Der Industriestrompreis ist beschlossen: Entlastung für alle oder Privileg für wenige?

Nach langen Debatten steht die Entscheidung: Der Industriestrompreis ist offiziell beschlossen. Für viele energieintensive Betriebe in Deutschland bringt dieser Schritt die lang ersehnte Atempause bei den Stromkosten.

Nach langen Debatten steht die Entscheidung: Der Industriestrompreis ist offiziell beschlossen. Für viele energieintensive Betriebe in Deutschland bringt dieser Schritt die lang ersehnte Atempause bei den Stromkosten.

So funktioniert der Industriestrompreis

Die Entlassung greift nicht pauschal auf den gesamten Verbrauch, sondern ist an ein klares Schema gekoppelt: Unternehmen können Beihilfen für 50 Prozent ihres anrechenbaren Stromverbrauchs beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem staatlich festgelegten Differenzpreis:

Die Grundformel lautet:

Beihilfe= 0,5 x Stromverbrauch (in MWh) x 37,44 EUR

Gegenleistungen: Warum Ihnen effektiv nur die Hälfte der Beihilfe bleibt

Der staatliche Zuschuss kommt nicht bedingungslos. Um den Industriestrompreis zu erhalten, fordert der Gesetzgeber konkrete Gegenleistungen zur Dekarbonisierung: Mindestens 50 Prozent des erhaltenen Beihilfebetrags müssen verpflichtend reinvestiert werden.

Wer bei einer Entlastung von 3,744 ct/kWh mit vollem Liquiditätszufluss rechnet, wird enttäuscht: Effektiver Netto-Vorteil für die freie Verwendung ist nur rund die Hälfte. Die andere Hälfte fließt gesetzlich vorgeschrieben in die Transformation Ihres Standorts. Das BAFA akzeptiert ein breites Spektrum an Zukunftsmaßnahmen. Förderfähig sind unter anderem

Zusätzlich wird ein 10%-Bonus für Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität gewährt.

Fällt Ihr Unternehmen unter die staatliche Entlassung?

Der entscheidende Schlüsselfaktor sind die EU-Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KÜBLL / CEEAG): Ob ihr Unternehmen entlastet wird, hängt nicht von Ihrer tatsächlichen Stromrechnung ab, sondern von der bürokratischen Branchenzuordnung.

Wer profitiert wirklich? Der Blick auf die KÜBLL-Logik

Damit eine staatliche Strompreisbegrenzung EU-beihilfekonform ist, unterscheidet der Gesetzgeber streng nach Wirtschaftszweigen (klassifiziert über den WZ-2008-Code). In der deutschen Praxis ist hierfür die Anlage 2 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) maßgebend:

Wichtig: Selbst bei passendem WZ-Code ist die Entlastung an strenge Zusatzkriterien gebunden – etwa strommengenbezogene Schwellenwerte, Gegenleistungen im Klimaschutz und komplexe BAFA-Nachweispflichten.

Was Geschäftsführer und Energiemanager jetzt tun müssen (In 3 Schritten)

Falls Sie es noch nicht getan haben, sollten Sie Ihre Hausaufgaben im Betrieb umgehend erledigen:

  1. WZ-2008-Code verifizieren:

Prüfen Sie Ihren Stammdaten oder beim Statistischen Landesamt die exakte Einstufung Ihrer Haupttätigkeit. Fällt Ihr Code unter Liste 1 oder Liste 2?

2. Datenbasis & Messkonzept vorbereiten:

Beihilfen verlangen lückenlose Nachweise über Abnahmestellen, Drittmengenabgrenzungen und spezifische Verbräuche.

3. Parallele Eigeninitiative ergreifen:

Staatliche Hilfen sind volatil, politisch reglementiert und decken selten 100 % der Mehrkosten ab.

Die Antragsportale öffnen voraussichtlich im Dezember 2026. Die offizielle Antragsfrist wird im Zeitraum zwischen dem 31. März und 30. September 2027 liegen.

Ihr Partner für die Umsetzung: Die BfU AG

Die Beantragung und die Erfüllung der ökologischen Gegenleistungen sind mit komplexen rechtlichen und technischen Anforderungen verbunden. Als Ihre Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen begleiten wir Sie interdisziplinär durch den gesamten Prozess:

  1. Berechtigungsprüfung: Wir analysieren Ihre Sektorenzugehörigkeit nach der KUEBLL-Liste oder prüfen individuell die CISAF-Kriterien für Ihren Standort.
  2. Fördermanagement & Strategie: Wir bewerten die optimale Kombination verschiedener Beihilfen (z. B. Wahlrecht zwischen Industriestrompreis und Strompreiskompensation).
  3. Energiemanagementsysteme: Wir unterstützen bei der Einführung oder Betreuung Ihres ISO 50001 Systems, welches oft die Basis für Nachweise bildet.
  4. Wirtschaftlichkeitsberechnungen: Wir führen die notwendigen Berechnungen (z. B. nach DIN EN 17463 / VALERI) für Ihre Gegenleistungsmaßnahmen durch.
  5. Nachweisführung: Wir übernehmen die Dokumentation und Betreuung der ökologischen Gegenleistungen, damit Ihre Förderung rechtssicher bleibt.

Handeln Sie jetzt: Die Datenaufbereitung für die Anträge ist aufwendig. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Entlastungspotenziale für 2026 optimal vorzubereiten.

Sprechen Sie uns an – unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne individuell.

Manuel Kurz
Teamleiter
0561 96996-17

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