Industriestromsteuer
Entlastungsmöglichkeiten nutzen und Energiekosten nachhaltig senken
Die Stromsteuer gehört für viele Unternehmen zu den wesentlichen Energiekosten. Gleichzeitig bestehen für zahlreiche Betriebe Möglichkeiten, von Steuerentlastungen oder Steuerbegünstigungen zu profitieren. Die gesetzlichen Anforderungen sind jedoch komplex und unterliegen regelmäßigen Änderungen, sodass Unternehmen ihre Anspruchsvoraussetzungen regelmäßig überprüfen sollten.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen dabei, steuerliche Entlastungspotenziale zu identifizieren, gesetzliche Anforderungen umzusetzen und Anträge rechtssicher vorzubereiten. Unser Ziel ist es, Ihre Energiekosten nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig die Einhaltung aller energierechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
Wer kann von der Industriestromsteuer profitieren?
Je nach Branche, Produktionsprozess und Stromverbrauch bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Reduzierung der Stromsteuer.
Besonders relevant ist das Thema für:
- Industrieunternehmen
- produzierendes Gewerbe
- energieintensive Betriebe
- Unternehmen mit hohem Stromverbrauch
- Betreiber energieintensiver Produktionsanlagen
Ob und in welchem Umfang Entlastungen möglich sind, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sowie den betrieblichen Gegebenheiten ab.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei:
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für Steuerentlastungen
- Analyse des Stromverbrauchs und der betrieblichen Rahmenbedingungen
- Identifikation möglicher Entlastungspotenziale
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Zusammenstellung erforderlicher Nachweise
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden
- Begleitung bei Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Beratung zu angrenzenden energierechtlichen Anforderungen
Rechtssicherheit und wirtschaftliche Vorteile
Fehlerhafte oder unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder dem Verlust möglicher Steuerentlastungen führen. Gleichzeitig ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen regelmäßig.
Unsere Experten unterstützen Sie dabei, sämtliche Anforderungen rechtssicher umzusetzen und mögliche finanzielle Vorteile vollständig auszuschöpfen.
Ganzheitliche Beratung im Energierecht
Die Industriestromsteuer ist häufig eng mit weiteren energierechtlichen Themen verknüpft.
Deshalb beraten wir unsere Kunden auch zu:
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Energie- und Umweltmanagementsystemen
- Emissionshandel (EU ETS und nEHS)
- Energieaudits
- Fördermöglichkeiten
- Dekarbonisierung und Transformationsstrategien
Durch unseren interdisziplinären Beratungsansatz erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie energieintensive Betriebe können – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen – von Steuerbegünstigungen oder Entlastungen profitieren.
Ja. Wir begleiten Sie von der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen über die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen bis hin zur Antragstellung und Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Ja. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen häufig über bislang ungenutzte Entlastungspotenziale. Eine individuelle Prüfung schafft schnell Klarheit.
Selbstverständlich. Wir unterstützen Sie auch bei Energieaudits, Energieeffizienzmaßnahmen, Emissionshandel, Umweltmanagementsystemen sowie weiteren energierechtlichen Fragestellungen.
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