Druckbehälterprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Druckanlagen sicher betreiben und gesetzliche Prüfpflichten zuverlässig erfüllen
Druckbehälter und andere Druckanlagen gehören in vielen Unternehmen zu den sicherheitsrelevanten Arbeitsmitteln. Um Beschäftigte, Anlagen und Umwelt zu schützen, schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßige Prüfungen sowie eine umfassende Gefährdungsbeurteilung vor.
Ob Druckbehälter, Rohrleitungen oder einfache Druckbehälter – Betreiber sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Anlagen dauerhaft sicherzustellen und gesetzliche Prüffristen einzuhalten.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Durchführung von Druckbehälterprüfungen durch befähigte Personen sowie bei der rechtssicheren Organisation sämtlicher Prüfpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung.
Warum sind Druckbehälterprüfungen wichtig?
Druckanlagen stehen dauerhaft unter hoher mechanischer Belastung. Materialermüdung, Korrosion oder Undichtigkeiten können erhebliche Gefahren für Menschen, Anlagen und den laufenden Betrieb verursachen.
Regelmäßige Prüfungen sorgen für:
Rechtssicherheit
Erfüllung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).
Anlagensicherheit
Frühzeitige Erkennung von Schäden, Korrosion oder Materialverschleiß.
Haftungsminimierung
Nachweis einer ordnungsgemäßen Organisation gegenüber Behörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften.
Betriebssicherheit
Vermeidung ungeplanter Ausfälle und kostenintensiver Schäden.
Welche Anlagen sind betroffen?
Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung gelten unter anderem für:
- Druckbehälter
- einfache Druckbehälter
- Rohrleitungsanlagen
- Druckgeräte
- Druckanlagen mit Sicherheitsventilen
- Druckluftanlagen
- Druckbehälter in Heizungs- und Versorgungsanlagen
Bereits Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,5 bar unterliegen grundsätzlich den Anforderungen der BetrSichV.
Unsere Leistungen im Bereich Druckbehälterprüfung
Wir unterstützen Betreiber während des gesamten Lebenszyklus ihrer Druckanlagen.
Gefährdungsbeurteilungen
Die Grundlage jeder rechtskonformen Prüfung bildet eine Gefährdungsbeurteilung.
Wir unterstützen Sie bei:
- Bewertung Ihrer Druckanlagen
- Ermittlung erforderlicher Prüfungen
- Festlegung von Prüffristen
- Dokumentation der Ergebnisse
Prüfungen vor Inbetriebnahme
Vor der erstmaligen Inbetriebnahme prüfen unsere befähigten Personen unter anderem:
- fachgerechte Aufstellung
- sicherheitstechnische Ausführung
- Druckabsicherung
- Sicherheitsventile
- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
Wiederkehrende Prüfungen
Wir führen wiederkehrende Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch.
Dazu gehören insbesondere:
- äußere Prüfungen
- innere Prüfungen
- Festigkeitsprüfungen (Druckprüfungen)
Die Prüfungen erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie den individuellen Anforderungen Ihrer Anlage.
Ermittlung und Überwachung der Prüffristen
Die Prüffristen richten sich unter anderem nach dem sogenannten Druckinhaltsprodukt (bar × Liter) beziehungsweise bei Rohrleitungen nach der Nennweite (DN).
Wir unterstützen Sie bei:
- Berechnung der Prüffristen
- Prüfung bestehender Gefährdungsbeurteilungen
- Fristenmanagement
- Begutachtungen zur Prüffristverlängerung
Prüfung durch befähigte Personen
Viele Druckbehälter dürfen durch befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1203 geprüft werden.
Unsere qualifizierten Experten übernehmen diese Prüfungen fachgerecht und rechtssicher.
Für welche Unternehmen eignet sich unsere Unterstützung?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
- Industrieunternehmen
- produzierendes Gewerbe
- Energieversorger
- Chemieunternehmen
- Lebensmittelindustrie
- Gebäudetechnik
- Versorgungsunternehmen
- Maschinen- und Anlagenbau
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Vor der ersten Inbetriebnahme sowie anschließend in regelmäßigen Abständen. Art und Prüffrist richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.
Die BetrSichV unterscheidet zwischen:
- äußeren Prüfungen
- inneren Prüfungen
- Festigkeitsprüfungen
Je nach Druckanlage und Gefährdung können unterschiedliche Prüfintervalle gelten.
Je nach Druckanlage erfolgen die Prüfungen entweder durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch eine befähigte Person gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203.
Das Druckinhaltsprodukt ergibt sich aus dem maximal zulässigen Betriebsdruck multipliziert mit dem Behältervolumen (bar × Liter). Es dient als Grundlage zur Bestimmung der Prüfpflichten und Prüffristen.
Ja. Wir unterstützen Unternehmen bei der Ermittlung, Dokumentation und Überwachung aller gesetzlichen Prüffristen sowie bei möglichen Prüffristverlängerungen.
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