Nachhaltigkeitszertifizierung SURE & REDcert

Nachhaltigkeitsnachweise für Biomasse rechtssicher umsetzen

Der Einsatz von Biomasse gewinnt für Unternehmen im Rahmen der Energiewende und der Dekarbonisierung zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig steigen jedoch die gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit.

Auf Grundlage der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II/III) sowie der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) müssen Betreiber bestimmter Anlagen die Nachhaltigkeit ihrer eingesetzten Biomasse nachweisen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Zertifizierung innerhalb anerkannter Systeme wie SURE oder REDcert.

Warum Nachhaltigkeitszertifizierungen immer wichtiger werden

Nachhaltigkeitsnachweise sind heute weit mehr als eine formale Verpflichtung. Sie bilden die Grundlage für die Anerkennung biogener Brennstoffe im nationalen und europäischen Emissionshandel sowie für zahlreiche energierechtliche Förder- und Berichtspflichten.

Eine erfolgreiche Zertifizierung bietet Ihnen:

Rechtssicherheit
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus RED II/III, BioSt-NachV und Biokraft-NachV.

Emissionsvorteile
Anrechnung biogener Brennstoffe mit einem Emissionsfaktor von Null – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Compliance
Rechtskonforme Nachweisführung gegenüber Behörden und Zertifizierungsstellen.

Wirtschaftlichkeit
Vermeidung unnötiger CO₂-Kosten durch korrekt anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise.

Zukunftssicherheit
Vorbereitung auf steigende regulatorische Anforderungen im nationalen und europäischen Emissionshandel.

Für welche Unternehmen ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung relevant?

Die gesetzlichen Anforderungen betreffen insbesondere Betreiber von Anlagen, in denen Biomasse energetisch genutzt wird.

Dazu gehören unter anderem:


Gesetzliche Grundlagen

Die Nachhaltigkeitsanforderungen ergeben sich insbesondere aus:

Je nach Brennstoffart und Anlagenkonstellation gelten unterschiedliche Anforderungen, die individuell bewertet werden müssen.

Unsere Leistungen im Bereich Nachhaltigkeitszertifizierung

Wir begleiten Sie umfassend bei der Umsetzung sämtlicher Anforderungen an Nachhaltigkeitsnachweise.

Wir analysieren Ihre Anlage und prüfen,


Unterstützung bei der SURE- oder REDcert-Zertifizierung

Wir begleiten Sie während des gesamten Zertifizierungsprozesses.

Unsere Leistungen:


Beratung zum nationalen Emissionshandel (BEHG, nEHS)

Für Unternehmen im nationalen Emissionshandel gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Anerkennung biogener Brennstoffe.

Wir unterstützen Sie bei:


Beratung zum europäischen Emissionshandel (EU-ETS, EU-ETS 2)

Seit Inkrafttreten der Monitoring-Verordnung gelten verschärfte Anforderungen für Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen.

Wir unterstützen Sie bei:

Warum eine Zertifizierung entscheidend ist

Seit den verschärften Vorgaben dürfen Betreiber biogene Brennstoffe im europäischen Emissionshandel nur noch dann mit einem Emissionsfaktor von Null ansetzen, wenn die Nachhaltigkeit der Biomasse ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.

Auch im nationalen Emissionshandel nach dem BEHG gelten vergleichbare Anforderungen.

Fehlende oder unvollständige Nachhaltigkeitsnachweise können dazu führen, dass Biomasse emissionsrechtlich wie fossile Brennstoffe behandelt wird und zusätzliche CO₂-Kosten entstehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine Zertifizierung ist erforderlich, wenn Biomasse unter gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen eingesetzt wird und entsprechende Nachweise für Förderungen oder den Emissionshandel erbracht werden müssen.

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Art der eingesetzten Biomasse, beispielsweise bei Biogas, Biomethan, Altholz oder anderen biogenen Brennstoffen.

Beide Systeme sind anerkannte Zertifizierungssysteme zum Nachweis der Nachhaltigkeit von Biomasse. Welches System anzuwenden ist, hängt vom jeweiligen Einsatzbereich und den regulatorischen Anforderungen ab.

Nur bei einem ordnungsgemäßen Nachhaltigkeitsnachweis können biogene Brennstoffe im nationalen oder europäischen Emissionshandel unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Emissionsfaktor von Null berücksichtigt werden.

Für die Förderung im EEG müssen bestimmte Anlagen (BHKWs mit einer FWL >2MW und Biomassenanlagen >20MW nach BioSt-NachV) eine Zertifizierung nachweisen.

Ja. Wir begleiten Unternehmen während des gesamten Zertifizierungsprozesses – von der Vorbereitung über die Dokumentation bis zur Unterstützung bei Audits und der Kommunikation mit Zertifizierungsstellen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Stefan Hüsemann
Teamleiter
0561 96996-24
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2
Susanne Hedicke
Projektleiterin
0345 686977-26

Dr. Antonia Goldner
Vorstand
040 360971911

Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

Stefan Bender
Teamleiter
06441 96305-12

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

    * Pflichtfelder

    Hier Erstgespräch vereinbaren: