Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette rechtssicher umsetzen

Globale Lieferketten sind heute fester Bestandteil vieler Unternehmen. Gleichzeitig steigen die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz von Menschenrechten, Umwelt und nachhaltiger Unternehmensführung kontinuierlich. Unternehmen müssen Risiken innerhalb ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten identifizieren, bewerten und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ergreifen.

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie den europäischen Vorgaben der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD/CS3D) entwickeln sich die Anforderungen an Unternehmen stetig weiter. Die BfU AG unterstützt Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Sorgfaltspflichten und begleitet Sie von der Risikoanalyse bis zur Berichterstattung.

Wer ist betroffen?

Die Anforderungen des LkSG gelten für bestimmte Unternehmen in Deutschland und werden durch die europäische CSDDD künftig weiterentwickelt.

Darüber hinaus können auch Unternehmen betroffen sein, die selbst nicht unmittelbar gesetzlich verpflichtet sind, aber als Lieferanten Teil der Lieferkette verpflichteter Unternehmen sind. Diese müssen häufig Informationen zu Nachhaltigkeits-, Menschenrechts- und Umweltstandards bereitstellen.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei:

LkSG und CSDDD – die Unterschiede

Während das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz den Schwerpunkt auf den eigenen Geschäftsbereich sowie unmittelbare Zulieferer legt, erweitert die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) den Blick auf die gesamte Aktivitätskette.

Dadurch gewinnen insbesondere folgende Themen an Bedeutung:

Unternehmen sollten ihre bestehenden Prozesse deshalb frühzeitig an die europäischen Entwicklungen anpassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das LkSG verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken innerhalb ihrer Lieferketten zu identifizieren, geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen und darüber zu berichten.

Auch wenn kleinere Unternehmen häufig nicht unmittelbar unter das LkSG fallen, können sie als Lieferanten verpflichteter Unternehmen Nachweise und Informationen zu ihren Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten bereitstellen müssen.

Die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive erweitert die Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltspflichten und wird die bisherigen nationalen Regelungen künftig maßgeblich beeinflussen.

Wir begleiten Unternehmen bei der Analyse gesetzlicher Anforderungen, der Durchführung von Risikoanalysen, der Entwicklung geeigneter Maßnahmen sowie der Umsetzung von Dokumentations- und Berichtspflichten.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2
Susanne Hedicke
Projektleiterin
0345 686977-26

Dr. Antonia Goldner
Vorstand
040 360971911

Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

Stefan Bender
Teamleiter
06441 96305-12

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

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