Störfallbeauftragte
Kompetente Unterstützung für einen sicheren und rechtskonformen Anlagenbetrieb
Betreiber bestimmter immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen. Ziel ist es, schwere Störfälle zu verhindern, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Anlagensicherheit kontinuierlich zu verbessern.
Unsere erfahrenen Störfallbeauftragten unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Störfallverordnung (12. BImSchV). Als externer Ansprechpartner begleiten wir Sie dauerhaft bei allen Fragen rund um die Anlagensicherheit und übernehmen die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben des Störfallbeauftragten.
Wann ist ein Störfallbeauftragter erforderlich?
Die Pflicht zur Bestellung eines Störfallbeauftragten besteht für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen, in denen gefährliche Stoffe in relevanten Mengen vorhanden sind oder vorhanden sein können.
Betroffen sind insbesondere Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen, beispielsweise:
- Lageranlagen für gefährliche Stoffe
- Flüssiggaslager
- Ammoniakkälteanlagen
- Chemieanlagen
- weitere störfallrelevante Betriebsbereiche
Der bestellte Störfallbeauftragte ist gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen und unterstützt den Betreiber bei der sicheren und rechtskonformen Führung des Betriebs.
Unterstützung bei der Sicherheitsdokumentation
Neben der laufenden Betreuung unterstützen wir Unternehmen bei der Erstellung und Fortschreibung der erforderlichen Dokumentation.
Hierzu gehören insbesondere:
- Sicherheitsberichte
- Konzepte zur Verhinderung von Störfällen
- Sicherheitsmanagementsysteme
- Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
- Brand- und Explosionsschutzkonzepte
- weitere sicherheitsrelevante Unterlagen nach der Störfallverordnung
Unsere Leistungen
Als externe Störfallbeauftragte übernehmen wir unter anderem folgende Aufgaben:
- Beratung der Unternehmensleitung und der verantwortlichen Führungskräfte in allen Fragen der Anlagensicherheit
- Unterstützung bei der Erhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der Anlagensicherheit
- Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen und Störfallaudits
- Überwachung des ordnungsgemäßen und rechtskonformen Anlagenbetriebs
- Analyse von Störfällen sowie Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen
- Information über relevante Änderungen gesetzlicher Anforderungen
- Unterstützung bei der Information der Öffentlichkeit gemäß § 11 der 12. BImSchV
- Begleitung von Behördeninspektionen und Unterstützung bei der Behördenkommunikation
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ob ein Unternehmen einen Störfallbeauftragten bestellen muss, hängt insbesondere von der Art und Menge der vorhandenen gefährlichen Stoffe sowie den daraus resultierenden Pflichten nach der Störfallverordnung (12. BImSchV) ab. Für bestimmte Betriebsbereiche ist die Bestellung eines Störfallbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Auch unabhängig von einer unmittelbaren Verpflichtung kann die Bestellung eines Störfallbeauftragten sinnvoll sein, um die Einhaltung der Anforderungen an die Anlagensicherheit und den störfallbezogenen Umweltschutz fachkundig zu unterstützen.
Der Störfallbeauftragte berät den Betreiber in allen Fragen der Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung ihrer Auswirkungen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung störfallrelevanter Anforderungen, die Beratung bei der Planung und Änderung von Anlagen sowie die Mitwirkung bei der Bewertung von sicherheitsrelevanten Ereignissen. Darüber hinaus unterstützt er das Unternehmen dabei, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Störfällen und zur Begrenzung möglicher Auswirkungen umzusetzen.
Ein Störfallbeauftragter muss über die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Welche konkreten Anforderungen gelten, richtet sich unter anderem nach den Aufgaben und dem Tätigkeitsbereich. Erforderlich sind insbesondere ausreichende Kenntnisse im Bereich der Anlagensicherheit, des Immissionsschutzes und der einschlägigen gesetzlichen und technischen Anforderungen. Die notwendige Fachkunde ist regelmäßig durch entsprechende Qualifikationen und praktische Erfahrung nachzuweisen.
Ja. Unternehmen können die Aufgaben eines Störfallbeauftragten auch durch einen externen Fachkundigen wahrnehmen lassen. Ein externer Störfallbeauftragter bietet insbesondere für Unternehmen Vorteile, die nicht über eigene personelle Ressourcen oder die erforderliche Fachkunde verfügen. Er unterstützt den Betrieb unabhängig und praxisorientiert bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und steht als kompetenter Ansprechpartner für Fragen rund um Störfallvorsorge und Anlagensicherheit zur Verfügung.
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