Gefährdungsbeurteilungen
Arbeitsplätze, Maschinen und Tätigkeiten rechtssicher bewerten
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Gleichzeitig dient sie als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen.
Ob Arbeitsplätze, Maschinen, Gefahrstoffe oder psychische Belastungen – eine fachgerecht erstellte Gefährdungsbeurteilung schafft Rechtssicherheit, erhöht den Schutz der Beschäftigten und bildet die Grundlage für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Erstellung, Aktualisierung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen – praxisnah, rechtskonform und individuell auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt.
Warum sind Gefährdungsbeurteilungen so wichtig?
Gefährdungsbeurteilungen sind nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Arbeitsschutzorganisation.
Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Rechtssicherheit
Erfüllung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie weiterer arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften.
Unfälle vermeiden
Frühzeitige Erkennung von Gefährdungen und Entwicklung wirksamer Schutzmaßnahmen.
Haftungsrisiken minimieren
Nachweis einer ordnungsgemäßen Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Sichere Arbeitsbedingungen schaffen
Verbesserung von Sicherheit, Gesundheitsschutz und Ergonomie am Arbeitsplatz.
Unsere Leistungen im Bereich Gefährdungsbeurteilungen
Wir begleiten Unternehmen von der Planung bis zur vollständigen Dokumentation.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Wir erstellen rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Maschinen und Arbeitsmittel entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
Dabei berücksichtigen wir unter anderem:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Technische Regeln (TRBS, TRGS)
- DGUV-Regelwerk
Beurteilung von Maschinen und Arbeitsmitteln
Wir bewerten Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel hinsichtlich möglicher Gefährdungen und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Dabei fließen sowohl gesetzliche Anforderungen als auch der aktuelle Stand der Technik in die Bewertung ein.
Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe
Beim Umgang mit Gefahrstoffen bestehen besondere Anforderungen an die Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken.
Wir unterstützen Sie bei:
- Bewertung von Gefahrstoffen
- Schutzmaßnahmen
- Substitutionsprüfungen
- Betriebsanweisungen
- Dokumentation
Psychische Gefährdungsbeurteilungen
Neben physischen Gefährdungen sind Unternehmen verpflichtet, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu beurteilen.
Wir begleiten Sie bei der Ermittlung psychischer Belastungsfaktoren und entwickeln gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Dokumentation und Maßnahmenmanagement
Eine Gefährdungsbeurteilung endet nicht mit der Risikoanalyse.
Wir unterstützen Unternehmen bei:
- Dokumentation der Ergebnisse
- Erstellung von Maßnahmenplänen
- Wirksamkeitskontrollen
- regelmäßigen Aktualisierungen
- Nachweisen gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften
Für welche Unternehmen eignen sich Gefährdungsbeurteilungen?
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
- Industrieunternehmen
- produzierendes Gewerbe
- Maschinen- und Anlagenbau
- Logistikunternehmen
- Energieversorger
- öffentliche Einrichtungen
- Handwerksbetriebe
- mittelständische Unternehmen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Eine Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich vor Aufnahme einer Tätigkeit erforderlich. Darüber hinaus muss sie regelmäßig überprüft und bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Maschinen oder Arbeitsabläufen aktualisiert werden.
Die Pflicht ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie weiteren spezialgesetzlichen Regelungen.
Ja. Arbeitgeber sind verpflichtet, psychische Belastungen als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. In der Praxis werden Gefährdungsbeurteilungen häufig gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit oder externen Experten erstellt.
Ja. Wir überprüfen vorhandene Dokumentationen, aktualisieren diese bei Bedarf und passen sie an neue gesetzliche Anforderungen oder betriebliche Veränderungen an.
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