Strahlenschutzbeauftragte
Strahlenschutz rechtssicher organisieren und Verantwortung professionell wahrnehmen
Der Einsatz radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung ist in zahlreichen Branchen unverzichtbar – von der Industrie über Forschungseinrichtungen bis hin zur Medizin. Gleichzeitig stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an den sicheren Umgang mit Strahlenquellen sowie an den Schutz von Beschäftigten, Dritten und Umwelt.
Unternehmen, die Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung durchführen, sind in vielen Fällen verpflichtet, einen Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen mit erfahrenen Strahlenschutzexperten bei der rechtskonformen Umsetzung aller Anforderungen des Strahlenschutzrechts – von der Bestellung eines externen Strahlenschutzbeauftragten bis zur laufenden Betreuung Ihrer Strahlenschutzorganisation.
Warum ist professioneller Strahlenschutz so wichtig?
Ionisierende Strahlung kann bereits bei unsachgemäßem Umgang erhebliche gesundheitliche Folgen verursachen. Deshalb gelten umfangreiche gesetzliche Anforderungen an Organisation, Dokumentation und Überwachung.
Ein professioneller Strahlenschutz bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Rechtssicherheit
Erfüllung der Anforderungen aus dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie behördlicher Auflagen.
Schutz von Beschäftigten
Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit radioaktiven Stoffen und Strahlenquellen.
Haftungsrisiken minimieren
Reduzierung persönlicher und unternehmerischer Risiken durch eine rechtskonforme Strahlenschutzorganisation.
Behördenkonforme Dokumentation
Professionelle Betreuung bei Genehmigungen, Dokumentationen und behördlichen Anforderungen.
Wann ist ein Strahlenschutzbeauftragter erforderlich?
Unternehmen benötigen häufig einen Strahlenschutzbeauftragten, wenn sie beispielsweise:
- radioaktive Stoffe verwenden
- Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung betreiben
- radioaktive Messgeräte einsetzen
- zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen durchführen
- Füllstands- oder Durchflussmessgeräte mit Strahlenquellen verwenden
- radioaktive Präparate in Medizin oder Forschung einsetzen
Die Bestellung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und setzt die erforderliche Fachkunde voraus.
Unsere Leistungen im Bereich Strahlenschutz
Wir unterstützen Unternehmen bei sämtlichen Aufgaben rund um den betrieblichen Strahlenschutz.
Externer Strahlenschutzbeauftragter
Unsere qualifizierten Experten übernehmen auf Wunsch die Funktion des externen Strahlenschutzbeauftragten und begleiten Ihr Unternehmen dauerhaft bei allen gesetzlichen Anforderungen.
Organisation des Strahlenschutzes
Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer rechtssicheren Strahlenschutzorganisation und entwickeln praxisgerechte Abläufe für Ihren Betrieb.
Erstellung von Strahlenschutzanweisungen
Wir erstellen individuelle Strahlenschutzanweisungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den betrieblichen Gegebenheiten.
Unterweisung der Beschäftigten
Regelmäßige Unterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Strahlenschutzes.
Wir schulen Ihre Mitarbeitenden praxisnah zu:
- sicherem Umgang mit Strahlenquellen
- Schutzmaßnahmen
- Verhalten im Gefahrenfall
- gesetzlichen Anforderungen
Überwachung von Strahlenschutzeinrichtungen
Wir unterstützen Unternehmen bei der regelmäßigen Kontrolle und Bewertung von:
- Strahlenschutzeinrichtungen
- Schutzvorrichtungen
- Messgeräten
- organisatorischen Schutzmaßnahmen
Dosimetrie und Bestandsverwaltung
Wir begleiten unter anderem:
- Verwaltung radioaktiver Präparate
- Überwachung von Personendosimetern
- Dokumentation der Strahlenexposition
- Kontrolle gesetzlicher Nachweise
Behördenmanagement
Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit:
- Aufsichtsbehörden
- Genehmigungsbehörden
- Berufsgenossenschaften
- weiteren zuständigen Stellen
Für welche Unternehmen eignet sich unsere Unterstützung?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
- Industrieunternehmen
- Medizinische Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen
- Prüflabore
- Werkstoffprüfer
- Anlagenbetreiber
- Unternehmen mit radioaktiven Messsystemen
- Energieunternehmen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein Strahlenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn Unternehmen Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung durchführen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Organisation des Strahlenschutzes, Erstellung von Strahlenschutzanweisungen, Unterweisungen, Überwachung von Schutzmaßnahmen sowie die Kommunikation mit Behörden.
Strahlenschutzbeauftragte müssen über die gesetzlich vorgeschriebene Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung verfügen und diese regelmäßig aktualisieren.
Ja. Unternehmen können einen qualifizierten externen Strahlenschutzbeauftragten bestellen und dadurch dauerhaft auf aktuelles Fachwissen sowie eine unabhängige Beratung zurückgreifen.
Ja. Wir begleiten Unternehmen bei Genehmigungen, Behördenkontakten sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Überwachungen und Audits.
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