Sachverständige nach § 29b BImSchG
Unabhängige sicherheitstechnische Prüfungen und Gutachten für Industrieanlagen
Für bestimmte immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sind unabhängige sicherheitstechnische Bewertungen durch zugelassene Sachverständige erforderlich. Sachverständige nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterstützen Betreiber und Behörden bei der Beurteilung sicherheitsrelevanter Fragestellungen und leisten einen wichtigen Beitrag zum sicheren und rechtskonformen Anlagenbetrieb.
Unsere Sachverständigen verfügen über die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit, um sicherheitstechnische Prüfungen und Gutachten für unterschiedlichste Industrieanlagen durchzuführen.
Sachverständigenleistungen für anspruchsvolle Industrieanlagen
Sachverständige nach § 29b BImSchG werden insbesondere bei Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise:
- Chemieanlagen
- Feuerungsanlagen
- Lageranlagen
- Abfallbehandlungs- und Abfallzerkleinerungsanlagen
- Ammoniakkälteanlagen
- weitere genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. BImSchV
Unsere Experten begleiten Unternehmen sowohl im Rahmen von Genehmigungsverfahren als auch während des laufenden Anlagenbetriebs.
Unterstützung über die Sachverständigentätigkeit hinaus
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigenleistungen begleiten wir Unternehmen auch bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen des Immissionsschutz- und Störfallrechts.
Dazu gehören unter anderem die Einführung und Weiterentwicklung von Sicherheitsmanagementsystemen, die Vorbereitung auf Behördeninspektionen sowie die Unterstützung bei Genehmigungs- und Änderungsverfahren.
Auf Wunsch übernehmen wir darüber hinaus die Aufgaben des Störfallbeauftragten und begleiten Ihren Betrieb dauerhaft bei der Einhaltung der gesetzlichen Betreiberpflichten.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Betreiber mit unabhängigen sicherheitstechnischen Bewertungen und Gutachten, unter anderem in folgenden Bereichen:
- Erfassung und Bewertung sicherheitsrelevanter Anlagensituationen
- Begutachtung bestehender Anlagen anhand technischer Unterlagen und Vor-Ort-Begehungen
- Durchführung von Gefahren- und Risikoanalysen
- Erstellung sicherheitstechnischer Gutachten und fachlicher Stellungnahmen
- Entwicklung und Bewertung von Sicherheitsmanagementsystemen
- Erstellung und Fortschreibung von Sicherheitskonzepten und Sicherheitsberichten
- Durchführung von Inspektionen nach der Störfall-Verordnung
- Erstellung und Bewertung von Brandschutzkonzepten
- Erstellung und Prüfung von Alarm-, Gefahrenabwehr-, Flucht- und Rettungsplänen
- Erstellung und Prüfung von Betriebshandbüchern sowie Betriebs-, Sicherheits- und Arbeitsanweisungen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sachverständige nach § 29b BImSchG werden insbesondere für bestimmte Prüfungen und Begutachtungen im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Verfahren und Überwachungen eingesetzt. Je nach Aufgabenstellung können beispielsweise Emissionen, Immissionen oder die Einhaltung bestimmter Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen zu prüfen sein.
Der Aufgabenbereich richtet sich nach der jeweiligen Bekanntgabe und dem konkreten Prüfauftrag. Dazu können unter anderem Messungen und Ermittlungen von Luftverunreinigungen, Geräuschen oder Gerüchen sowie die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen gehören. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und können als Grundlage für behördliche Entscheidungen dienen.
Die Bekanntgabe nach § 29b BImSchG bestätigt, dass eine Stelle beziehungsweise ein Sachverständiger für bestimmte Aufgabenbereiche im Immissionsschutz über die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Ausstattung verfügt. Die Bekanntgabe erfolgt für festgelegte Tätigkeitsbereiche und ist damit nicht automatisch auf sämtliche Prüfaufgaben übertragbar.
Die BfU AG verfügt über erfahrene Sachverständige und Fachgutachter für unterschiedliche Aufgabenbereiche des Immissionsschutzes. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit können technische, rechtliche und umweltfachliche Fragestellungen miteinander verknüpft werden. So erhalten Sie eine fachlich fundierte und für Genehmigungs- und Überwachungsverfahren nachvollziehbare Bewertung.
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