Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette rechtssicher umsetzen
Globale Lieferketten sind heute fester Bestandteil vieler Unternehmen. Gleichzeitig steigen die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz von Menschenrechten, Umwelt und nachhaltiger Unternehmensführung kontinuierlich. Unternehmen müssen Risiken innerhalb ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten identifizieren, bewerten und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ergreifen.
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie den europäischen Vorgaben der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD/CS3D) entwickeln sich die Anforderungen an Unternehmen stetig weiter. Die BfU AG unterstützt Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Sorgfaltspflichten und begleitet Sie von der Risikoanalyse bis zur Berichterstattung.
Wer ist betroffen?
Die Anforderungen des LkSG gelten für bestimmte Unternehmen in Deutschland und werden durch die europäische CSDDD künftig weiterentwickelt.
Darüber hinaus können auch Unternehmen betroffen sein, die selbst nicht unmittelbar gesetzlich verpflichtet sind, aber als Lieferanten Teil der Lieferkette verpflichteter Unternehmen sind. Diese müssen häufig Informationen zu Nachhaltigkeits-, Menschenrechts- und Umweltstandards bereitstellen.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei:
- Analyse der Betroffenheit und gesetzlichen Anforderungen
- Durchführung von Risikoanalysen
- Aufbau eines wirksamen Risikomanagements
- Entwicklung einer Menschenrechtsstrategie
- Erstellung von Grundsatzerklärungen
- Entwicklung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung von Beschwerdeverfahren
- Unterstützung bei Dokumentations- und Berichtspflichten
- Vorbereitung auf europäische Anforderungen der CSDDD
- Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende
LkSG und CSDDD – die Unterschiede
Während das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz den Schwerpunkt auf den eigenen Geschäftsbereich sowie unmittelbare Zulieferer legt, erweitert die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) den Blick auf die gesamte Aktivitätskette.
Dadurch gewinnen insbesondere folgende Themen an Bedeutung:
- stärkere Einbeziehung mittelbarer Lieferanten
- umfassendere Umwelt- und Menschenrechtsanforderungen
- Integration der Sorgfaltspflichten in die Unternehmensstrategie
- weitergehende Dokumentations- und Nachweispflichten
- erhöhte Haftungsrisiken bei Verstößen
Unternehmen sollten ihre bestehenden Prozesse deshalb frühzeitig an die europäischen Entwicklungen anpassen.
Sorgfaltspflichten systematisch umsetzen
Ein wirksames Lieferkettenmanagement umfasst deutlich mehr als die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen.
Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei:
- Identifikation menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken
- Bewertung bestehender Lieferantenstrukturen
- Integration von Sorgfaltspflichten in Unternehmensprozesse
- Entwicklung geeigneter Kontroll- und Präventionsmaßnahmen
- kontinuierlicher Überwachung der Lieferkette
- Vorbereitung auf Audits und behördliche Anforderungen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Das LkSG verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken innerhalb ihrer Lieferketten zu identifizieren, geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen und darüber zu berichten.
Auch wenn kleinere Unternehmen häufig nicht unmittelbar unter das LkSG fallen, können sie als Lieferanten verpflichteter Unternehmen Nachweise und Informationen zu ihren Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten bereitstellen müssen.
Die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive erweitert die Anforderungen an unternehmerische Sorgfaltspflichten und wird die bisherigen nationalen Regelungen künftig maßgeblich beeinflussen.
Wir begleiten Unternehmen bei der Analyse gesetzlicher Anforderungen, der Durchführung von Risikoanalysen, der Entwicklung geeigneter Maßnahmen sowie der Umsetzung von Dokumentations- und Berichtspflichten.
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