnungen
- Variantenvergleiche verschiedener Anlagenkonzepte
- Bewertung von Gelände-, Bebauungs- und Wetterdaten
- Unterstützung bei Neu-Genehmigungs- und Änderungsverfahren nach BImSchG
- Gutachterliche Stellungnahmen gegenüber Behörden
Dabei berücksichtigen wir auch:
- gasförmige und partikelförmige Emissionen
- Geruchsstoffe
- Depositionen
- Abgasparameter
- Gelände- und Gebäudeeinflüsse
- Bodenrauigkeit
- statistische Unsicherheiten nach TA Luft
Geruchsimmissionsprognosen
Geruchsimmissionen spielen insbesondere bei Industrie-, Landwirtschafts-, Lebensmittel- oder Abfallanlagen eine wichtige Rolle.
Wir erstellen Geruchsprognosen nach den Vorgaben der TA Luft 2021 und bewerten die Geruchsbelastung für Wohn-, Misch- und Außenbereiche anhand der geltenden Beurteilungskriterien.
Dadurch lassen sich mögliche Nutzungskonflikte frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen bereits im Genehmigungsverfahren entwickeln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ausbreitungsrechnungen werden insbesondere im Rahmen von Genehmigungs- und Änderungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigt, wenn Emissionen von Luftschadstoffen oder Gerüchen zu bewerten sind.
Unsere Gutachten orientieren sich insbesondere am Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der TA Luft 2021, der 39. BImSchV sowie den einschlägigen VDI-Richtlinien und dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
Die Berechnungen erfolgen mit dem behördlich anerkannten Ausbreitungsmodell AUSTAL, das als Referenzmodell für Ausbreitungsrechnungen nach der TA Luft eingesetzt wird.
Ja. Neben der Erstellung der Gutachten begleiten wir unsere Kunden bei Behördenabstimmungen, Fachgesprächen und Genehmigungsverfahren und entwickeln bei Bedarf wirtschaftliche Lösungen zur Reduzierung von Immissionen.
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