AwSV für Privatkunden
Prüfung von Heizöltanks und Heizölverbraucheranlagen nach AwSV
Die AwSV gilt nicht nur für Industrie und Gewerbe. Auch private Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.
Besonders relevant ist die AwSV für Heizölverbraucheranlagen. Betreiber sind dafür verantwortlich, dass ihre Anlage technisch sicher ist und keine Gefahr für Boden oder Gewässer entsteht.
Die BfU AG unterstützt private Betreiber bei Prüfungen, Fragen zur AwSV und der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Wer ist betroffen?
Die AwSV betrifft insbesondere Eigentümer von:
- Heizöltanks im Ein- und Mehrfamilienhaus
- oberirdischen Heizölverbraucheranlagen
- unterirdischen Heizöltankanlagen
- bestimmten Geothermie- und Erdwärmesondenanlagen
Je nach Größe und Standort der Anlage gelten unterschiedliche Betreiberpflichten und Prüffristen.
Welche Pflichten bestehen?
Als Betreiber einer Heizölverbraucheranlage sind Sie verpflichtet, den technisch sicheren Zustand Ihrer Anlage dauerhaft sicherzustellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Anzeige bestimmter Anlagen bei der zuständigen Wasserbehörde
- Einhaltung der Anforderungen an den Gewässerschutz
- Durchführung sicherheitsrelevanter Arbeiten ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe
- Prüfung der Anlage durch anerkannte AwSV-Sachverständige, sofern eine Prüfpflicht besteht
Prüfung Ihrer Heizölanlage
Je nach Anlagenart und Standort schreibt die AwSV unterschiedliche Prüfungen vor.
Hierzu gehören unter anderem:
- technisch sicherer Zustand der Anlage
- sichere Rückhaltung von Heizöl
- Einhaltung von Prüfpflichten
- Beachtung der Fachbetriebspflicht
- erforderliche Anzeigen bei der zuständigen Behörde
- Durchführung vorgeschriebener Sachverständigenprüfungen
- Dokumentation der Anlage und Prüfungen
- Anzeige
Unsere anerkannten Sachverständigen prüfen Ihre Anlage fachgerecht und unterstützen Sie bei der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
Geothermieanlagen
Auch für bestimmte Geothermie- und Erdwärmesondenanlagen können Prüfpflichten nach der AwSV bestehen.
Gerne beraten wir Sie, ob Ihre Anlage betroffen ist und welche Anforderungen einzuhalten sind.
Termin zur Anlagenprüfung vereinbaren
Sie möchten Ihre Heizölanlage prüfen lassen oder sind unsicher, ob für Ihre Anlage eine Prüfpflicht besteht?
Unsere Sachverständigen beraten Sie gerne und vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen Prüftermin.
Alternativ können Sie bequem unser Online-Anmeldeformular für die Prüfung Ihrer Heizölverbraucheranlage nutzen.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Privatkunden unter anderem mit folgenden Leistungen:
- AwSV-Prüfungen von Heizölverbraucheranlagen
- Prüfungen vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Anlagenprüfungen
- Beratung zu Betreiberpflichten
- Unterstützung bei Behördenfragen
- Informationen zu Prüffristen und gesetzlichen Anforderungen
- Vermittlung zertifizierter AwSV-Fachbetriebe für Umbauten und Instandsetzungen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ob eine Prüfpflicht besteht, hängt unter anderem von der Größe der Anlage sowie davon ab, ob sie sich innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebiets befindet. Gerne prüfen wir dies für Sie.
Sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen grundsätzlich nur von zertifizierten Fachbetrieben nach AwSV ausgeführt werden.
Die Prüfung erfolgt durch anerkannte Sachverständige gemäß AwSV. Unsere Sachverständigen verfügen über die erforderliche Anerkennung und langjährige Erfahrung.
Ja. Wir beraten Sie auch zu Prüfpflichten und wasserrechtlichen Anforderungen für Erdwärmesonden- und Geothermieanlagen gemäß AwSV.
Leistungen AwSV
-
AwSV für Firmenkunden
AwSV für Firmenkunden Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sicher planen, betreiben und prüfen Für Industrie- und Gewerbebetriebe bringt die AwSV zahlreiche […]
Weiterlesen -
AwSV
AwSV Rechtssicherer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bildet die bundesweit einheitliche […]
Weiterlesen
Kontakt
Wie können wir Sie unterstützen?
Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Hier Erstgespräch vereinbaren: