Druckbehälterprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Druckanlagen sicher betreiben und gesetzliche Prüfpflichten zuverlässig erfüllen

Druckbehälter und andere Druckanlagen gehören in vielen Unternehmen zu den sicherheitsrelevanten Arbeitsmitteln. Um Beschäftigte, Anlagen und Umwelt zu schützen, schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßige Prüfungen sowie eine umfassende Gefährdungsbeurteilung vor.

Ob Druckbehälter, Rohrleitungen oder einfache Druckbehälter – Betreiber sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Anlagen dauerhaft sicherzustellen und gesetzliche Prüffristen einzuhalten.

Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Durchführung von Druckbehälterprüfungen durch befähigte Personen sowie bei der rechtssicheren Organisation sämtlicher Prüfpflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung.

Warum sind Druckbehälterprüfungen wichtig?

Druckanlagen stehen dauerhaft unter hoher mechanischer Belastung. Materialermüdung, Korrosion oder Undichtigkeiten können erhebliche Gefahren für Menschen, Anlagen und den laufenden Betrieb verursachen.

Regelmäßige Prüfungen sorgen für:

Rechtssicherheit

Erfüllung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Anlagensicherheit

Frühzeitige Erkennung von Schäden, Korrosion oder Materialverschleiß.

Haftungsminimierung

Nachweis einer ordnungsgemäßen Organisation gegenüber Behörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften.

Betriebssicherheit

Vermeidung ungeplanter Ausfälle und kostenintensiver Schäden.

Welche Anlagen sind betroffen?

Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung gelten unter anderem für:

Bereits Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,5 bar unterliegen grundsätzlich den Anforderungen der BetrSichV.

Unsere Leistungen im Bereich Druckbehälterprüfung

Wir unterstützen Betreiber während des gesamten Lebenszyklus ihrer Druckanlagen.


Gefährdungsbeurteilungen

Die Grundlage jeder rechtskonformen Prüfung bildet eine Gefährdungsbeurteilung.

Wir unterstützen Sie bei:


Prüfungen vor Inbetriebnahme

Vor der erstmaligen Inbetriebnahme prüfen unsere befähigten Personen unter anderem:


Wiederkehrende Prüfungen

Wir führen wiederkehrende Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch.

Dazu gehören insbesondere:

Die Prüfungen erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie den individuellen Anforderungen Ihrer Anlage.


Ermittlung und Überwachung der Prüffristen

Die Prüffristen richten sich unter anderem nach dem sogenannten Druckinhaltsprodukt (bar × Liter) beziehungsweise bei Rohrleitungen nach der Nennweite (DN).

Wir unterstützen Sie bei:


Prüfung durch befähigte Personen

Viele Druckbehälter dürfen durch befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1203 geprüft werden.

Unsere qualifizierten Experten übernehmen diese Prüfungen fachgerecht und rechtssicher.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Vor der ersten Inbetriebnahme sowie anschließend in regelmäßigen Abständen. Art und Prüffrist richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.

Die BetrSichV unterscheidet zwischen:

  • äußeren Prüfungen
  • inneren Prüfungen
  • Festigkeitsprüfungen

Je nach Druckanlage und Gefährdung können unterschiedliche Prüfintervalle gelten.

Je nach Druckanlage erfolgen die Prüfungen entweder durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) oder durch eine befähigte Person gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203.

Das Druckinhaltsprodukt ergibt sich aus dem maximal zulässigen Betriebsdruck multipliziert mit dem Behältervolumen (bar × Liter). Es dient als Grundlage zur Bestimmung der Prüfpflichten und Prüffristen.

Ja. Wir unterstützen Unternehmen bei der Ermittlung, Dokumentation und Überwachung aller gesetzlichen Prüffristen sowie bei möglichen Prüffristverlängerungen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Christoph Franken
Teamleiter
0561 96996-34
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2
Vanessa Thiede
Projektleiterin
0345 686977-28

Dr. Antonia Goldner
Vorstand
040 360971911

Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

Stefan Bender
Teamleiter
06441 96305-12

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

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