Berichtspflichten

Umweltrechtliche Berichtspflichten fristgerecht und rechtssicher erfüllen

Unternehmen mit genehmigungsbedürftigen Anlagen unterliegen einer Vielzahl gesetzlicher Berichtspflichten. Nationale und europäische Vorschriften verpflichten Betreiber dazu, Emissionen, Anlagenzustände oder Umweltkennzahlen regelmäßig gegenüber Behörden zu dokumentieren und fristgerecht einzureichen.

Die BfU AG unterstützt Sie bei der Identifikation Ihrer Berichtspflichten, der fachgerechten Erstellung der erforderlichen Unterlagen sowie der termingerechten Übermittlung an die zuständigen Behörden.

Warum sind Berichtspflichten so wichtig?

Berichtspflichten dienen den Behörden als Grundlage zur Überwachung umweltrechtlicher Anforderungen und der Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten.

Unvollständige, fehlerhafte oder verspätet eingereichte Berichte können zu Rückfragen, behördlichen Maßnahmen oder Bußgeldern führen. Darüber hinaus können bestimmte Berichtsinhalte im Rahmen des Umweltinformationsrechts veröffentlicht werden und damit öffentlich zugänglich sein.

Ein professionelles Berichtsmanagement schafft Rechtssicherheit und reduziert den internen Verwaltungsaufwand.

Typische Berichtspflichten

Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei folgenden Berichten:

BerichtspflichtTurnus / Frist
Mitteilung zum Anlagenbetrieb gemäß Zuteilungsverordnung (DEHSt)Erklärung erfolgt immer im Folgejahr. Also für z.B. für das Jahr 2024 bis Mai 2025
Verifizierter Emissionsbericht (EU-Emissionshandel)jährlich bis 31.03.
E-PRTR-Berichtjährlich bis 30.04.
GFA-Bericht nach 13. bzw. 17. BImSchVjährlich bis 30.04.
Emissionserklärung nach 11. BImSchValle 4 Jahre (31.05.)
Lösungsmittelbilanzen nach 31. BImSchVjährlich bzw. behördlich vorgegeben
Verbesserungsbericht (DEHSt)turnusmäßig bis 30.06.
Bericht nach § 31 BImSchGjährlich bzw. nach behördlicher Vorgabe
Bericht nach § 7 IZÜVjährlich bzw. nach behördlicher Vorgabe
Umwelterklärung nach EMASalle 3 Jahre mit jährlicher Aktualisierung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Vor allem Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie Unternehmen mit Pflichten aus dem Emissionshandel, Umwelt-, Energie- oder Wasserrecht müssen regelmäßig Berichte erstellen.

Versäumte Fristen oder unvollständige Angaben können zu behördlichen Rückfragen, Bußgeldern oder weiteren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen. Zudem können bestimmte Berichtsinhalte öffentlich zugänglich sein.

Ja. Sie können unsere Unterstützung sowohl für einzelne Berichte als auch für die vollständige Betreuung aller wiederkehrenden Berichtspflichten in Anspruch nehmen.

Ja. Auf Wunsch integrieren wir Ihre Berichtspflichten in ein strukturiertes Compliance- und Fristenmanagement, beispielsweise über das Genehmigungs- und Rechtskataster von CertLex, sodass Fristen und Aufgaben jederzeit transparent nachverfolgt werden können.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Christoph Franken
Teamleiter
0561 96996-34
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2
Vanessa Thiede
Projektleiterin
0345 686977-28

Dr. Antonia Goldner
Vorstand
040 360971911

Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

Stefan Bender
Teamleiter
06441 96305-12

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

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