CSR-Berichtspflicht (CSR-RUG)

Die Entwicklung von der CSR-Berichtspflicht zur modernen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Während zunächst das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) die Grundlage für die nichtfinanzielle Berichterstattung bildete, werden diese Vorgaben heute schrittweise durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt.

Viele Unternehmen stehen deshalb vor der Frage, welche gesetzlichen Anforderungen aktuell gelten und welche Berichtspflichten künftig auf sie zukommen.

Die BfU AG unterstützt Unternehmen dabei, bestehende CSR-Berichtspflichten einzuordnen und den Übergang zur modernen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgreich umzusetzen.

Was war die CSR-Berichtspflicht?

Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) wurden erstmals große kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, neben finanziellen Kennzahlen auch über wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu berichten.

Die sogenannte nichtfinanzielle Erklärung konnte Bestandteil des Lageberichts oder eines gesonderten Nachhaltigkeitsberichts sein.

Welche Themen wurden berücksichtigt?

Die Berichterstattung umfasste insbesondere Informationen zu:

Diese Themen bilden bis heute die Grundlage moderner Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Von CSR-RUG zur CSRD

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert.

Im Vergleich zur bisherigen CSR-Berichtspflicht verlangt die CSRD unter anderem:

Für viele Unternehmen bedeutet dies einen grundlegenden Wandel ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Unternehmen sowohl bei bestehenden als auch zukünftigen Berichtspflichten.


Prüfung der Berichtspflicht

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen,


Status- und Gap-Analyse

Wir bewerten den aktuellen Stand Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung und identifizieren Handlungsbedarf für die zukünftigen Anforderungen.


Unterstützung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wir begleiten Unternehmen unter anderem bei:


Übergang zur CSRD

Unternehmen, die bisher nach CSR-RUG berichtet haben, unterstützen wir beim Übergang zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die bisherigen Regelungen werden schrittweise durch die CSRD ersetzt. Welche Vorschriften im Einzelfall gelten, hängt von Unternehmensgröße, Berichtsjahr und den jeweils geltenden gesetzlichen Übergangsregelungen ab.

Die CSRD erweitert die bisherigen Anforderungen erheblich. Unternehmen müssen künftig deutlich umfassender über Nachhaltigkeit berichten und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anwenden.

Viele kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar berichtspflichtig, erhalten jedoch zunehmend Nachhaltigkeitsanfragen von Kunden, Banken oder Investoren.

Ja. Wir begleiten Unternehmen sowohl bei verpflichtenden als auch bei freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten und unterstützen bei VSME-, GRI- oder ESRS-konformen Berichten.

Wie können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25
Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2
Susanne Hedicke
Projektleiterin
0345 686977-26

Dr. Antonia Goldner
Vorstand
040 360971911

Klaus Reibenspiess
Teamleiter
06021 582254-2

Stefan Bender
Teamleiter
06441 96305-12

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

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