Fortbildung Immissionsschutzbeauftragte und Störfallbeauftragte nach 5. BImSchV
Sehr geehrte Damen und Herren,
Störfallbeauftragte beraten und unterstützen Anlagenbetreiber in allen, welche für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind. Das Erfordernis zur Bestellung von Störfallbeauftragten sowie die Anforderung an die Aufrechterhaltung deren Fachkunde wird in der 5. BImSchV geregelt. Darin wird auch die regelmäßige Fortbildung der entsprechenden Personen (§ 9 Abs. 1 der 5. BImSchV) gefordert.
Entsprechend ist ein Störfallbeauftragter alle zwei Jahre fortzubilden. Die Fortbildungsinhalte sind im Anhang II der 5. BImSchV vorgegeben und im Rahmen von durch die zuständige oberste Landesbehörde anerkannten Lehrgängen zu vermitteln.
Die BfU Dr. Poppe AG bietet die Möglichkeit die notwendige Fortbildung in einem eintägigen Kurs zu erwerben.
Programm zur Schulung
- Überblick über relevante Neuerungen in Rechtsvorschriften und technischen Regeln im Störfallrecht
Referent: Frau Thiede - Umgang mit bindenden Vorgaben und Pflichten aus der Rechtsprechung Referent: Herr Kühn
- Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten
Referent: Herr Kühn
- Ereignisauswertung von vergangenen Störfällen anhand eines Praxisbeispiels Referent: Herr Kühn
- Aufgabenwahrnehmung des Störfallbeauftragten zur Um-setzung von betrieblichen Schutzmaßnahmen im Brand- und Explosionsschutz
Referent: Herr Kühn - Neue Anforderungen an Schornsteinhöhen aus der TA-Luft 2021 i. V. mit Erfahrungen aus der Praxis anhand von Beispielen
Referent: Herr Kühn
- Dokumentationspflichten im Störfallrecht und aktuelle Themen aus der Überwachungstätigkeit
Referent: Herr Kühn
Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über eine entsprechende Anmeldung zur Teilnahme an unserer Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutzbeauftragte.
Anliegend übersenden wir Ihnen ein Anmeldeformular mit der Bitte dieses für jeden Teilnehmer ausgefüllt an uns zurückzusenden.
Referent der Veranstaltung
Stornierung von Fortbildungen bzw. Schulungen durch den Auftraggeber/Teilnehmer
Fortbildungen bzw. Schulungen, die nach dem Anmeldeschluss storniert werden, werden mit 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten berechnet.
Bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung ist die volle Gebühr der Fortbildungen bzw. Schulungen fällig.
Für Fortbildungen bzw. Schulungen können qualifizierte Ersatzpersonen einspringen. Es fallen keine weiteren Gebühren bei Personenwechsel an. Bitte sprechen Sie uns dafür rechtzeitig vorher an.