Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Psychische Belastungen erkennen, bewerten und nachhaltig reduzieren
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gewinnen zunehmend an Bedeutung. Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit oder organisatorische Veränderungen können sich auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auswirken.
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, auch psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Belastungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Maßnahmen abzuleiten und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – individuell, praxisnah und rechtskonform.
Warum ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wichtig?
Psychische Belastungen gehören heute zu den häufigsten Ursachen für krankheitsbedingte Ausfallzeiten. Gleichzeitig überprüfen Aufsichtsbehörden zunehmend, ob Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beurteilung psychischer Belastungen nachkommen.
Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Rechtssicherheit
Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und Nachweis einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation.
Gesunde Arbeitsbedingungen
Frühzeitige Identifikation psychischer Belastungsfaktoren und Entwicklung geeigneter Verbesserungsmaßnahmen.
Mitarbeiterzufriedenheit stärken
Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung einer gesunden Unternehmenskultur.
Fehlzeiten reduzieren
Vorbeugung arbeitsbedingter psychischer Belastungen und langfristige Senkung krankheitsbedingter Ausfälle.
Unsere Leistungen im Bereich psychischer Gefährdungsbeurteilungen
Wir begleiten Unternehmen während des gesamten Prozesses – von der Planung bis zur Wirksamkeitskontrolle.
Entwicklung eines individuellen Beurteilungskonzepts
Jedes Unternehmen stellt unterschiedliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein passendes Konzept unter Berücksichtigung von:
- Unternehmensgröße
- Organisationsstruktur
- Branche
- Tätigkeitsbereichen
- bestehenden Arbeitsschutzprozessen
Auswahl geeigneter Erhebungsmethoden
Je nach Zielsetzung unterstützen wir bei der Auswahl geeigneter Instrumente zur Ermittlung psychischer Belastungen.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Mitarbeiterbefragungen
- Workshops
- moderierte Gruppenverfahren
- Interviews
- Beobachtungsverfahren
- Analyse betrieblicher Kennzahlen
Moderation und Projektbegleitung
Wir koordinieren den gesamten Prozess und moderieren Arbeitskreise sowie Workshops mit Führungskräften, Beschäftigten und weiteren Beteiligten.
Bei Bedarf binden wir arbeitswissenschaftliche oder psychologische Fachkompetenz in das Projekt ein.
Analyse betrieblicher Belastungsfaktoren
Wir unterstützen bei der Auswertung relevanter Unternehmensdaten, beispielsweise:
- Fehlzeiten
- Krankheitsquoten
- Fluktuation
- Arbeitsorganisation
- Kommunikationsstrukturen
- Arbeitsabläufe
Maßnahmenentwicklung und Wirksamkeitskontrolle
Auf Grundlage der Ergebnisse entwickeln wir gemeinsam mit Ihrem Unternehmen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Anschließend begleiten wir die Umsetzung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit und unterstützen bei der erforderlichen Dokumentation.
Nachhaltige Integration in Ihre Arbeitsschutzorganisation
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist kein einmaliges Projekt, sondern Bestandteil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, psychische Belastungen dauerhaft in bestehende Arbeitsschutz- und Managementsysteme zu integrieren und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Für welche Unternehmen eignet sich unsere Unterstützung?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
- Industrieunternehmen
- produzierendes Gewerbe
- Dienstleistungsunternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Gesundheitswesen
- Logistikunternehmen
- Verwaltungen
- mittelständische Unternehmen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen berücksichtigen und geeignete Maßnahmen ableiten.
Es gibt verschiedene anerkannte Methoden, beispielsweise Mitarbeiterbefragungen, Workshops, Interviews oder moderierte Gruppenverfahren. Welche Methode geeignet ist, hängt von den betrieblichen Rahmenbedingungen ab.
Die Gefährdungsbeurteilung bezieht sich grundsätzlich auf Tätigkeiten und Arbeitsbereiche. Eine Beteiligung der Beschäftigten trägt wesentlich zu aussagekräftigen Ergebnissen und einer erfolgreichen Umsetzung bei.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Häufig wird die Durchführung gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und externen Experten organisiert.
Ja. Wir begleiten Unternehmen von der ersten Analyse über die Entwicklung geeigneter Maßnahmen bis hin zur Wirksamkeitskontrolle und fortlaufenden Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
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