Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitsplätze, Maschinen und Tätigkeiten rechtssicher bewerten

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Gleichzeitig dient sie als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen.

Ob Arbeitsplätze, Maschinen, Gefahrstoffe oder psychische Belastungen – eine fachgerecht erstellte Gefährdungsbeurteilung schafft Rechtssicherheit, erhöht den Schutz der Beschäftigten und bildet die Grundlage für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen – praxisnah, rechtskonform und individuell auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt.

Warum sind Gefährdungsbeurteilungen so wichtig?

Gefährdungsbeurteilungen sind nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Arbeitsschutzorganisation.

Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

Rechtssicherheit

Erfüllung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie weiterer arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften.

Unfälle vermeiden

Frühzeitige Erkennung von Gefährdungen und Entwicklung wirksamer Schutzmaßnahmen.

Haftungsrisiken minimieren

Nachweis einer ordnungsgemäßen Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Sichere Arbeitsbedingungen schaffen

Verbesserung von Sicherheit, Gesundheitsschutz und Ergonomie am Arbeitsplatz.

Unsere Leistungen im Bereich Gefährdungsbeurteilungen

Wir begleiten Unternehmen von der Planung bis zur vollständigen Dokumentation.


Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Wir erstellen rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Maschinen und Arbeitsmittel entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.

Dabei berücksichtigen wir unter anderem:


Beurteilung von Maschinen und Arbeitsmitteln

Wir bewerten Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel hinsichtlich möglicher Gefährdungen und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Dabei fließen sowohl gesetzliche Anforderungen als auch der aktuelle Stand der Technik in die Bewertung ein.


Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe

Beim Umgang mit Gefahrstoffen bestehen besondere Anforderungen an die Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken.

Wir unterstützen Sie bei:


Psychische Gefährdungsbeurteilungen

Neben physischen Gefährdungen sind Unternehmen verpflichtet, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen.

Wir begleiten Sie bei der Ermittlung psychischer Belastungsfaktoren und entwickeln gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.


Dokumentation und Maßnahmenmanagement

Eine Gefährdungsbeurteilung endet nicht mit der Risikoanalyse.

Wir unterstützen Unternehmen bei:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich vor Aufnahme einer Tätigkeit erforderlich. Darüber hinaus muss sie regelmäßig überprüft und bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Maschinen oder Arbeitsabläufen aktualisiert werden.

Die Pflicht ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie weiteren spezialgesetzlichen Regelungen.

Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, psychische Belastungen als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. In der Praxis werden Gefährdungsbeurteilungen häufig gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit oder externen Experten erstellt.

Ja. Wir überprüfen vorhandene Dokumentationen, aktualisieren diese bei Bedarf und passen sie an neue gesetzliche Anforderungen oder betriebliche Veränderungen an.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Tobias Porkristl
Teamleiter
0561 96996-15
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2
Lutz Geweniger
Projektleiter
0345 686977-13

Dr. Antonia Goldner
Vorstand
040 360971911

Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

Stefan Bender
Teamleiter
06441 96305-12

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

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