Unterweisungen
Beschäftigte rechtssicher schulen und Sicherheitsbewusstsein nachhaltig stärken
Regelmäßige Unterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten über Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu informieren und zu unterweisen.
Eine praxisnahe und gut organisierte Unterweisung trägt nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten bei, sondern erhöht auch das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten und hilft, Arbeitsunfälle sowie Gesundheitsgefahren nachhaltig zu reduzieren.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Planung, Erstellung und Durchführung rechtskonformer Unterweisungen – individuell auf Ihre Arbeitsplätze, Tätigkeiten und betrieblichen Anforderungen abgestimmt.
Warum sind Unterweisungen so wichtig?
Unterweisungen gehören zu den grundlegenden Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz. Sie stellen sicher, dass Beschäftigte Gefährdungen erkennen, Schutzmaßnahmen verstehen und sicher handeln können.
Professionell organisierte Unterweisungen bieten Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Rechtssicherheit
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 sowie weiterer arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften.
Arbeitsunfälle vermeiden
Sensibilisierung der Beschäftigten für Gefahren und sicheres Verhalten im Arbeitsalltag.
Haftungsrisiken reduzieren
Dokumentierte Unterweisungen dienen als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.
Effiziente Organisation
Strukturierte Schulungskonzepte minimieren den organisatorischen Aufwand und lassen sich optimal in den Betriebsablauf integrieren.
Unsere Leistungen im Bereich Unterweisungen
Wir begleiten Unternehmen von der Planung bis zur vollständigen Dokumentation der Unterweisungen.
Ermittlung des Unterweisungsbedarfs
Auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilungen identifizieren wir sämtliche gesetzlich erforderlichen Unterweisungsthemen und entwickeln ein passendes Schulungskonzept.
Erstellung individueller Unterweisungskonzepte
Jedes Unternehmen stellt unterschiedliche Anforderungen an Unterweisungen.
Wir erstellen praxisnahe Schulungsunterlagen, die individuell auf Ihre Arbeitsplätze, Tätigkeiten und betrieblichen Risiken zugeschnitten sind.
Aufbau von Unterweisungsmatrizen
Zur strukturierten Planung entwickeln wir Unterweisungsmatrizen, die übersichtlich darstellen:
- welche Beschäftigten zu unterweisen sind,
- welche Themen relevant sind,
- in welchen Intervallen Unterweisungen erfolgen müssen,
- welche Nachweise zu dokumentieren sind.
Durchführung von Unterweisungen
Unsere Experten führen Unterweisungen direkt in Ihrem Unternehmen oder online durch.
Dabei legen wir besonderen Wert auf verständliche Inhalte, praxisnahe Beispiele und eine aktive Einbindung der Beschäftigten.
Dokumentation und Nachweisführung
Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Dokumentation aller Unterweisungen und stellen sicher, dass die gesetzlichen Nachweispflichten erfüllt werden.
Typische Unterweisungsthemen
Je nach Unternehmen und Tätigkeitsbereich unterstützen wir unter anderem bei Unterweisungen zu folgenden Themen:
- allgemeiner Arbeitsschutz
- Gefahrstoffe
- Brandschutz
- Verhalten im Notfall
- Erste Hilfe
- Arbeitsmittel und Maschinen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Verkehrs- und Betriebssicherheit
- ergonomisches Arbeiten
- Umwelt- und Gewässerschutz
Darüber hinaus entwickeln wir individuelle Unterweisungen für branchenspezifische Anforderungen.
Digitale und präsenzbasierte Unterweisungen
Je nach Unternehmensstruktur bieten wir unterschiedliche Schulungsformate an.
Hierzu gehören unter anderem:
- Präsenzunterweisungen
- Online-Unterweisungen
- Workshops
- Kurzunterweisungen
- Wiederholungsunterweisungen
- individuelle Schulungskonzepte
So lassen sich gesetzliche Anforderungen effizient erfüllen, ohne den Betriebsablauf unnötig zu beeinträchtigen.
Für welche Unternehmen eignen sich unsere Unterweisungen?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
- Industrieunternehmen
- produzierendes Gewerbe
- Maschinen- und Anlagenbau
- Logistikunternehmen
- Energieversorger
- Handwerksbetriebe
- öffentliche Einrichtungen
- mittelständische Unternehmen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Beschäftigte müssen insbesondere vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie anschließend regelmäßig – mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen – unterwiesen werden.
Die Inhalte ergeben sich aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung sowie den gesetzlichen Anforderungen und den konkreten Tätigkeiten der Beschäftigten.
Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, durchgeführte Unterweisungen nachvollziehbar zu dokumentieren und entsprechende Nachweise aufzubewahren.
Ja. Je nach Thema und betrieblichen Rahmenbedingungen können Unterweisungen auch online oder in hybriden Formaten erfolgen. Ergänzend können praktische Übungen erforderlich sein.
Ja. Wir entwickeln individuelle Unterweisungskonzepte und Schulungsunterlagen, die exakt auf Ihr Unternehmen und Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt sind.
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