Ausgangszustandsbericht (AZB)

Rechtssichere Erstellung für IE-Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie

Für zahlreiche Industrieanlagen, die unter die Industrieemissionsrichtlinie (IED) fallen, ist im Rahmen von Genehmigungs- oder Änderungsverfahren die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) erforderlich. Der AZB dokumentiert den Zustand von Boden und Grundwasser vor Inbetriebnahme oder wesentlicher Änderung einer Anlage und bildet bei Stilllegung die Grundlage für die Bewertung möglicher Boden- oder Grundwasserverunreinigungen.

Die BfU AG begleitet Unternehmen von der ersten Relevanzprüfung bis zur Erstellung des vollständigen Ausgangszustandsberichts und unterstützt bei der Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden.

Wann ist ein Ausgangszustandsbericht erforderlich?

Ein AZB ist grundsätzlich erforderlich, wenn eine IE-Anlage nach der 4. BImSchV errichtet oder wesentlich geändert wird und

Betroffen sind Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV mit dem Kennzeichen „E“ versehen sind.

Nicht jede IE-Anlage benötigt automatisch einen vollständigen Ausgangszustandsbericht. Es kann auch im Rahmen einer fachlichen Relevanzprüfung festgestellt werden, dass keine Berichtspflicht besteht.


Ziel des Ausgangszustandsberichts

Der Ausgangszustandsbericht dokumentiert den Zustand von Boden und Grundwasser vor Aufnahme oder Änderung des Anlagenbetriebs.

Im Falle einer späteren Stilllegung dient der AZB als Vergleichsmaßstab für den sogenannten Endzustandsbericht und bildet die Grundlage für die gesetzliche Rückführungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Eine sorgfältige und nachvollziehbare Erstellung schafft somit Rechtssicherheit – sowohl für das Genehmigungsverfahren als auch für den späteren Anlagenbetrieb.

Unsere Leistungen

Wir begleiten Unternehmen während des gesamten AZB-Prozesses – von der ersten Prüfung bis zur behördlichen Anerkennung.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Ein AZB ist nur erforderlich, wenn relevante gefährliche Stoffe eingesetzt werden und eine Verschmutzung von Boden oder Grundwasser nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wird zunächst im Rahmen einer Relevanzprüfung bewertet.

Der AZB ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und muss grundsätzlich vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Bei der Stilllegung wird der aktuelle Zustand von Boden und Grundwasser mit dem im Ausgangszustandsbericht dokumentierten Zustand verglichen. Daraus ergibt sich, ob eine Rückführungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht.

Ja. Wir übernehmen die fachliche Relevanzprüfung, koordinieren erforderliche Boden- und Grundwasseruntersuchungen gemeinsam mit spezialisierten Bodengutachtern und erstellen den vollständigen Ausgangszustandsbericht einschließlich der Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Manuel Kurz
Teamleiter
0561 96996-17
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
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0345 686977-26

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Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

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