Laserschutzbeauftragte
Lasersicherheit gewährleisten und gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllen
Laseranlagen sind heute aus vielen Industrie- und Produktionsbereichen nicht mehr wegzudenken. Ob in der Automobilindustrie, der Elektronikfertigung, der Kunststofftechnik oder der Beschriftungs- und Messtechnik – moderne Lasersysteme ermöglichen hochpräzise Fertigungsprozesse und steigern die Produktivität.
Mit zunehmender Leistungsfähigkeit der Anlagen steigen jedoch auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Unternehmen sind verpflichtet, Beschäftigte wirksam vor den Gefährdungen künstlicher optischer Strahlung zu schützen und – je nach Laserklasse – einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung aller Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und übernimmt auf Wunsch die Funktion des externen Laserschutzbeauftragten.
Warum ist Laserschutz so wichtig?
Laserstrahlung kann bereits innerhalb kürzester Zeit schwere Augen- oder Hautschäden verursachen. Deshalb gelten für den Betrieb leistungsstarker Laseranlagen umfangreiche organisatorische und technische Schutzmaßnahmen.
Ein professioneller Laserschutz bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Rechtssicherheit
Erfüllung der Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), der Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung (TROS Laserstrahlung) sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben.
Schutz der Beschäftigten
Reduzierung gesundheitlicher Risiken durch geeignete Schutzmaßnahmen und sichere Arbeitsabläufe.
Haftungsrisiken minimieren
Vermeidung von Verstößen gegen gesetzliche Betreiberpflichten und Reduzierung persönlicher Haftungsrisiken.
Sicherer Anlagenbetrieb
Optimale Integration des Laserschutzes in bestehende Arbeits- und Produktionsprozesse.
Wann ist ein Laserschutzbeauftragter erforderlich?
Nach der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung ist ein Laserschutzbeauftragter zu bestellen, wenn Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 betrieben werden.
Die Bestellung dient dazu, den sicheren Betrieb der Laseranlagen zu gewährleisten und den Arbeitgeber bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen fachkundig zu unterstützen.
Unsere Leistungen im Bereich Laserschutz
Wir unterstützen Unternehmen bei sämtlichen Aufgaben rund um den sicheren Betrieb von Laseranlagen.
Externer Laserschutzbeauftragter
Unsere qualifizierten Experten übernehmen die Aufgaben eines externen Laserschutzbeauftragten und begleiten Ihr Unternehmen dauerhaft bei allen gesetzlichen Anforderungen.
Organisation des Laserschutzes
Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer rechtssicheren Laserschutzorganisation und entwickeln praxisgerechte Lösungen für Ihren Betrieb.
Unterstützung beim sicheren Betrieb von Laseranlagen
Wir beraten Unternehmen unter anderem bei:
- Einrichtung und Abgrenzung von Laserbereichen
- Auswahl geeigneter Laserschutzmaßnahmen
- Abschirmung von Laserstrahlung
- Auswahl geeigneter Laserschutzbrillen
- organisatorischen Schutzmaßnahmen
Unterweisung der Beschäftigten
Ein wirksamer Laserschutz setzt gut geschulte Mitarbeitende voraus.
Wir führen praxisnahe Unterweisungen zu folgenden Themen durch:
- sicherer Umgang mit Laseranlagen
- Gefährdungen durch Laserstrahlung
- Schutzmaßnahmen
- Verhalten im Störungs- und Gefahrenfall
Unterstützung bei Anzeigen und Dokumentationen
Wir unterstützen Unternehmen bei den erforderlichen Anzeigen, Dokumentationen sowie der rechtskonformen Organisation ihrer Laseranlagen.
Zusammenarbeit mit Behörden und Fachkräften
Wir begleiten Unternehmen bei der Kommunikation mit:
- Aufsichtsbehörden
- Berufsgenossenschaften
- Fachkräften für Arbeitssicherheit
- weiteren beteiligten Stellen
Für welche Unternehmen eignet sich unsere Unterstützung?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
- Automobilindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Elektronikindustrie
- Kunststofftechnik
- Metallverarbeitung
- Laserbearbeitungsunternehmen
- Forschungseinrichtungen
- Medizintechnik
- produzierendes Gewerbe
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein Laserschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn Laseranlagen der Klassen 3R, 3B oder 4 betrieben werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung des sicheren Anlagenbetriebs, die Unterstützung bei Schutzmaßnahmen, Unterweisungen der Beschäftigten sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Maßgeblich sind insbesondere die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sowie die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung (TROS Laserstrahlung).
Ja. Unternehmen können einen externen Laserschutzbeauftragten bestellen und so dauerhaft auf qualifiziertes Fachwissen sowie aktuelle gesetzliche Kenntnisse zurückgreifen.
Ja. Wir begleiten Unternehmen sowohl bei der Einführung neuer Laseranlagen als auch bei bestehenden Anlagen, beispielsweise im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen, organisatorischen Maßnahmen oder Behördenanforderungen.
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