Schornsteinhöhenberechnungen
Ermittlung der erforderlichen Schornsteinhöhe nach TA Luft
Die richtige Auslegung und Höhe eines Schornsteins ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Planung und Genehmigung von Anlagen mit relevanten Luftemissionen. Eine ordnungsgemäße Ableitung der Abgase soll sicherstellen, dass die Emissionen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ausreichend verdünnt und die Immissionsbelastungen in der Umgebung auf ein zulässiges Maß begrenzt werden.
Die erforderliche Schornsteinhöhe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Art und der Menge der emittierten Schadstoffe sind insbesondere die Abgasparameter, die Gebäude- und Geländesituation sowie die meteorologischen und örtlichen Bedingungen zu berücksichtigen.
Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der erforderlichen Schornsteinhöhe und der fachgerechten Bewertung der Abgasableitung u.a. im Rahmen von Genehmigungs-, Änderungs- und Planungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Rechtliche und fachliche Grundlagen
Die Berechnung und Bewertung der Schornsteinhöhe erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen, insbesondere:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021)
- Anforderungen an die Ableitung von Abgasen gemäß TA Luft
- Anhang 2 TA Luft – Ausbreitungsrechnung
- einschlägige VDI-Richtlinien und technische Regelwerke
- genehmigungsrechtliche Anforderungen und behördliche Vorgaben
Dabei werden die örtlichen Gegebenheiten sowie die geplante Ausführung der Anlage berücksichtigt. Die zugrunde gelegten Annahmen und Berechnungen werden nachvollziehbar dokumentiert und können in Genehmigungsverfahren als fachliche Grundlage herangezogen werden.
Schornsteinhöhenberechnung für Genehmigungs- und Planungsverfahren
Die Ermittlung der erforderlichen Schornsteinhöhe ist insbesondere bei der Neuerrichtung oder Änderung emissionsrelevanter Anlagen von Bedeutung. Eine frühzeitige Betrachtung kann dazu beitragen, spätere Anpassungen der Anlagenplanung und damit verbundene zusätzliche Kosten oder Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.
Wir führen Schornsteinhöhenberechnungen unter anderem durch für:
- Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG
- Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG
- Vorprüfungen zur Genehmigungsfähigkeit
- Neuerrichtung und Änderung von Feuerungs- und Produktionsanlagen
- Anlagen mit gefassten Emissionsquellen
- Standort- und Variantenuntersuchungen
- Optimierung bestehender Abgasableitungen
Dabei betrachten wir die Anforderungen an die Ableitung der Abgase und prüfen, welche Schornsteinhöhe unter den gegebenen Randbedingungen erforderlich ist.
Welche Faktoren werden berücksichtigt?
Für eine belastbare Schornsteinhöhenberechnung sind neben den Emissionsdaten insbesondere die technischen und örtlichen Rahmenbedingungen der Anlage relevant.
Hierzu zählen unter anderem:
- Art und Menge der emittierten Stoffe
- Massenströme und Emissionskonzentrationen
- Austrittstemperatur und Volumenstrom der Abgase
- Austrittsgeschwindigkeit und Durchmesser der Abgasquelle
- Anzahl und Anordnung der Schornsteine
- Gebäude und relevante Strömungshindernisse im Anlagenumfeld
- Geländeunebenheiten
- örtliche meteorologische Verhältnisse
- bestehende und geplante Abgasquellen
- Anforderungen an die Ableitung und Immissionsverhältnisse
Insbesondere die Bebauung und Topografie des Anlagenumfelds können einen erheblichen Einfluss auf die erforderliche Auslegung der Abgasableitung haben.
Verbindung von Schornsteinhöhenberechnung und Ausbreitungsrechnung
Die Schornsteinhöhe kann nicht isoliert von den zu erwartenden Immissionen betrachtet werden. Je nach Aufgabenstellung ist daher eine Kombination mit einer Ausbreitungsrechnung sinnvoll oder erforderlich.
Auf Grundlage der TA Luft 2021 können wir die Schornsteinhöhenberechnung mit einer fachgutachterlichen Ausbreitungsrechnung verbinden. Dabei wird untersucht, wie sich die Emissionen in der Umgebung ausbreiten und welche Immissionsbelastungen an den maßgeblichen Beurteilungspunkten zu erwarten sind.
Für die Ausbreitungsrechnung verwenden wir das nach TA Luft vorgesehene Rechenmodell AUSTAL. So können unterschiedliche Planungsvarianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umgebung miteinander verglichen und die Abgasableitung gezielt optimiert werden.
Unser Beratungsansatz
Wir betrachten die Schornsteinhöhenberechnung nicht ausschließlich als reine Rechenleistung. Vielmehr beziehen wir die Ergebnisse in den jeweiligen Genehmigungs- und Planungsprozess ein.
Unsere Leistungen umfassen daher auch:
- Prüfung und Plausibilisierung der erforderlichen Eingangsdaten
- frühzeitige Bewertung der geplanten Abgasableitung
- Ermittlung der erforderlichen Schornsteinhöhe
- Prüfung verschiedener Planungs- und Ausführungsvarianten
- Kombination mit Ausbreitungsrechnungen und Immissionsprognosen
- Identifikation möglicher genehmigungsrelevanter Konfliktpunkte
- fachliche Abstimmung mit Planern und Behörden
- Erstellung nachvollziehbarer Berechnungen und fachgutachterlicher Unterlagen
Ziel ist eine technisch und rechtlich belastbare Lösung, die sowohl den Anforderungen des Immissionsschutzes als auch den betrieblichen und wirtschaftlichen Anforderungen des Projektes Rechnung trägt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Eine Schornsteinhöhenberechnung kann insbesondere bei der Neuerrichtung oder Änderung emissionsrelevanter Anlagen im Rahmen von Genehmigungs- und Änderungsverfahren nach dem BImSchG erforderlich sein. Sie dient dazu, die erforderliche Höhe der Abgasableitung unter Berücksichtigung der örtlichen und technischen Gegebenheiten zu bestimmen.
Entscheidend sind unter anderem die Art und Menge der Emissionen, Abgasvolumenstrom und -temperatur, Austrittsgeschwindigkeit, Schornsteindurchmesser sowie die Bebauungs- und Geländesituation im Umfeld der Anlage. Auch bestehende Emissionsquellen und die örtlichen meteorologischen Bedingungen können berücksichtigt werden.
Je nach Aufgabenstellung kann eine Kombination sinnvoll oder erforderlich sein. Mithilfe einer Ausbreitungsrechnung lässt sich beurteilen, wie sich die emittierten Stoffe in der Umgebung verteilen und welche Immissionsbelastungen zu erwarten sind. Die BfU AG kann beide Leistungen miteinander verbinden und unterschiedliche Planungsvarianten vergleichen.
Ja. Eine frühzeitige Prüfung der erforderlichen Abgasableitung kann dazu beitragen, Planungsfehler und spätere Änderungen zu vermeiden. Werden immissionsschutzrechtliche Anforderungen bereits in der Projektplanung berücksichtigt, lassen sich mögliche Konflikte frühzeitig erkennen und die Genehmigungsunterlagen gezielter vorbereiten.
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